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RECHT/028: Ab April darf in Nordrhein-Westfalen kein Kormoran mehr geschossen werden (NABU)


Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. - Pressedienst, 24. Februar 2010 - Umwelt/Artenschutz

Ab April darf in Nordrhein-Westfalen kein Kormoran mehr geschossen werden

NABU begrüßt Entscheidung des Umweltministeriums als richtungsweisend


Düsseldorf - Der NABU Bundesverband und der NABU Nordrhein-Westfalen begrüßen die Entscheidung des Umweltministeriums, die Kormoran- Verordnung und den begleitenden Erlass in NRW auslaufen zu lassen. In einem Brief an die Vorsitzende des Umweltausschusses im Landtag von Ende Januar dieses Jahres kündigte Umweltminister Uhlenberg diese Entscheidung an. Damit dürfen ab 1. April keine Kormorane mehr geschossen werden. "Der NABU freut sich über diesen Richtungswechsel im Umweltministerium und wertet es als einen Schritt hin zu einer zukünftig verantwortungsvolleren Artenschutzpolitik", erklärte Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW.

Besonders erfreulich sei aus Sicht des NABU, dass sich das Ministerium damit offensichtlich der Einschätzung des Naturschutzes angeschlossen habe, dass bei sinkenden Bestandszahlen die massiv angestiegenen Abschusszahlen nicht mehr zu verantworten seien. Mit Auslaufen der Verordnung dürften nun auch keine Ausnahmegenehmigungen zum Abschuss von Kormoranen in Naturschutzgebieten mehr erteilt werden. Gegen das Erteilen solcher Ausnahmegenehmigungen hatten die Naturschutzverbände in den vergangenen Jahren mehrfach erfolgreich geklagt.

"Nun ist es wichtig, die Erfassung der Kormoranbestände und deren Auswirkungen auf Fischerei, Aquakultur und heimische Fischbestände weiter fortzusetzen und zu qualifizieren", so Tumbrinck weiter. Selbstverständlich werde der NABU sich hier engagiert einbringen und ein anstehendes europäisch abgestimmtes Kormoran-Management konstruktiv begleiten.

Ein solches Kormoran-Management fordert das Europa-Parlament für den Kormoranbestand in ganz Europa. Zudem arbeitet die Europäische Kommission zurzeit an der Erstellung von Leitlinien für Ausnahmeregelungen von den Verbotsvorschriften zu Art.9 der EG- Vogelschutzrichtlinie, da die Mitgliedsstaaten die Ausnahmeregelung sehr unterschiedlich auslegen. Sobald die Kommission hier durch die neue Leitlinie Klarheit geschaffen hat, können - so Umweltminister Uhlenberg in seinem Schreiben weiter - die in NRW begonnenen fachlichen Überlegungen, die auch neueste wissenschaftliche Erkenntnisse und Modelle berücksichtigen werden, leitlinienkonform umgesetzt werden.

Nordrhein-Westfalen könne damit zum Vorbild für all die Bundesländer werden, in denen der Kormoran nach wie vor geschossen werden darf. "Nachdem dort Kormoran-Verordnungen in den letzten Jahren von Mal zu Mal verschärft worden sind, deutet sich in Nordrhein-Westfalen ein Umdenken an. Für den NABU , der den Kormoran zum éVogel des Jahres 2010' ernannt hat, ist das eine hoffnungsvolle Nachricht", erklärte Markus Nipkow, Vogelschutzexperte im NABU-Bundesverband.


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Quelle:
NABU Pressedienst, 24.02.2010
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Februar 2010