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MELDUNG/031: S21 - Fledermäuse infolge Abrissarbeiten nach wie vor unzureichend geschützt (BUND BW)


BUND Landesverband Baden-Württemberg - 17. September 2010

S21: Fledermäuse infolge Abrissarbeiten nach wie vor unzureichend geschützt

BUND und AG Fledermausschutz fordern methodisch fundierte Untersuchungen und unterbreiten Eisenbahnbundesamt Vorschläge dazu


Stuttgart. Im Zuge der Abrissarbeiten zu S21 wird nach wie vor das Artenschutzrecht außer acht gelassen. Mittlerweile haben BUND und Experten von der Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz Baden-Württemberg die ihnen überlassenen Untersuchungsergebnisse geprüft. Während die DB Projektbau "den Vorgang als abgeschlossen betrachtet", ziehen die Naturschützer völlig andere Schlüsse daraus. Berthold Frieß, Landesgeschäftsführer des BUND, erklärt dazu: "Die Gutachten der DB sind fachlich keinesfalls ausreichend. Sie beruhen lediglich auf zwei Begehungen eines Gutachters. Wenn er dabei mit seinem Fledermaus-Detektor zur falschen Zeit da war oder an einer falschen Stelle stand, ist es klar, dass er von den Tieren nichts bemerkt hat".

Nachdem sich die Beobachtungen über offensichtlich aufgeschreckte Fledermäuse im Bereich des Bahnhofsgebäudes häuften, hat der BUND Landesverband Baden-Württemberg sich in der letzten Woche nochmals an das Eisenbahnbundesamt (EBA) gewandt. Gefordert wurde die artenschutzrechtliche Planergänzung für den gesamten Planfeststellungsabschnitt 1.1., der das Bahnhofsgebäude und den Schlossgarten umfasst. Ebenso verlangten die Umweltschützer Einsicht in die Untersuchungsergebnisse zu möglichen Fledermausvorkommen im Nordflügel des Bahnhofes, die die DB Projektbau GmbH nach Aufforderung durch das EBA anfertigen ließ.

In beiden Untersuchungsergebnissen wird darauf hingewiesen, dass nicht alle Stellen, die sich als Fledermausquartiere eignen würden, auch ausreichend untersucht werden konnten. Nach Ansicht von Ingrid Kaipf, Geschäftsführerin der AG Fledermausschutz Baden-Württemberg, ist dies ein großes Problem: "Ein Gebäude wie der Bonatzbau besteht aus so vielen Rissen und Spalten im Mauerwerk, dass darin theoretisch überall Fledermäuse vorkommen können. Deshalb werden für Gutachten üblicherweise Untersuchungsmethoden herangezogen, die solche Problemstellungen berücksichtigen".

BUND und AGF haben sich daher in einem heutigen Schreiben erneut an das Eisenbahnbundesamt gewandt, auf die Mangelhaftigkeit der Untersuchungen hingewiesen und umgehend vertiefte Untersuchungen des Nordflügels gefordert. Ebenso wurde das EBA zu artenschutzfachlich adäquaten, intensiven und fortlaufenden Untersuchungen des Südflügels aufgefordert, damit sich das Desaster um die nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützten Fledermäuse und ihre möglichen Quartiere dort nicht wiederholt. Dabei haben die Verbände eigene Vorschläge zur Ergänzung der Untersuchungsmethoden gemacht. Die Forderung nach einem Planergänzungsverfahren bleibt überdies weiterhin bestehen. Schließlich befinden sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auch in den Bäumen des Schlossgartens, die für das Projekt S21 gefällt werden sollen, Fledermausquartiere, die es rechtzeitig zu kartieren und zu schützen gilt.


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Quelle:
Presseinformation, 17. September 2010
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz e.V.
Landesverband Baden-Württemberg
70178 Stuttgart. Paulinenstraße 47
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. September 2010