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MASSNAHMEN/242: Bundesumweltministerium fördert Anschaffung von Elektrobussen (BMUB)


Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Berlin, 26. Februar 2018

Bundesumweltministerium fördert Anschaffung von Elektrobussen

Bund übernimmt bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrkosten


Das Bundesumweltministerium unterstützt die Modernisierung des öffentlichen Personennahverkehrs. Im Rahmen des Sofortprogrammes "Saubere Luft" stehen ab sofort Fördergelder für die Beschaffung von Elektrobussen bereit. Entsprechend der Förderrichtlinie können bis zu 80 Prozent der Investitionsmehrkosten übernommen werden. Die EU-Kommission hat der Förderrichtlinie des BMUB zustimmt. Damit können Verkehrsbetriebe, die mehr als fünf Elektrobusse bestellen wollen, beim BMUB eine Projektskizze einreichen.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Elektrobusse fahren ohne Abgase und sind besonders leise. Damit tragen sie zu sauberer Luft und weniger Lärm in den Städten bei. Außerdem leisten sie einen Beitrag zum Klimaschutz. Da die Fahrzeuge derzeit noch teuer sind, unterstützen wir Verkehrsunternehmen und Kommunen bei der Anschaffung. Damit machen wir diese zukunftsweisende Technologie schon jetzt attraktiv."

Mit der neuen Richtlinie soll die Markteinführung von Fahrzeugen für den öffentlichen Personennahverkehr, die emissionsfrei fahren, unterstützt werden. Konkret fördert das BMUB die Anschaffung von mehr als fünf Batterie-Bussen mit bis zu 80% der Investitionsmehrkosten. Die Investitionsmehrkosten umfassen alle Kosten, die im Vergleich zur Anschaffung eines Diesel-Busses zusätzlich anfallen Förderfähig sind daher auch die dazugehörende Ladeinfrastruktur sowie weitere Maßnahmen, die zur Inbetriebnahme von Elektrobussen nötig sind, z.B. Schulungen und Werkstatteinrichtungen. Plug-In-Hybridbusse werden wie bisher mit bis zu 40% der Investitionsmehrkosten gefördert.

Elektrobusse, die in Gebieten mit hoher Schadstoffbelastung zum Einsatz kommen, werden bevorzugt gefördert. Gleiches gilt für Gebiete mit einer hohen Lärmbelastung.

Das BMUB stellt für die Förderung vorerst kurzfristig 35 Millionen zur Verfügung, eine weitere Aufstockung ist zeitnah vorgesehen.



Weitere Informationen

Das Förderprogramm und die Fristen zur Einreichung von Projektskizzen finden Sie hier:
www.bmub.bund.de/P4772

Das Sofortprogramm "Saubere Luft":
www.bundesregierung.de/saubere-luft

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Quelle:
Pressedienst Nr. 044/18, 26.02.2018
Herausgeber: Bundesumweltministerium (BMUB)
Arbeitsgruppe Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Neue Medien
Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 305-0, Fax: 030/18 305-2044
E-Mail: service@bmub.bund.de
Internet: www.bmub.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Februar 2018

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