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RECHT/206: Gerichtshof schränkt das Klagerecht von Umweltverbänden in Umweltangelegenheiten ein (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände e.V.
EU-Koordination

EU-News - Mittwoch, 14. Januar 2015 / Politik & Recht

Gerichtshof schränkt das Klagerecht von Umweltverbänden in Umweltangelegenheiten ein



Das oberste Gericht der EU hat gestern zwei Urteile gefällt, die das Klagerecht von Verbänden in Umweltangelegenheiten einschränken. Das Europäische Umweltbüro und ClientEarth verurteilen diese Entscheidungen als ein Abwenden von der Umweltdemokratie und von der öffentlichen Rechenschaftspflicht sowie der Klagemöglichkeit von NGOs als Kontrollfunktion der EU-Institutionen.

Durch seine Urteile revidierte der Gerichtshof der EU (früher EuGH) eine Entscheidung von 2012. Damals stellten die luxemburger Richter klar, dass NGOs ein weitgehendes Klagerecht bezüglich europäischer Umweltrechtsvorschriften zusteht. In den Ausführungen des Gerichtshofs hieß es damals, dass die Europäische Union die Aarhus-Konvention in Punkto Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten nicht richtig umgesetzt habe (EU-Umweltnews 21.06.2012)[1]. Seinen Meinungswechsel begründete das oberste EU-Gericht damit, dass die internationale Aarhuskonvention, die das Recht auf den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten garantiert, nicht konkret genug sei.

Die Verbände Stichting Natuur en Milieu und Pesticide Action Network Europe hatten 2008 mit ihrer Klage den Stein ins Rollen gebracht. Beide waren unter Verweis auf die Aarhus-Konvention gegen die EU- Kommission vor Gericht gezogen, nachdem diese einen Antrag auf interne Überprüfung der Grenzwerte von Pestiziden in Nahrungsmitteln aus formalen Gründen zurückgewiesen hatte. In diesem Fall sprach nun der Gerichtshof der EU den Verbänden ab, "persönlich betroffen" und damit klageberechtigt zu sein.

Das Pestizid-Aktionsnetzwerk Pan Europe reagierte bestürzt auf das Urteil. Es sei ein trauriger Tag für die Demokratie in Europa, da die Industrie Zugang zu Gerichten habe und diesen Weg seit Jahren auch in Bezug auf Pestizide nutze. Dies trage zum Ungleichgewicht bei. [bv]



PM Pan Europe
http://www.pan-europe.info/News/PR/150113.html

PM EEB
http://www.eeb.org/EEB/index.cfm/news-events/news/ecj-rulings-a-setback-for-environmental-democracy/

Urteil C 404/12 P und C 405/12 zu Pestiziden
http://curia.europa.eu/juris/document/document_print.jsf?doclang=EN&text=&pageIndex=0&part=1&mode=lst&docid=161323&occ=first&dir=&cid=178413

Urteil C-401/12 P bis C-403/12 Clean Air
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=161324&pageIndex=0&doclang=EN&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=178340

[1] http://www.eu-koordination.de/umweltnews/news/politik-recht/1547-ngos-erstreiten-zugang-zu-gerichten

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Quelle:
EU-News, 14.01.2015
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Januar 2015


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