.ausgestrahlt / gemeinsam gegen atomenergie - Rundbrief 23 / Winter 2013/2014
Hintergrund
Klagen gegen AKW und Zwischenlager
Ein Gericht kassierte die Genehmigung des Zwischenlagers Brunsbüttel wegen unzureichendem Schutz gegen Flugzeugabstürze. Eine Chance, auch AKW stillzulegen?
von Armin Simon
Für nichtig erklärt hat das OVG Schleswig im Juni 2013 die Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel - u.a., weil das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) den Schutz gegen Flugzeugabstürze und Angriffe mit panzerbrechenden Waffen nicht ausreichend nachgewiesen hatte. Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig - das BfS strebt eine Revision an. Dennoch eröffnet es unter Umständen neue Möglichkeiten, gegen Atomanlagen vorzugehen. Auf einer von .ausgestrahlt organisierten Fachtagung am 23.11. mit Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit und der Physikerin Oda Becker, die das Verfahren geführt bzw. begleitet haben, erörterten VertreterInnen fast aller AKW-Standorte diese Chancen.
Gegen den Absturz großer Passagierflugzeuge oder Angriffe mit modernen panzerbrechenden Waffen, so Becker, ist kein AKW in Deutschland und kein Zwischenlager geschützt. Zahlreiche weitere "Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter" (SEWD) sind denkbar und werden auch behördenintern - unter Verschluss - diskutiert. Insbesondere die Auswirkungen von Flugzeugabstürzen und der mangelhafte Schutz dagegen sind umfangreich untersucht und offiziell bestätigt. Der ehemals oberste technische Experte der Atomaufsicht, Dieter Majer, hat dies im Sommer in einem Kurzgutachten für .ausgestrahlt nochmals dargelegt.
Bei einem solchen Angriff oder Unfall drohen massive Freisetzungen radioaktiver Stoffe, die direkt gesundheitsgefährdende oder gar tödliche Auswirkungen für die Menschen im Umfeld der Atomanlage hätten. Daneben drohen großräumige Kontaminationen, die eine langfristige Umsiedlung ganzer Regionen erforderlich machen würden. Das BfS selbst hat vorgerechnet, dass sogar bei einer Freisetzung von nur zehn Prozent des radioaktiven Inventars eines Reaktors noch Gebiete in 170 Kilometern Entfernung nach japanischen Maßstäben dauerhaft unbewohnbar werden. Die Strahlenschutzkommission diskutiert gerade über die Absenkung der entsprechenden Eingreifwerte.
Laut Bundesverwaltungsgericht haben BürgerInnen ein Recht auf Schutz vor den Auswirkungen auch terroristischer Angriffe auf Atomanlagen. "Betroffen" im juristischen Sinn sind nach dem Urteil des OVG Schleswig nicht nur die AnwohnerInnen, die wegen akuter Gesundheitsgefahr evakuiert werden müssten, sondern auch all jene, denen eine dauerhafte Umsiedlung droht. Die Möglichkeiten, auf dem Rechtsweg Einfluss zunehmen, sind jedoch, so Wollenteit, je nach Verfahren unterschiedlich:
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Quelle:
Rundbrief 23, Winter 2013/2014, Seite 10
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Februar 2014