Schattenblick →INFOPOOL →UMWELT → FAKTEN

RECHT/158: Neue Regelung zur Abgasuntersuchung von Autos (Rhein-Sieg-Kreis)


Rhein-Sieg-Kreis - Pressemitteilung von Mittwoch, 20. Januar 2010

Abgasuntersuchung: Farbige, sechseckige Plakette fällt weg - Umweltverträglichkeitsuntersuchung jetzt zusammen mit Hauptuntersuchung (HU)

Neue Regelung ab 1.1.2010


Rhein-Sieg-Kreis (hei) - Nicht wenige Autofahrer haben es bereits so gehandhabt: zeitgleich mit der Hauptuntersuchung (HU) des Autos haben sie die Abgasuntersuchung (AU) durchgeführt. Jetzt ist aufgrund einer EU-Richtlinie dieses Verfahren seit dem 01.01.2010 zur Pflicht geworden!

Die Umweltverträglichkeitsprüfung der Abgase, wie sie jetzt offiziell heißt, wird nach der neuen Regelung in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt. Dabei fällt allerdings die Dokumentation durch die farbige, sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen weg; nur die Plakette der Hauptuntersuchung ist auf dem Kennzeichen dokumentiert.

Dies heißt, die Umweltverträglichkeitsprüfung ist eine Voraussetzung für die Abnahme der Hauptuntersuchung.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung kann allerdings - wie bisher - in einer anerkannten Fachwerkstatt durchgeführt werden. Das Ergebnis der Abgasuntersuchung wird in einem Nachweis festgehalten, der mit fälschungserschwerenden Merkmalen versehen und bei der Hauptuntersuchung vorzulegen ist. Die Untersuchung in der Fachwerkstatt darf bis zu einem Monat vor der Hauptuntersuchung erfolgen. Eine eventuell bereits vorhandene abgelaufene AU-Plakette wird entweder fachkundig entfernt oder mit einer neutralen weißen Plakette kostenfrei überklebt.

Was passiert aber, wenn die Frist der AU erheblich vom Termin der nächsten HU abweicht? "In diesem Fall werden die unterschiedlichen Fristen angeglichen", stellt Dieter Siegberg, Leiter des Kreisstraßenverkehrsamtes, klar. Das bedeutet in der Praxis, die Umweltverträglichkeitsprüfung der Abgase wird mit der nächsten Hauptuntersuchung durchgeführt.

Welche Auswirkung hat die neue Regelung für eine möglicherweise damit verbundene Fahrzeugzulassung? "Da auf das vordere Kennzeichen keine Prüfplakette mehr aufgeklebt werden muss und eine eigene Dokumentation entfällt, braucht auch keine AU-Bescheinigung mehr bei den Zulassungsstellen vorgelegt werden", erklärt Dieter Siegberg.

Bei Fragen rund um die neue Regelung können sich Bürgerinnen und Bürger an das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises, - Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241/13-2021, 02241/13-2060 wenden oder an die Mitarbeiter der Außenstelle des Kreisstraßenverkehrsamtes, - Der Landrat -, Neuer Markt 50, 53340 Meckenheim, Telefon 02225/94090.


*


Quelle:
Pressemitteilung von Mittwoch, 20. Januar 2010
Rhein-Sieg-Kreis
Pressestelle
Tel. (02241) 13 - 2966 / -2967 / -2219
E-Mail: pressestelle@rhein-sieg-kreis.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Januar 2010