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RECHT/125: Flughafen Münster-Osnabrück - NABU hofft auf positives Urteil für Naturschutz (NABU NRW)


NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen - 6. Juli 2009 - Flughafen Münster-Osnabrück/Naturschutz

NABU hofft auf positives Urteil für den Naturschutz

Tumbrinck weist auf grandios verfehlte Wachstumsprognosen hin


Düsseldorf / Leipzig - Am Donnerstag wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Streit um den Flughafenausbau Münster Osnabrück sein Urteil verkünden. Der NABU geht nach wie vor davon aus, in diesem Verfahren ein positives Urteil für den Naturschutz erstreiten zu können. "Wir haben gute Argumente, denn die geplante Verlängerung der Startbahn verstößt eindeutig gegen das Verschlechterungsgebot der europäischen Fauna-Flora-Habitatrichtlinie für Natura2000-Gebiete", so Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Ein Urteil im Sinne des Naturschutzes hätte nach Ansicht des NABU grundsätzlichen Charakter für die zukünftige Gewichtung von Naturschutzbelangen im Rahmen von Planverfahren, die FFH- und Vogelschutzgebiete beträfen.

Konkret kritisiert der NABU bei diesem überflüssigen Ausbauverfahren die zerschneidende Wirkung auf den Eltingmühlenbach und die damit einhergehenden negativen Auswirkungen auf den schützenswerten Lebensraumtyp des Erlen-Eschen-Auwaldes. Auch hätte im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsprüfung ein fachliches Gutachten über die Auswirkungen der Lebensraumzerschneidung sowie Lärm- und Lichtverschmutzung durch den Flughafen auf die am Eltingmühlenbach festgestellten Fledermausvorkommen erfolgen müssen. Obwohl planungsrelevante Arten wie die Mopsfledermaus bei einer einmaligen Begehung erfasst wurden, ist dies aber bis heute nicht erfolgt.

"Außerdem bezweifelt der NABU den 'zwingenden Grund überwiegend öffentlichen Interesses` am Ausbau des Flughafens, denn die zugrunde liegenden prognostizierten Fluggastzahlen sind schlichtweg falsch", sagt Tumbrinck. "Wir erwarten mit Spannung, ob das Bundesverwaltungsgericht die grandios verfehlten Wachstumsprognosen des Flughafens berücksichtigen wird." Diese sollten sich laut Gutachten beginnend von 1999 bis zum Jahre 2015 kontinuierlich von rund 1,5 Millionen Passagiere auf etwa 4,5 Millionen Passagiere steigern. Demnach müsste der Flughafen heute bereits 3,2 Millionen Fluggäste jährlich vorweisen. Stattdessen stagnierten die Zahlen seit Jahren bei 1,5 Millionen und auch für 2009 und 2010 seien keine höheren Fluggastzahlen zu erwarten. Der Interkontinentalverkehr werde weiter problemlos über die großen Drehkreuze Frankfurt und München abgewickelt.

Aus Kimaschutzgründen müsste man solchen Flughafenausbauplänen generell eine klare Absage erteilen, denn die in großen Höhen ausgestoßenen Flugverkehrsabgase haben eine deutlich höhere Klimawirksamkeit als die Emissionen von Kraftwerken und Autos. Schätzungen gingen davon aus, dass Flugzeuge bereits etwa zehn Prozent zur globalen Erwärmung beitragen - Tendenz steigend. Der Gesetzgeber habe bisher ausgerechnet das klimaschädlichste Verkehrsmittel nahezu ungescho-ren gelassen. Hier müsse die Bundesregierung rasch handeln. Tumbrinck: "Die Erhebung einer Mineralöl- und Ökosteuer auf Flugkerosin ist überfällig."

Das Revisionsverfahren zur FMO-Startbahnverlängerung ist seit Mai 2007 beim Leipziger Gericht anhängig.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 32/09, 6. Juli 2009
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juli 2009