Schattenblick → INFOPOOL → UMWELT → BRENNPUNKT


KOHLEALARM/671: Klimakampf und Kohlefront - rechtliche Nachspiele ... (We don't Shut up!)


"We don't Shut Up! - Solidarität mit WeShutDown!"
Pressemitteilung vom 4. Dezember 2019

Prozess gegen Klimaaktivist*innen wegen Kraftwerksblockade endete heute mit einem Aufsehen erregenden Urteil


Eschweiler - Heute [4.12.2019] endete der dritte Prozesstag gegen fünf Klimaaktivist*innen am Amtsgericht Eschweiler mit einem Freispruch im Hauptanklagepunkt "Störung öffentlicher Betriebe" sowie im Bezug auf den Vorwurf des Hausfriedensbruchs. Verurteilt wurden die Angeklagten jedoch wegen Widerstands zu 50 bzw. 60 Tagessätzen à 5 Euro. In der Verhandlung ging es um die Blockade des Kohlekraftwerks Weisweiler im November 2017.

Cornelia, eine der Angeklagten, sagt: "Dass wir wegen Störung öffentlicher Betriebe freigesprochen wurden, ist erfreulich. Aber obwohl das Gericht viele Beweistatsachen zur Klimakrise als offenkundig ansieht, hat es daraus nicht die nötigen Konsequenzen gezogen und die Blockade als gerechtfertigt anerkannt."

Die Angeklagten und ihre Verteidigung kündigten an, in Berufung zu gehen, da unter anderem Fragen bezüglich der Versammlungsfreiheit aus ihrer Sicht nicht zufriedenstellend geklärt wurden.

Der heutige Prozesstag begann mit einer Stellungnahme der Angeklagten zu den zuletzt gehörten Vorträgen der Sachverständigen Rosa Gierens und Christian Döring, die beim letzten Verhandlungstag dargelegt hatten, inwiefern das Kraftwerk Weisweiler durch Luftverschmutzung Menschen krank macht und tötet.
Die Beweisaufnahme wurde nach einer kurzen Anhörung einer Polizeizeugin, die zur Aufklärung des Sachverhalts nichts beitragen konnte, geschlossen.
In ihrem inhaltlich widersprüchlichen Plädoyer beantragte die Staatsanwältin dann überraschend Freiheitsstrafen.
Es folgten Plädoyers aller Verteidiger*innen, die aufgrund der dünnen Beweislage sowie rechtlicher Bedenken Freispruch in allen Anklagepunkten forderten. Sie kritisierten dabei auch ein allgemein erhöhtes Verfolgungsinteresse der Behörden gegenüber Klimaaktivist*innen.

Die Angeklagten bezogen sich in ihrem letzten Wort einmal mehr auf die Klimakatastrophe und den Beitrag des Kraftwerks Weisweiler zur Zerstörung von Lebensgrundlagen weltweit. Dabei verlasen sie ein Statement des vom Klimawandel betroffenen Zeugen Seuri Sanare Lukumay sowie einen Text des Klimawissenschaftlers Tobias Bayr zum Thema Kippelemente im Klimasystem. Beide waren im Verfahren nicht angehört worden.

Die Angeklagten beendeten ihr Statement mit der Ankündigung: "Das letzte Wort der Bewegung für Klimagerechtigkeit ist noch lange nicht gesprochen."

Das Gericht lehnte einen Freispruch aufgrund eines rechtfertigenden Notstands unter anderem damit ab, dass die Blockade nicht lange genug angedauert habe, um der Klimakrise Einhalt zu gebieten.

Vor dem Hintergrund der anhängigen Schadensersatzforderung von 2 Millionen gegen die Aktivist*innen ist das heutige Urteil insofern interessant, dass sie in allen Anklagepunkten, in denen RWE sich als geschädigt sieht, freigesprochen wurden. Das Zivilverfahren vor dem Landgericht Aachen ruht, bis der Strafprozess abgeschlossen ist.

In diesem Prozess wurde nebenbei zum ersten Mal über die Aktion "Ende Gelände" im November 2017 entschieden. Der Freispruch für die Angeklagten wegen der Besetzung des Tagebaus Hambach ist auch ein Freispruch für 3000 andere Aktivist*innen.

Die Aktivist*innen der hauptsächlich verhandelten Aktion "WeShutDown" hatten am 15. November 2017 frühmorgens Förderbänder und Bagger im Braunkohlekraftwerk Weisweiler bei Aachen blockiert, und damit die fast vollständige Abschaltung des Großkraftwerks erreicht. Zeitgleich tagte die 23. Klimakonferenz der UN in Bonn. Die Aktion verhinderte neben Schadstoffemissionen auch den Ausstoß von rund 26 000 Tonnen C02 durch das Kraftwerk.

Webseite: wedontshutup.org
Twitter: @we_shut

*

Quelle:
"We don't Shut Up! - Solidarität mit WeShutDown!"
E-Mail: wedontshutup@riseup.net
Internet: www.wedontshutup.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Dezember 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang