GLOBAL 2000 / Friends of the Earth Austria - Wien, 6. Oktober 2016
GLOBAL 2000 zu CETA-Zusatzerklärungen: Interpretationshilfe löst nichts an Fallstricken in CETA
Bundeskanzler Kern muss berücksichtigen, dass Umwelt- und Verbraucherstandards in CETA keinesfalls gesichert sind
Gestern Abend wurden die Zusatzerklärungen zum CETA-Text fertig gestellt. Heidemarie Porstner, CETA-Sprecherin der Umweltorganisation GLOBAL 2000: "Diese Zusatzerklärungen sind eine reine Interpretationshilfe. Sie klingen wie die vagen Worte, die wir seit Jahren zu hören bekommen und ändern absolut nichts an der Problematik der Wirksamkeit der jeweiligen CETA-Kapitel. Die Fallstricke für Umwelt- und VerbraucherInnenschutz bleiben fest verwoben im CETA-Vertrag."
Das Kapitel 21 im CETA-Vertrag zur "Regulatorischen Kooperation" ist unter anderem dasjenige, das sich am stärksten auf Umwelt- und Verbaucherschutz-Standards auswirken wird. In den Zusatzerklärungen gibt es einen winzigen Absatz dazu, der nichts anderes macht, als zu wiederholen, was ohnehin schon im Vertrag steht.
Heidemarie Porstner: "Genau das ist das Problem. Man kann hundertmal bekennen, dass Staaten ihr Recht auf Regulierung nicht verlieren, wenn in den jeweiligen Kapiteln Mechanismen verankert sind, die genau das torpedieren. Um wirklich Standards zu wahren und zu verbessern, müsste das gesamte Kapitel der Regulatorischen Kooperation geändert werden. Das Vorsorgeprinzip wird nicht einmal Alibi-halber erwähnt."
Folgende Punkte sind im Regulierungskapitel nach wie vor wirksam und gefährden den Erhalt und die Verbesserung von Standards:
Heidemarie Porstner: "Es kann auch durch Zusatzerklärungen nicht weginterpretiert werden, dass Standards an diversen Stellen im CETA-Vertrag nur allzu leicht ausgeheelt werden können.
Heidemarie Porstner: "Es kann auch durch Zusatzerklärungen nicht weginterpretiert werden, dass Standards an diversen Stellen im CETA-Vertrag nur allzu leicht ausgeheelt werden können. Es besteht weiterhin kein Schutz für Umwelt oder VerbraucherInnen. Der österreichischen Bundesregierung muss also klar sein, dass diese Zusatzerklärungen nichts daran ändern, dass CETA nicht zugestimmt werden kann."
Gestern wurde das Rechtsgutachten eines der führenden kanadischen Wirtschaftsjuristen, Steven Shrybman von Goldblatt Partners LLP, das im Auftrag des Council of Canadians zur Einschätzung der Wirksamkeit von Zusatzerklärungen erstellt wurde, veröffentlicht. Es bestätigt, dass die so genannten "interpretativen Erklärungen" nichts am Kern des Abkommens ändern können.
Das Rechtsgutachten in englischer Sprache finden Sie unter:
http://bit.ly/2dqLyC3
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Quelle:
Presseinformation, 06.10.2016
Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000
Neustiftgasse 36, A-70 Wien
Tel: +43/1/812 57 30, Fax: +43/1/812 57 28
E-Mail: office@global2000.at
Internet: www.global2000.at
veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Oktober 2016
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