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RECHT/197: Umweltangelegenheiten - Zugang zu Gerichten in Deutschland lt. EU-Kommission mangelhaft (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände
EU-Koordination

EU-News - Donnerstag, 17. Oktober 2013 / Politik & Recht

Umweltangelegenheiten: Zugang zu Gerichten in Deutschland mangelhaft



Auf Empfehlung des EU-Umweltkommissars Janez Potocnik verklagt die Kommission Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union. Bei dem Rechtsstreit geht es um den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.

EU-BürgerInnen haben das Recht, Informationen über die Auswirkungen von Projekten auf die Umwelt zu erhalten und diesbezügliche Entscheidungen anzufechten. Dies bezieht sich auf die Umweltverträglichkeitsprüfungsrichtlinie und die Richtlinie über Industrieemissionen. Die Kommission befürchtet, dass die im deutschen Recht bestehenden Gesetzeslücken den Zugang der BürgerInnen zum Recht beschränken. Bereits im April übermittelte die Kommission eine Stellungnahme zu diesem Problem an die Bundesregierung. Aufgrund mangelnden Fortschritts folge nun der Schritt vor den Gerichtshof, heißt es in der Mitteilung der Behörde. Das österreichische Rechtssystem weist ähnliche Lücken auf, weshalb auch Österreich sich dem Gerichtshof der Europäischen Union stellen muss. [lr]

Pressemitteilung EU-Kommission
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-967_de.htm

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Quelle:
EU-News, 17.10.2013
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Oktober 2013