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RECHT/189: Klage gegen A 33 eingereicht - BUND zieht gegen Lückenschluss vor Gericht (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 12. Oktober 2011

Klage gegen die A 33 ist eingereicht

BUND zieht gegen Lückenschluss vor Gericht


Düsseldorf, 12.10.2011 - Der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat heute beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Klage gegen den letzten Teilabschnitt der Autobahn 33 bei Halle eingereicht. Unterstützt wird die Klage von den Umweltverbänden in Ostwestfalen-Lippe. Mit der Klage wird der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Detmold angefochten. Nach Ansicht des BUND und der Umweltverbände verstößt der Beschluss gegen wesentliche Bestimmungen des Natur- und Artenschutzes. Laut Verbände-Sprecher Karsten Otte ist das Verfahren "eine der größten Verbandsklagen, die es je in NRW gegeben hat."

Der Entscheidung zur Klage waren langwierige Verhandlungen mit der Landesregierung in Düsseldorf über einen eventuellen Klageverzicht vorausgegangen. Dabei konnte jedoch keine Einigung erzielt werden, da die Landesregierung nicht in der Lage war, den Naturschutzverbänden bei zentralen Forderungen entgegen zu kommen. Daher sei es schließlich unvermeidlich gewesen die Klage pünktlich zum 12. Oktober beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen. Damit wurde die Frist gewahrt.

Bei den Verhandlungen mit der Landesregierung ging es hauptsächlich um die Ausgleichsflächen für den Natureingriff Autobahn. Die waren noch von der alten schwarz-gelben Landesregierung drastisch gekürzt worden. Die Verbände hatten das immer wieder als Bruch des Konsenses angeprangert, der ursprünglich einmal zwischen der damaligen rot-grünen Landesregierung und Umweltschützern zur A 33 vereinbart worden war. Otte bedauerte sehr, dass "auch die neue rot-grüne Regierung diesen Wortbruch nicht rückgängig gemacht hat - im Gegenteil: Sie hat sich zum Nutznießer dieses Wortbruchs gemacht, obwohl wir seit Monaten intensive Gespräche mit ihr geführt haben."

Der Erlass zur Kürzung der Ausgleichsflächen betrifft nicht nur die A 33, sondern gilt für alle Straßenvorhaben des Landes. Nach Ansicht der Verbände verstößt er jedoch gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Die Klage gegen die A 33 ist daher laut Otte "auch eine Musterklage gegen den Erlass der alten schwarz-gelben Landesregierung, der diese Kürzung ermöglicht hat."

Vertreten wird der klagende Verband in dem Verfahren von Anwälten, die als Experten für die Bereiche Planungs- und Naturschutzrecht gelten. Die Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde fristgerecht am 12. Oktober eingelegt und muss bis spätestens zum 23. November begründet werden. Die Begründung wird nachgereicht, wie in solchen Verfahren üblich. "Bei einem 1.200 Seiten starken Planfeststellungsbeschluss braucht es eben seine Zeit, bis man alles beisammen hat", begründet Otte.

Der Sprecher der Naturschutzverbände geht davon aus, dass auf dem Abschnitt zwischen Halle und Borgholzhausen für die Dauer der Klage noch keine Bagger anrollen: Die Bezirksregierung habe zwar in ihrem Beschluss gleichzeitig die sofortige Vollziehung angeordnet, theoretisch könne also der Bau beginnen. Doch NRW-Verkehrsminister Harry Voigtsberger habe ihm persönlich versprochen, so Otte, dass davon kein Gebrauch gemacht werde: "Und wir gehen davon aus, dass der Minister sein Wort halten wird."


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Quelle:
Presseinformation, 12. Oktober 2011
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. Oktober 2011