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KOHLEALARM/388: Klimakampf und Kohlefront - Folgekosten kleingeredet ... (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 26. September 2017

Braunkohlefolgekosten

BUND fordert Sicherheitsleistung ein


Düsseldorf, 26.09.2017 | Nachdem die RWE Power AG dem WDR-Antrag auf Herausgabe wesentlicher Unterlagen zu den für die Braunkohle-Folgekosten gebildeten Rückstellungen gefolgt ist, sieht sich der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in seiner Kritik bestätigt. "Die gebildeten Rückstellungen sind weder sicher, noch in der Höhe ausreichend", sagte der BUND-Braunkohlenexperte Dirk Jansen. "Die Landesregierung ist gefordert, jetzt endlich ein unabhängiges Gutachten über alle zu erwartenden langfristigen Folgekosten auf den Weg zu bringen und den Bergbaukonzern über Sicherheitsleistungen und die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds in die Pflicht zu nehmen."

So geht RWE nach den vorgelegten Unterlagen zum Beispiel davon aus, dass wasserwirtschaftliche Maßnahmen zur Kompensation der Tagebaufolgen bis um das Jahr 2350 notwendig sein werden. Zu diesen Maßnahmen gehören danach der Transport und die Aufbereitung von Rheinwasser zur Stützung der grundwasserabhängigen Feuchtgebiete, der Betrieb entsprechender Versickerungsanlagen sowie Einleitstellen und das Aufbereiten von Kippengrundwasser bei Grundwasserwiederanstieg. "Für solche Maßnahmen sieht RWE über einen Zeitraum von mehr als 300 Jahren gerade einmal 165 Millionen Euro vor. Das ist absolut realitätsfremd", so Jansen. Dabei seien mögliche Kosten wie die Bewältigung bergbaubedingter Vernässungen von Siedlungsbereichen, eventuell notwendige Altlastensanierungen in den Tagebaukippen und Probleme mit den Restseen noch nicht einmal erfasst worden.

Ein vom BUND und anderen in Auftrag gegebenes Gutachten hatte zudem gezeigt, dass die nur bilanziell gebildeten Rückstellungen in Höhe von insgesamt 1,615 Milliarden Euro nicht sicher sind. Heute ist es angesichts der energiewirtschaftlichen Entwicklung mehr als fraglich, ob das RWE dann, wenn die Folgeschäden auftreten, überhaupt noch haftbar gemacht werden könnte. Ausreichende Regelungen, die im Falle des Zahlungsausfalls der Bergbautreibenden greifen, fehlen bislang.

Insofern ist für den BUND unverständlich, warum die zuständige Bergbehörde auf die im Bundesberggesetz vorgesehene Hinterlegung einer Sicherheitsleistung verzichtet. Die Festsetzung einer Sicherheitsleistung ist eine Ermessensentscheidung, die bei jeder Zulassung, Verlängerung, Ergänzung oder Änderung eines Betriebsplans von der Behörde zu treffen ist. Es ist dann jeweils zu prüfen, ob die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen gewährleistet ist. Dies erfordert auch eine Prognose, ob der Unternehmer im Verlauf der Durchführung des Betriebsplans zur Erfüllung seiner Verpflichtungen in der Lage sein wird. Bestehen bereits im Zeitpunkt der Betriebsplanzulassung konkrete Anhaltspunkte für ein Missverhältnis zwischen dem Umfang der Unternehmerpflichten und der künftigen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, ist eine Sicherheitsleistung zu fordern.

"Diese Fallkonstellation ist eindeutig gegeben", sagte der BUND-Experte Jansen. "RWE befindet sich in einer wirtschaftlich schwierigen Lage und hat die Konzernaufspaltung vollzogen. Die Bewertung der Bonität der RWE AG durch die führenden Rating-Agenturen hat sich seit 2002 kontinuierlich verschlechtert und liegt knapp über Ramschniveau. Dazu hat der Konzern über 20 Milliarden Euro an Schulden aufgehäuft. Dass die Bezirksregierung Arnsberg dem Unternehmen trotzdem eine ausreichende Bonität zur Begleichung der Bergbau-Folgekosten attestiert, offenbart ein hohes Maß an Entgegenkommen." Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Rekultivierung nach Angaben der Bergbehörde vor allem aus dem laufenden Geschäft finanziert werde. Dies ist aber zunehmend weniger ertragreich. Dass die Bezirksregierung Arnsberg die Bonität auch mit der vermeintlichen Stärkung des Konzerns durch die Einführung der subventionierten Sicherheitsbereitschaft für fünf Kraftwerksblöcke begründet, zeigt nach BUND-Auffassung, dass schon jetzt die Allgemeinheit für die Braunkohlefolgekosten in Haftung genommen wird.


Mehr Infos:
https://www.bund-nrw.de/themen/braunkohle/im-fokus/ewigkeitslasten/

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Quelle:
Presseinformation, 26.09.2017
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. September 2017

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