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ATOM/362: Erörterungstermin zur Stilllegungs- und Abbaugenehmigung AKW Neckarwestheim Block II (BBU)


Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V. - Bonn, 26. November 2018

Dienstag (27.11.18) beginnt der Erörterungstermin zur Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (SAG) für das Atomkraftwerk Neckarwestheim Block II (GKN II)


(Bonn, Stuttgart, 26.11.2018) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) hat Anfang September 2018 beim Umweltministerium in Stuttgart fristgerecht Einwendungen im Genehmigungsverfahren zur Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (SAG) für das Atomkraftwerk Neckarwestheim 2 (GKN 2) gemäß õ 7 Absatz 1 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) eingereicht. Grundlegend fordert der Verband die sofortige Abschaltung der in Baden-Württemberg noch laufenden Blöcke der Atomkraftwerke Philippsburg und Neckarwestheim.

Der BBU weist darauf hin, dass der Erörterungstermin zu den im Verfahren erhobenen Einwendungen am Dienstag, 27. November2018, um 10.00 Uhr in der Reblandhalle Neckarwestheim, Reblandstraße 31, 74382 Neckarwestheim, beginnt. Einlass ist ab 9.00 Uhr. Falls erforderlich, soll die Erörterung am 28., 29. und 30. November 2018 fortgesetzt werden. Der BBU kritisiert, dass die Öffentlichkeit erst wenige Tage vor dem Erörterungstermin über dessen Durchführung informiert wurde. Eine Teilnahme und gebotene inhaltliche Vorbereitung wird somit seitens der Genehmigungsbehörde bewusst erschwert oder für Berufstätige sogar unmöglich gemacht.

In den schriftlich eingereichten Einwendungen des BBU heißt es: "Auch beim Rückbau von Atomkraftwerken bestehen weiterhin Gefahren und Risiken, die eine Bedrohung für die Bevölkerung darstellen und soweit wie möglich minimiert werden müssen." In den einzelnen Einwendungspunkten des BBU heißt es u. a.: "EnBW will den Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung selbst bestimmen und sich womöglich eine Rückkehr zum Leistungsbetrieb offenhalten. In der Stilllegungsgenehmigung ist klar festzulegen, dass der Leistungsbetrieb mit Erteilung der SAG beendet ist." Zudem sollte der Abbau erst ab dem Zeitpunkt genehmigt werden, ab dem die Anlage GKN 2 kernbrennstofffrei ist.(aus Punkt 2 der Einwendungen).

Weiter wird in den Einwendungen unter Punkt 4 ausgeführt: "Mit der Unklarheit bezüglich der Genehmigungsschritte bleibt auch offen, ob es außer der jetzt stattfindenden Öffentlichkeitsbeteiligung weitere geben kann.Es ist notwendig, bei den weiteren Genehmigungsschritten oder auch bei fortgeschrittenem Planungs- und Erfahrungsstand jeweils erneute Umweltverträglichkeitsprüfungen und Öffentlichkeitsbeteiligungen durchzuführen. Es wäre eine Beschneidung der Rechte von BürgerInnen, wenn sie nicht weiter beteiligt würden, zumal sich der Abbau über 15 oder mehr Jahre erstrecken wird und neue betroffene und interessierte Menschen dazukommen."

Punkt 7 der Einwendungen lautet: "Eine umfassende radiologische Charakterisierung ist nicht möglich, solange das Kraftwerk in Betrieb ist und solange sich die Brennelemente in der Anlage befinden. Daher können die Unterlagen für die Öffentlichkeitsbeteiligung nicht vollständig sein, die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt zu früh. Für den Erläuterungsbericht Nr. 5. wird in der Zusammenfassenden Beschreibung der Erläuterungsberichte ausgesagt, dass es sich um einen "voraussichtlichen Zustand" handelt. Dies ist weder für die Öffentlichkeitsbeteiligung noch für die Genehmigung eine ausreichende Basis. Es erschwert die Abschätzung des anfallenden Atommülls und der zur Freigabe oder Herausgabe geplanten Mengen und verhindert eine konkrete Planung der Abbaureihenfolge."

Die Ableitung von radioaktiven Stoffen über Abluft und Abwasser muss generell gesenkt werden

In Punkt 13 der Einwendungen betont der BBU: "Die Ableitung von radioaktiven Stoffen über Abluft und Abwasser muss generell gesenkt werden, mindestens jedoch mit Erteilung der SAG. Es darf nicht zugelassen werden, dass der Betreiber sich aussucht, wann er die Ableitungen reduziert. Die beantragten Ableitungen über den Luftpfad und über das Abwasser sind zu hoch und müssen stark reduziert werden, entsprechend dem Minimierungsgebot der StrlSchV. Sie sind zeitlich so zu begrenzen, dass die abgegebenen radioaktiven Stoffe im Laufe des fortschreitenden Abbaus weiter vermindert werden können."

Der BBU wendet sich ausdrücklich auch gegen die Freigabe und Herausgabe der beim Abbau des AKW Neckarwestheim anfallenden Massen, die durch ihre radioaktive Belastung eine Gefährdung von Menschen und Umwelt darstellen würden und fordert, diese Materialien am Standort aufzubewahren, bis ein Konzept erarbeitet worden ist, das eine Verteilung in die Umwelt verhindert. Dies gilt für die insgesamt in Deutschland anfallenden Massen aus dem Abbau von Atomanlagen. BBU-Vorstandsmitglied Gertrud Patan erläutert dazu: "Radioaktive Stoffe gehören zu den Faktoren, die gesundheitliche und genetische Schäden verursachen können. Jeder derartige Faktor muss so weit wie möglich reduziert werden."


Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für umweltfreundliche Energiequellen.
Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter https://www.bbu-online.de und telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn.


Weitere Informationen zum AKW Neckarwestheim sowie zum Verfahren:
https://um.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-um/intern/Dateien/Dokumente/3_Umwelt/Kernenergie/Genehmigungsverfahren/GKN/GKN_2/181022_Bekanntmachung_Eroerterungstermin_SAG_GKNII.pdf
https://bbu-online.de/Einwendungen/BBU-Einwendungen%20SAG%20f.%20GKN%202%202018.pdf
https://atomerbe-neckarwestheim.de
http://www.bbmn.de/wp

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Quelle:
BBU-Pressemitteilung, 26.11.2018
Herausgeber:
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V.
Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn
Tel. 0228/21 40 32, Fax.: 0228/21 40 33
Internet: www.bbu-online.de
Facebook: www.facebook.com/BBU72


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. November 2018

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