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LUFT/524: Deutschland verstößt gegen EU-Recht bei Feinstaubbelastung (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände e.V.
EU-Koordination

EU-News - Donnerstag, 27. November 2014 / Emissionen

Deutschland verstößt gegen EU-Recht bei Feinstaubbelastung



Laut EU-Kommission überschreiten insbesondere Leipzig und Stuttgart, aber auch Städte in Österreich und der Slowakei die Tageswerte für Feinstaub.

Mit der Stellungnahme der EU-Behörde folgt ein Aufforderungsschreiben, demzufolge die Bundesregierung schnell und wirksam gegen Luftverschmutzung vorgehen soll. Es ist der zweite Schritt im dreistufigen Vertragsverletzungsverfahren. Die Kommission droht der Bundesregierung bereits mit einer Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.

Die zu hohe Belastung durch Feinstaub verursacht laut Expertenschätzung volkswirtschaftliche Schäden von über 198 Milliarden Euro pro Jahr. Das entspricht dem Bruttoinlandsprodukt Finnlands. Die neue EU-Kommission von Jean-Claude Juncker erwägt hingegen Änderungen am Entwurf der neuen Luftqualitätsrichtlinie oder gar die Aussetzung des Entwurfs. [mk]


Pressemeldung der Europäischen Kommission
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/12899_de.htm

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Quelle:
EU-News, 27.11.2014
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. November 2014