Schattenblick → INFOPOOL → UMWELT → FAKTEN


RECHT/222: Schweden gewinnt Klage gegen EU-Kommission zu Kriterien von endokrinen Disruptoren (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzverbände e.V.
EU-Koordination

EU-News - Donnerstag, 17. Dezember 2015 / Chemie & Nanotechnologie

Schweden gewinnt Klage gegen EU-Kommission zu Kriterien von endokrinen Disruptoren


Das Gericht der Europäischen Union hat in einer Klage am Mittwoch die Europäische Kommission kritisiert, ihrer Verpflichtung, Kriterien zu hormonell wirksamen Chemikalien zu erstellen, nicht nachgekommen zu sein. Damit gibt das Gericht Schweden Recht, die im Juli 2014 den Antrag eingereicht hatten.

Die EU-Kommission hätte die klare und bedingungslose Verpflichtung gehabt, delegierte Rechtsakte zu der Spezifizierung der wissenschaftlichen Kriterien von endokrinen Disruptoren (EDC) bis zum 13. Dezember 2013 auszusprechen, heißt es im Urteil. Dies hat die Kommission bis heute nicht getan.

Das Pestizid Aktions-Netzwerk (PAN Germany) befürwortet das Urteil. "Nach diesem Richterspruch müssen nun politische Entscheidungen getroffen werden, damit die EU-Kommission schnellstens ihre Aufgaben umsetzt, sodass endokrinschädigende Substanzen gemäß der Verordnung reguliert werden können. Nur dies garantiert das demokratisch vereinbarte Schutzniveau des EU-Rechts. Es ist bekannt, dass massive Lobbyaktivitäten der Industrie Auslöser der illegitimen Folgenabschätzung und für die Untätigkeit der EU-Kommission waren. Diese undemokratische Entwicklung muss gestoppt werden", sagte Susanne Smolka, Biozidexpertin bei PAN Germany.

Auch der Grünen-Abgeordnete Martin Häusling sieht das Urteil als wegweisend an: "Seit Jahren mahnen Wissenschaftler der Weltgesundheitsorganisation WHO, dass die in Plastik, Kosmetika und Pestiziden versteckten giftigen Chemikalien in kleinsten Dosen dauerhafte Schäden verursachen. Dieses Urteil wirft die zentrale Frage auf, wem die EU-Kommission sich in ihrer Arbeit zuvorderst verpflichtet sieht, und ob das Europäische Vorsorgeprinzip, das im Zweifel den Schutz der Verbraucher vor möglichen Risiken in den Vordergrund stellt, noch gilt." [es]


Urteil des Gerichtshofs (engl.)
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-12/cp150145en.pdf

PM von PAN Germany
http://www.pan-germany.org/deu/~news-1374.html

PM von Martin Häusling
http://www.martin-haeusling.eu/presse-medien/pressemitteilungen/1169-hormonwirksame-chemikalien-eugh-attestiert-eu-kommission-rechtsverletzung-und-verdonnert-zum-handeln.html

*

Quelle:
EU-News, 17.12.2015
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Dezember 2015

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang