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LUFT/440: Feinstaub - EU-Leitlinien zu Messstationen (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände
EU-Koordination

EU-News - Donnerstag, 20. Januar 2011 / Emissionen

Feinstaub - Leitlinien zu Messstationen


Die Europäische Kommission hat eine Leitlinie zur Messung von Feinstaub in der Größe von 2,5 Mikrometern veröffentlicht. Kleinere Staaten sollen auch grenzüberschreitend Daten ihrer Nachbarländer nutzen dürfen.

Die Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG [1] schreibt vor, dass in der EU pro 100.000 Quadratkilometer mindestens eine Messstationen für ländliche Hintergrundwerte von Feinstaub in der Größe von 2,5 Mikrometern (PM2,5) abseits signifikanter Luftverschmutzungsquellen installiert sein soll. Das entspricht einer Zahl von 43 Messstationen als Minimalausstattung für ein Datennetz für die Hintergrundbelastung in der EU. Die EU-Kommission hat nun auf Arbeitsebene Leitlinien veröffentlicht, wie die Vorschriften der Richtlinie am besten umgesetzt werden können, damit aussagekräftige Daten aus dem gesamten EU-Gebiet zusammenkommen. Bei der Einrichtung müssten auch klimatische Gegebenheiten beachtet werden. Falls die Zahl der Messtationen durch vielfältige klimatische Unterschiede größer wird als die durch die Größe der Fläche errechnete Minimalausstattung mit Stationen, sollten auch die Bevölkerungszahlen im Umfeld miteinkalkuliert werden. Laut Richtlinie sollte jedes Land zumindestens eine Messstation einrichten, die jenseits von auffälligen Emissionsquellen Werte liefert. Die Kommission empfiehlt aber insbesondere kleineren Ländern, PM2,5 Messstationen zusammen zu nutzen und die Nutzung und die hiermit verbundenen Meldepflichten vertraglich zu regeln. So könnte Luxemburg PM2,5 Stationen in Belgien, Frankreich oder Deutschland nutzen, ohne dass die Repräsentativität verloren gehe.

Die gültigen Regeln für Feinstaub in der Größe von 10 Mikrometern liegen bei 50 µg/m3 (Mikrogramm pro Kubikmeter Luft) als Jahresmittelwert. Der Tagesmittelwert darf maximal an 35 Tagen im Jahr höher liegen als 50 µg/m3. In den meisten Mitgliedstaaten werden diese Werte regelmäßig überschritten, viele haben daher für bestimmte gefährdete Regionen - meistens Städte und Ballungsräume - Ausnahmen beantragt. Die Regelungen der EU erlauben unter strengen Auflagen, die zwingende Einhaltung der Grenzwerte für PM10 bis zum Juni 2011 auszusetzen. In Deutschland gibt es derzeit 450 Stationen, die die Feinstaubkonzentration nach PM10 messen. Die Ergebnisse werden von den Länderbehörden und vom Umweltbundesamt im Internet veröffentlicht. Nach der europäischen Luftqualitätsrichtlinie gelten seit Juni 2010 neue gesetzliche Grundlagen. So bleiben die Grenzwerte für PM10 zwar bestehen, doch gibt es Änderungen zur Regelungen der Feinfraktion (PM2,5). Den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) folgend, legt die Richtlinie ein Ziel zur Reduzierung der Belastung der Menschen durch PM2,5 und eine Konzentrationsobergrenze für PM2,5 von 25 µg/m3 im Jahresmittel fest. Darüber hinaus wurden mittelfristige Ziele für die Reduzierung der PM2,5-Belastung der städtischen Bevölkerung festgelegt. [jgl, jg]


http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/11/st05/st05390.en11.pdf

[1] http://www.eu-koordination.de/about-us


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Quelle:
EU-News, 20.01.2011
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Januar 2011