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VÖGEL/547: Neuer Bericht zur Situation der Vogelwelt - Vögel in Deutschland 2009 (BfN)


Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Pressemitteilung - Bonn, 10. Dezember 2009

Neuer Bericht zur Situation der Vogelwelt: Vögel in Deutschland 2009

Deutsche Bilanz nach 30 Jahren EG-Vogelschutzrichtlinie:
Erfolge beim speziellen Artenschutz und beim Schutzgebietsnetz, aber erhebliche weitere Anstrengungen nötig


Fördermittel zukünftig enger an Leistungen für den Naturschutz knüpfen Bonn, 10. Dezember 2009: Auch wenn die EG-Vogelschutzrichtlinie den bedrohten Vogelarten und Zugvögeln in der Europäischen Union zu einem besseren Schutz verhelfen konnte, zeigt sich dies nicht bei allen Arten und im gesamten Gebiet. Grund für die bei vielen Arten für Deutschland ernüchternd Bilanz ist vor allem die intensive Flächennutzung. So hat sich besonders die Situation für die Feldvögel und Bodenbrüter weiter verschlechtert. Zu diesem Ergebnis kommt der neue Statusbericht "Vögel in Deutschland 2009", der heute im Bundesamt für Naturschutz (BfN) vorgestellt wurde. In dem Bericht wird anlässlich des 30-jährigen Bestehens der EG-Vogelschutzrichtlinie eingehend analysiert, wie sich die Bestandssituation der Vogelwelt in Deutschland verändert hat und welche Defizite noch bestehen.

"Die europäische Vogelschutzrichtlinie verpflichtet uns zum Schutz aller wildlebenden Vogelarten. Dennoch hat sich die Situation gegenüber dem Vorjahr eher verschlechtert als verbessert: Vögel der Agrarlandschaft und Bodenbrüter befinden sich weiter auf dem absteigenden Ast" fasste die BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel die Situation bei den Brutvögeln zusammen. Über den in der Studie ausgewerteten kurzfristigen Zeitraum der letzten 5 Jahre haben mittlerweile 27 von 64 häufigen Brutvogelarten eine Abnahme ihrer Bestände hinnehmen müssen - beim Vorjahresbericht waren es noch 21 Arten. Besonders hinzuweisen ist auch auf die kritische Lage vieler Zugvogelarten wie Turteltaube und Baumpieper, die in ihren Sommer- und Winterlebensräumen sowie entlang der Zugrouten besonders vielfältigen Beeinträchtigungen ausgesetzt sind.

Die Vogelschutzrichtlinie sieht für europaweit bedrohte Arten, die im Anhang I aufgeführt werden, und für Zugvögel einen besonderen Schutz vor. Dafür müssen von allen EU-Staaten sogenannte Europäische Vogelschutzgebiete ausgewiesen werden. Auch wenn europaweit nachgewiesen werden konnte, dass die Vogelschutzrichtlinie diesen Anhangs-Arten insgesamt geholfen hat, ist die Bilanz in Deutschland ernüchternd: "Knapp 50 % der besonders zu schützenden Vogelarten stehen immer noch auf der Roten Liste und sind damit in ihren Beständen gefährdet" sagte Stefan Fischer, Vorsitzender des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten. Fischer weiter: "Insbesondere den hochgradig bedrohten Arten wie Grauspecht und Brachpieper muss durch geeignete Maßnahmen geholfen werden. Die Meldung von Schutzgebieten nach Brüssel allein reicht nicht aus, sondern muss durch ein gut geplantes und qualifiziert durchgeführtes Management vor Ort mit Leben gefüllt werden."

"Von den Schutzbemühungen haben Vogelarten wie Großtrappe, Wiesenweihe oder Schwarzstorch profitiert, für die aufwändige und zielgerichtete Schutzprogramme aufgelegt wurden" konnte Johannes Schwarz, Geschäftsführer der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten, berichten. Auch die Anstrengungen zum Schutz des Ortolans in einigen Gebieten Niedersachsens zeigen Erfolg. Hier werden landwirtschaftliche Fördermittel dazu eingesetzt, Randstrukturen oder auch ganze Nutzflächen ohne Pflanzenschutzmittel, Dünger und Beregnung zu bewirtschaften und dem Ortolan eine struktur- und nahrungsreiche Landschaft anzubieten.

BfN-Präsidentin Jessel zog daraus die Konsequenzen: "Um einen wirksamen Schutz der Vogelwelt zu erreichen, sollten derartige Erfahrungen nach Abschluss der Gebietsmeldungen für ein effektives Management genutzt werden. Ziel muss es sein, mit staatlichen Fördermitteln stärker Leistungen der Land- und Forstwirtschaft für den Naturschutz zu honorieren und damit zukünftig großflächig zum Schutz der Vogelwelt wie auch der übrigen typischen Tier- und Pflanzenwelt der Agrarlandschaft beizutragen. Eine intakte Natur mit einer hohen Vielfalt an Lebensräumen und Arten ist in aller Regel zugleich auch ein Indikator für eine nachhaltige und die Ressourcen schonende Nutzung und gewährleistet zugleich auch eine hohe Lebensqualität".


Hintergrund

Der neue Statusbericht "Vögel in Deutschland 2009" wurde vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) und der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW) erarbeitet. Für die Studie wurden Daten des bundesweiten Vogelmonitorings ausgewertet, welches vorwiegend auf ehrenamtlichen Felderhebungen basiert. Bund und Länder finanzieren gemeinsam die bundesweite Koordination dieses Vogelmonitorings durch den DDA. Die Ergebnisse aus dem Monitoring werden einerseits genutzt, um Probleme bei den Bemühungen um den Erhalt der Biologischen Vielfalt frühzeitig zu erkennen. Andererseits können Lösungsansätze mit Hilfe detaillierter Analysen aufgezeigt werden. Die Daten werden für die Berichterstattung zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie und zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt der Bundesregierung verwendet.

Die EU-Vogelschutzrichtlinie ist am 2. April 1979 in Kraft getreten. Für besonders bedrohte Vogelarten sind damit von den EU-Mitgliedstaaten besondere Schutzgebiete einzurichten. Zusätzlich sollen für die regelmäßig auftretenden Zugvögel Vermehrungs-, Rast-, Überwinterungs- und Mauserplätze gesichert werden. Nachdem die Europäische Kommission im Oktober diesen Jahres ein Vertragsverletzungverfahren gegen Deutschland wegen unzureichender Meldung von Vogelschutzgebieten eingestellt hat, ist die Gebietsausweisung nunmehr abgeschlossen und Rechts- und Planungssicherheit hergestellt. In Deutschland sind derzeit mit einem Anteil von mehr als 11 % der Landfläche 738 Vogelschutzgebiete gemeldet. An Küsten und Meeren wurden auf 32,8 % der marinen Fläche Deutschlands und auf 15,6% der Fläche der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) Vogelschutzgebiete eingerichtet. Die EU-Vogelschutzgebiete bilden zusammen mit den Gebieten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000.

Weitere regelmäßig aktualisierte Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter
http://www.bfn.de/0316_natura2000.html.


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Quelle:
BfN-Pressemitteilung, 10.12.2009
Herausgeber: Bundesamt für Naturschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Dezember 2009