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FREIZEIT/084: Bei Freizeitaktivitäten auch Natur und Umwelt im Blick behalten (Rhein-Sieg-Kreis)


Rhein-Sieg-Kreis - Pressemitteilung von Montag, 28. März 2011

Veronika, der Lenz ist da!

Bei Freizeitaktivitäten neben der eigenen Sicherheit unbedingt auch Natur und Umwelt im Blick behalten


Rhein-Sieg-Kreis (al) - Der Frühling ist kalendarisch bereits seit einer Woche bestätigt, seit gestern gilt sogar die mitteleuropäische Sommerzeit und die Sonne strahlt: Kein Wunder, dass es da nach einem gefühlt endlosen Winter die Menschen ins Freie zieht und viele Aktivitäten nach draußen verlegt werden. Damit Natur und sämtliche Beteiligte dabei keinen Schaden nehmen, weist der Rhein-Sieg-Kreis auf ein paar grundsätzliche Dinge hin.

Wer sich als Freizeitkapitän auf der Sieg etablieren möchte, sollte bedenken, dass die Natur dabei nicht Leidtragende sein darf. Zu ihrem Schutz ist es daher nicht erlaubt, die Sieg mit Flößen, Jetskis oder Motorbooten zu befahren. "Ein normales Ruderboot oder Kanu bietet auch viel Spaß, schont aber die Natur und die Umwelt", betont der Leiter der Unteren Landschaftsbehörde, Bernd Zimmermann.

Flöße haben meistens zuviel Tiefgang - sie schleifen dadurch oft über das Flussbett oder landen unfreiwillig am Ufer, weil sie schlecht zu manövrieren sind. In den Uferböschungen aber und auch auf Kiesbänken brüten zahlreiche schützenswerte Vögel. Darüber hinaus legen seltene Fischarten ihren Laich im Kiesbett ab. Darauf sollte man unbedingt achten.

Daher bittet der Rhein-Sieg-Kreis, bei Boots- oder Kanufahrten unbedingt die ausgewiesenen Bootsanlegestellen anzusteuern. Diese befinden sich zum Beispiel an der Siegfähre in Bergheim, in Siegburg Zange an der B56 auf der Siegburger Seite oder in Eitorf-Bach am Campingplatz Happach. Zudem muss der Pegelstand beachtet werden: Die Sieg darf lediglich befahren werden, wenn sie genug Wasser führt. Informationen zu den Pegelständen sowie weitere Hinweise, die man beachten muss, wenn man die Sieg befahren möchte, sind über das Umwelttelefon des Rhein-Sieg-Kreises unter der Rufnummer 02241/13-2200 abrufbar. Auch auf der Homepage des Kreises gibt es hierzu umfangreiche Informationen. Unter www.rhein-sieg-kreis.de erfährt man im Bereich "Bürgerservice" unter "Aktuelles" alles Wissenswerte über "Baden in und Kanu fahren auf Sieg und Agger".

Wer sich nicht zu Wasser, sondern an Land vergnügen möchte, muss ebenfalls einige Dinge beachten. Dies gilt auch für die zum Beispiel am Vatertag allseits beliebte Planwagenfahrt. Sie ist eine Form der Personenbeförderung und unterliegt - wenn der Anhänger beispielsweise von einer landwirtschaftlichen Zugmaschine gezogen wird - den normalen straßenrechtlichen Regelungen hinsichtlich Zulassung und Fahrerlaubnis. Die Planwagenfahrt ist daher genehmigungspflichtig. Ein Anhänger muss beispielsweise für den Personentransport zugelassen sein. Das bedeutet, dass durch rutschfeste Stehflächen, Geländer und Brüstungen, Haltevorrichtungen sowie fest verbundene Tische, Bänke und andere Aufbauten die Sicherheit der Fahrgäste gewährleistet sein muss.

Diejenigen, die die Zugmaschine steuern, müssen natürlich eine Fahrerlaubnis dafür besitzen und gegebenenfalls zusätzlich einen Personenbeförderungsschein. Welche Führerscheinklasse erforderlich ist, hängt ab vom Gewicht der jeweiligen Fahrzeugkombination und der möglichen Geschwindigkeit, und ferner von der Achszahl und der Anzahl der Sitzplätze. Bei mehr als acht Sitzplätzen muss der Fahrer einen Busschein vorweisen können (Klasse D1E).

Dieter Siegberg, Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises weist darauf hin, dass ein Gefährt, das nicht ordnungsgemäß zugelassen ist, ein erhöhtes Risiko für die beförderten Personen und die Verkehrssicherheit darstellt. "Abgesehen von körperlichen Blessuren können dann auch empfindliche Strafen blühen. Zusätzlich kann es haftungsrechtlich für alle Beteiligten unangenehme Konsequenzen mit sich bringen", betont Siegberg.

Das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises - Der Landrat - steht gerne zur Verfügung, wenn vor der Planwagenfahrt noch Informationsbedarf besteht. Unter den Rufnummern 02241/13 - 3939 in Siegburg oder unter 02225/9409-5013 in der Außenstelle in Meckenheim helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne weiter.

Der Rhein-Sieg-Kreis wünscht allen Frischluftfreuden eine aktive und fröhliche Frühjahrs- und Sommerzeit und - auch wenn man jetzt noch gar nicht daran denken möchte - einen ebensolchen Frühherbst.


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Quelle:
Pressemitteilung von Montag, 28. März 2011
Rhein-Sieg-Kreis, Pressestelle
Tel. (02241) 13 - 2966 / -2967 / -2219
E-Mail: pressestelle@rhein-sieg-kreis.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 31. März 2011