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PROTEST/125: 3. Start- und Landebahn Flughafen München - Bundesverwaltungsgericht lehnt Beschwerde ab (BN)


Bund Naturschutz in Bayern e.V. - München, 15. Juli 2015

3. Start- und Landebahn am Flughafen München: Bundesverwaltungsgericht lehnt Beschwerde des BN ab

BN FORDERT NACH ABLEHNUNG DER BESCHWERDE EINHALTUNG DES MÜNCHNER BÜRGERWILLENS UND POLITISCHES ENDE DER 3. BAHN


Heute wurde die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 22.06.2015 bekannt, dass auch die Beschwerden des BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) und der Privatkläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Verwaltungsgerichthofs München vom 19. Februar 2014 für die 3. Start- und Landebahn am Flughafen München zurückgewiesen worden sind.

"Wir können diese Entscheidung nicht nachvollziehen." äußert sich Prof. Dr. Hubert Weiger, Landesvorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) in einer ersten Reaktion. "Es ist für uns völlig unverständlich, dass auch das Bundesverwaltungsgericht offensichtlich keine intensivere Prüfung des Bedarfs für die 3. Bahn für nötig hält und die immensen Eingriffe in europäische Schutzgebiete und Grundeigentum für rechtlich korrekt hält." so Weiger. Nichtsdestotrotz betont der BN, dass auch das Bundesverwaltungsgericht den Bedarf als solches nicht geprüft hat, sondern nur, ob die - nach Ansicht des BN unzureichende - Prüfung des Bedarfes durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof rechtlich korrekt war. "Klar ist auch: Nicht alles, was rechtlich korrekt sein mag, ist sinnvoll und nötig.". Richard Mergner, der Landesbeauftragte des BN fordert nun: "Wir fordern daher zum einen, dass das Münchner Votum gegen die 3. Bahn von 2012 auch von der CSU respektiert und beachtet wird. Um die Diskussion aber ein für alle mal zu beenden, brauchen wir aber auch eine endgültige politische Entscheidung, in der die CSU klar bekennen muss, was ihr wichtiger ist: Bürgernähe, Klimaschutz, verantwortlicher Umgang mit knappen Ressourcen und Erhalt der Heimat oder die Interessen der Lufthansa."

"Denn weder Bayern noch München braucht die 3. Startbahn, nur die Lufthansa würde davon profitieren. Die Realität am Flughafen München bestätigt seit nunmehr 7 Jahren die Argumente der Startbahngegner." ergänzt Dr. Christine Margraf, Leiterin der Fachabteilung des BN. "Wir appellieren daher an den Münchner Stadtrat, am Bürgervotum gegen die 3. Bahn festzuhalten."

Parallel zur nun nötigen politischen Diskussion wird der BUND Naturschutz in Bayern e.V. (BN) in den nächsten Tagen die Begründung des Urteils auswerten und über weitere Schritte entscheiden. In jedem Fall wird der BN eine Beschwerde an die Europäische Kommission wegen Missachtung des europäischen Naturschutzes vorbereiten. "Wir werden nicht hinnehmen, dass 1000 ha eines europäischen Vogelschutzgebietes verloren gehen und sich der Freistaat Bayern hier aus seiner Verantwortung stiehlt." erläutert Dr. Christine Margraf, Leiterin der Fachabteilung BN München.

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Quelle:
Presseinformation, 15.07.2015
Herausgeber:
Bund Naturschutz in Bayern e.V.
Landesgeschäftsstelle
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Tel. 0 941/ 2 97 20-0, Fax 0 941/ 2 97 20-30
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Juli 2015

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