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POLITIK/946: Konsequenz aus dem Scheitern des Umweltgesetzbuches (BMU)


Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Berlin, 11. März 2009 - Kabinett/Gesetze

Statt Umweltgesetzbuch: Kabinett beschließt vier Gesetzentwürfe zur Neuordnung des Umweltrechts

Gabriel: Konsequenz aus dem Scheitern des Umweltgesetzbuches


Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel Entwürfe für vier einzelne Änderungen des Umweltrechts beschlossen. "Mit diesen Einzelgesetzen ziehen wir die Konsequenzen aus dem Scheitern des Umweltgesetzbuches, gegen das sich die Union leider weiter sperrt. Daher müssen wir im Umweltrecht jetzt retten, was noch zu retten ist", so Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Die vom Kabinett beschlossenen Entwürfe novellieren im Wesentlichen das Wasserrecht, das Naturschutzrecht und das Strahlenschutzrecht. Zusammen mit dem ebenfalls beschlossenen Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt gehörten diese Neuerungen ursprünglich zum Umweltgesetzbuch (UGB).

Der Bundesumweltminister betonte vor allem die Dringlichkeit der Neuregelungen im Wasser- und im Naturschutzrecht. "Ohne neue bundeseinheitliche Vorschriften im Wasser- und Naturschutzrecht droht uns in diesen Bereichen ab dem nächsten Jahr eine völlige Rechtszersplitterung. Das ist schlecht für die Umwelt, aber auch für die Wirtschaft", sagte Gabriel.

Das derzeit noch geltende Wasserhaushaltsgesetz und das bisherige Bundesnaturschutzgesetz enthalten Rahmenvorschriften, die von den Bundesländern auszufüllen sind. Als Ergebnis der Föderalismusreform dürften die Bundesländer ohne die Neuregelungen ab Januar 2010 von den Rahmenvorgaben des Bundes abweichen. Die Folge könnte sein, dass 16 völlig unterschiedliche Landesgesetze im Wasser- und Naturschutzrecht entstehen. Hiergegen wenden sich sowohl die Wirtschafts- als auch die Umweltverbände. Sie haben den Bund aufgefordert, noch in dieser Legislaturperiode neue Vorschriften im Wasser- und Naturschutzrecht zu erlassen.

"Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind die Unternehmen im Umweltrecht auf klare und einheitliche Rechtsgrundlagen angewiesen. Ein Flickenteppich mit von Land zu Land unterschiedlichen Regelungen führt für die Betriebe zu erhöhten Bürokratiekosten und erschwert Investitionen", betonte Gabriel. Beim Wasserrecht kommt hinzu, dass der Bund dringlichen Ver-pflichtungen zur Umsetzung von EG-Richtlinien nachkommen muss.

Das Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung setzt wichtige Empfehlungen der EU zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern um und ergänzt die bestehenden Schutzvorschriften, insbesondere im Bereich der optischen Strahlung. Für Minderjährige, die regelmäßig ins Sonnenstudio gehen, erhöht die Exposition durch künstliche UV-Strahlung das Risiko einer Hautkrebserkrankung erheblich. Deshalb sieht der Gesetzentwurf hier ein entsprechendes Nutzungsverbot vor.

Mit dem Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt werden verschiedene kleinere umweltrechtliche Änderungen und Konkretisierungen vorgenommen. Das Gesetz fügt sich ein in eine Reihe weiterer Rechtsbereinigungsgesetze, die die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode bereits erlassen hat.

Die vier Gesetzentwürfe werden jetzt zügig dem Parlament zugeleitet, damit sie noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden können. "Ich appelliere an die Union, sich bei den anstehenden Beratungen konstruktiv zu verhalten. Den Einzelgesetzen dürfen jetzt, anders als beim Umweltgesetzbuch, keine Steine mehr in den Weg gelegt werden", sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel.

Weitere Informationen zum Umweltgesetzbuch unter: www.bmu.de


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Quelle:
BMU-Pressedienst Nr. 077/09, 11. März 2009
Herausgeber: Bundesumweltministerium (BMU)
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Redaktion: Michael Schroeren (verantwortlich)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. März 2009