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MELDUNG/301: BBU wird Mitglied der Europäischen BI gegen TTIP und CETA (BBU)


Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V. - Bonn, 12. August 2014

BBU ist Mitglied der Europäischen Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA geworden



(Bonn, Brüssel, 12.08.2014) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) ist Mitglied der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) gegen die derzeit in Verhandlungen befindlichen transatlantischen Handels- und Investitionsabkommen mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) geworden. Der Europäischen Bürgerinitiative gehören derzeit über 160 Organisationen in ganz Europa an. Sie fordert die EU-Kommission auf, dem Europäischen Rat zu empfehlen, das Verhandlungsmandat zu TTIP aufzuheben und das Handelsabkommen CETA nicht abzuschließen. Ein Abschluss der Abkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) und CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) würde die Standards im Umwelt- und Verbraucherschutz katastrophal senken. Demokratie und Rechtsstaat würden zudem ausgehöhlt: Ausländische Konzerne könnten Staaten künftig vor nicht öffentlich tagenden Schiedsgerichten auf hohe Schadensersatzforderungen verklagen, wenn sie Gesetze verabschieden, die ihre Gewinne schmälern.

Mit der drohenden 'gegenseitigen Anerkennung von Standards' würden europäische Regelungen und Gesetze der EU-Mitgliedstaaten bedeutungslos. Die USA könnten sich darauf berufen, dass Produkte und Investitionen US-Regeln entsprechen und europäische Vorschriften nicht erfüllen müssen. Das hat nicht nur für den direkten Import von US-Produkten eine Bedeutung. Es wird darüber hinaus einen Wettlauf hin zu den niedrigsten Standards geben. Das mühsam aufgebaute System des Umwelt- und Verbraucherschutzes in Europa und in Deutschland würde so zerschlagen.

Als skandalös bezeichnet Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU auch die geplante Einführung von "Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren". Er stellt die Auswirkungen dar: "Konzerne könnten jede Maßnahme, die sie als 'unfair' ansehen, vor privaten Tribunalen angreifen, die geheim im Ausland tagen. Auf diesem Weg könnten sie horrende Schadensersatzforderungen gegenüber dem jeweiligen Staat geltend machen. Nicht mehr die bisherige Rechtsstaatlichkeit und unabhängige Gerichtsbarkeit wären dann der Maßstab für den Bestand von Vorschriften. Entscheidende Instanz für einen ausländischen Investor, der beispielsweise Umweltschutzvorschriften nicht stoppen konnte, wären nicht dem Allgemeinwohl verpflichtete Verwaltungsrichter, sondern jeweils drei demokratisch nicht legitimierte Wirtschaftsanwälte. Umweltinteressen wären im Rahmen einer solchen Struktur kaum noch durchsetzbar. Indirekt können solche Schiedsgerichte zudem dazu führen, dass Staaten aus Angst vor Klagen Umweltgesetze auf niedrigstem Niveau erlassen oder sie ganz fallen lassen."

Bereits jetzt werden die Folgen erster Investitionsschutzabkommen sichtbar. Der Tabakkonzern Philip Morris fordert von Australien eine milliardenschwere Entschädigung, weil dort Zigaretten in Verpackungen ohne sein Firmenlogo, aber mit schockierenden Warnhinweisen verkauft werden müssen. Der schwedische Energiekonzern Vattenfall verklagt Deutschland in einem Geheimtribunal auf 3,7 Milliarden Euro Entschädigung wegen der Abschaltung von Atomkraftwerken. Und im Rahmen des nordamerikanischen Freihandelsabkommens NAFTA verklagt ein Öl- und Gaskonzern Kanada auf 250 Millionen Dollar Schadensersatz, da die kanadische Provinz Quebec 2011 ein Frackingmoratorium verhängt hatte, das eine Gasförderung unter dem St. Lawrence River bis zur Fertigstellung einer umfassenden Analyse zur Umweltverträglichkeit untersagte.

Der BBU ruft die Bevölkerung daher auf, Druck auf die Politik zu machen. Mit einer Europäischen Bürgerinitiative ist es Bürgerinnen und Bürgern der EU-Staaten seit dem 1. April 2012 möglich, die Europäische Kommission aufzufordern, eine Gesetzesinitiative zu ergreifen. Gleichzeitig erzwingt eine erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative eine Anhörung im EU-Parlament. Notwendig sind mindestens eine Million Unterschriften aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten. Für Deutschland sind 72.000 Unterschriften erforderlich.

Der BBU ruft daher die Bevölkerung auf, die jetzt gegründete Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA mit Unterschriften zu unterstützen. Mit der Unterschriftensammlung wird voraussichtlich im September 2014 begonnen. Kommen die Unterschriften schnell zusammen, besteht angesichts der Erfahrungen mit früheren Europäischen Bürgerinitiativen eine große Chance, dass die Pläne zu TTIP und CETA fallen gelassen werden.

Weitere Informationen zur Kampagne unter
http://www.ttip-unfairhandelbar.de.

Online-Unterschriftenaktion von campact gegen das CETA-Abkommen
unter https://www.campact.de/ceta/appell/teilnehmen/

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Quelle:
BBU-Pressemitteilung, 12.08.2014
Herausgeber:
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e.V.
Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn
Tel. 0228/21 40 32, Fax.: 0228/21 40 33
Internet: www.bbu-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. August 2014