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RECHT/143: Gericht bestätigt NABU-Kritik am Flughafenausbau Münster-Osnabrück (NABU NRW)


NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen - 1. Oktober 2009 - Flughafen Münster-Osnabrück/Naturschutz

Gericht bestätigt NABU-Kritik am Flughafenausbau

Tumbrinck: Position des Naturschutzes gestärkt


Düsseldorf / Leipzig - In Sachen Flughafen Münster Osnabrück (FMO) hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Urteil vom 9. Juli 2009 die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 13. Juli 2006 aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das OVG zurückverwiesen. Der NABU NRW sieht sich in der nun heute vom Bundesverwaltungsgericht veröffentlichten Urteilsbegründung in seiner Kritik an der geplanten Verlängerung der Start- und Landebahn voll und ganz bestätigt. "Die jetzt veröffentlichten und begründeten Leitsätze des Bundesverwaltungsgerichtes haben in zentralen Punkten unsere Kritik am Ausbauvorhaben berücksichtig", so Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW und Kläger in diesem Verfahren.

Das Gericht betone in seiner Urteilsbegründung insbesondere, dass die Gewichtung des öffentlichen Interesses den Ausnahmecharakter einer Abweichungsentscheidung vom Schutz der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie berücksichtigen müsse. Nicht jedem Vorhaben, das die Erfordernisse der Planrechtfertigung erfülle, käme aber ein besonderes Gewicht zu. In diesem Zusammenhang weise das Gericht ausdrücklich auf die Unsicherheiten der Bedarfsprognose hin, die besonders zu berücksichtigen seien. So müsse die Frage beantwortet werden, wie die Wahrscheinlichkeit zu bewerten ist, dass die prognostizierte Nachfrage nach Interkontinentalverbindungen am FMO tatsächlich entsteht. Auch die Frage der Zerschneidung des Gebietes und die Erfolgsaussichten und ihrer Wirkungsweise müsste neu bewertet werden.

Tumbrinck: "Da der Flughafen einzig und allein eine 3600 m lange Start- und Landebahn haben will und keine Alternativen in Betracht gezogen hat, steht er vor dem Dilemma nachweisen zu müssen, dass es eine erhebliche Nachfrage nach Interkontinentalverbindungen tatsächlich gibt." Angesichts der aktuellen Zahlen und der deutlich erkennbaren Absichten der Anteilseigner, die Start- und Landebahn nur auf 3000 m auszubauen und dafür die Mittel bereitzustellen, sei dies ein ziemlich hoffnungsloses Unterfangen.

Der NABU sieht sich aber auch in weiteren Punkten in seiner Kritik gestärkt. Denn mit dem nun neu anstehenden Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster, wird auch die Tatsachenermittlung vor dem OVG wieder neu eröffnet. "Wir konnten mit zwei neuen Gutachten zu Fledermausvorkommen und zur Zerschneidungswirkung nicht mehr die Leipziger Entscheidung beeinflussen, beim OVG Münster müssen sie aber behandelt werden und werden erkennbar unsere Position in Sachen Artenschutz und Zerschneidungswirkung verbessern", erklärt der NABU-Landesvorsitzende.

Aus Sicht des NABU enthalte das Urteil zudem wichtige bundesweit relevante Grundsätze für den zukünftigen Umgang mit Planungen, die prioritäre Lebensräume nach FFH-Richtlinie betreffen.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 47/09, 1. Oktober 2009
Herausgeber: Naturschutzbund Deutschland e.V.
NABU Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/15 92 51-14, Fax: 0211/15 92 51-15
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Oktober 2009