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VERKEHR/850: Vorschlag der Kommission - Senkung der Schwefeldioxidemissionen von Schiffen um 90% (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 15. Juli 2011

Vorschlag der Kommission: Senkung der Schwefeldioxidemissionen von Schiffen um 90%


Brüssel, den 15. Juli 2011 - Dank der von der Europäischen Kommission gemachten Vorschläge zur Senkung des Schwefelgehalts von Schiffstreibstoffen ist bald bessere Luftqualität in Sicht. Durch die Vorschläge sollten Schwefeldioxidemissionen um bis zu 90% und Feinstaubemissionen um bis zu 80% reduziert werden. Der finanzielle Nutzen für die öffentliche Gesundheit wird zwischen 15 Mrd. EUR und 34 Mrd. EUR liegen und übersteigt damit bei Weitem die zu erwartenden Kosten von 2,6 Mrd. EUR bis 11 Mrd. EUR. Fast die Hälfte der Europäer lebt in Gebieten, in denen die Ziele der EU für die Luftqualität noch nicht erreicht sind. Damit ist die Luftverschmutzung eines der wichtigsten Umweltthemen für die EU-Bürger.

Umweltkommissar Janez Potocnik erklärte: "Luftverschmutzung macht nicht an Grenzen halt. Die Gesetzgeber haben ihre Aufmerksamkeit seit Längerem auf Verschmutzungsquellen an Land gerichtet. Nun ist es an der Zeit, dass der Seeverkehr seinen angemessenen Beitrag leistet, insbesondere weil seine Auswirkungen auf die Luftqualität weit über die Küstengebiete hinaus zu spüren sind. Dieser Vorschlag stellt einen wichtigen Schritt zur Verringerung der Luftemissionen aus dem rasant wachsenden Seeverkehr dar. Er wird zur Lösung der anhaltenden Probleme mit der Luftqualität beitragen, die Millionen von Europäern zu schaffen machen. Als Teil eines Umstellungsplans wird der Sektor so auf die Herausforderungen von morgen vorbereitet."

Vizepräsident Siim Kallas fügte hinzu: "Die Umsetzung der in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) einstimmig vereinbarten Normen in EU-Recht wären ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Nachhaltigkeit des Schiffsverkehrs. Ich bin sehr froh, dass der Vorschlag eine Reihe von kurz- und mittelfristigen Begleitmaßnahmen enthält, die die Branche bei der Bewältigung dieser Herausforderung unterstützen werden."

Mit der vorgeschlagenen Gesetzgebung wird die Richtlinie über den Schwefelgehalt bestimmter flüssiger Brennstoffe überarbeitet und die neuen IMO-Normen in das EU-Recht aufgenommen, um ihre korrekte und einheitliche Durchsetzung in allen EU-Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Nach den Vorschlägen wird der maximal zulässige Schwefelgehalt von Schiffstreibstoffen in empfindlichen Gebieten wie der Ostsee, der Nordsee und dem Ärmelkanal vom vorherigen Niveau von 1,5% ab dem 1. Januar 2015 auf 0,1% gesenkt. In anderen Gebieten soll noch stärker von 4,5% auf 0,5% bis zum 1. Januar 2020 reduziert werden.

Auch gleichwertige Technologien wie Abgasreinigungsanlagen dürfen auf Schiffen als Alternative zu Kraftstoffen mit niedrigem Schwefelgehalt eingesetzt werden. Weitere wichtige Änderungsvorschläge umfassen eine einheitlichere Berichterstattung und Prüfung sowie Vorschriften für die Probenahme, die an internationalen Standards ausgerichtet sind. Der Vorschlag sollte schrittweise zwischen 2015 und 2020 eingeführt werden. In der Zwischenzeit wird die Kommission im Jahr 2012 eine Reihe von mittel- und langfristigen Maßnahmen im Rahmen der "Toolbox für nachhaltige Lösungen für den Schiffsverkehr" zur Förderung eines nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Kurzstreckenseeverkehrs entwickeln.

Die neuen Bestimmungen stellen für die betroffenen Sektoren eine Herausforderung dar. Allerdings wird der Einsatz alternativer Emissionsminderungstechnologien die Befolgungskosten verringern und Innovationen und Ressourceneffizienz fördern.

Mit der vorgeschlagenen Änderung wird versucht, die anhaltende Probleme mit der Luftqualität bereits im Vorfeld einer umfassenderen Überarbeitung der Luft-Politik durch die Kommission bis zum Jahr 2013 anzugehen. Der Vorschlag baut auf Konsultationen der Akteure und auf verschiedenen Studien über Kosten und Nutzen der geplanten Maßnahmen und deren mögliche Auswirkungen auf die Schifffahrtsindustrie auf.


Hintergrund

Rohöl wird zu destillierten Brennstoffen wie Benzin und Diesel sowie zu Reststoffen wie Schweröl und Bitumen verarbeitet. Schiffe nutzen traditionell diese Schweröle für den Antrieb. Schweröle können einen Schwefelanteil von bis zu 5% enthalten. Im Vergleich dazu darf der Schwefelgehalt bei Kraftstoffen für Lkw oder Pkw nicht über 0,001% liegen.

Schwefeldioxidemissionen verursachen sauren Regen und erzeugen Feinstaub. Dieser Staub gefährdet die menschliche Gesundheit, führt zu Atemwegs- und Herz-Kreislauferkrankungen und reduziert die Lebenserwartung in der EU um bis zu zwei Jahre.

Im Laufe der letzten 20 Jahre sind die Emissionen von Luftschadstoffen wie Schwefel zurückgegangen. Allerdings hat die EU noch einen gewissen Weg vor sich, um ihr Ziel zu erreichen: eine Luftqualität, die die menschliche Gesundheit und die Umwelt weder in bedeutendem Maße negativ beeinflusst noch gefährdet. Wenn nichts unternommen wird, könnten die maritimen Emissionen bei der derzeitigen Entwicklung die Gesamtmenge der in der EU an Land ausgestoßenen Emissionen bis 2020 überschreiten.

Die Kommission wird bis 2013 eine umfassende Überarbeitung der EU-Strategie für die Luftqualität durchführen, ergreift aber nun zunächst kurzfristige Maßnahmen, um anhaltende Probleme zu lösen, auf die die Mitgliedstaaten bei der Einhaltung von Luftqualitätsnormen vor allem für Feinstaub und für Ozon stoßen. Dieser Vorschlag, mit dem die Qualität von Schiffskraftstoffen an die neuesten, von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation vereinbarten Normen angepasst werden soll, ist eine dieser Sofortmaßnahmen.


Weitere Informationen:

Der Kommissionsvorschlag im Internet:
http://ec.europa.eu/environment/air/transport/ships_directive.htm

Weitere Einzelheiten zur EU-Politik zur Luftqualität und ihrer Überarbeitung:
http://ec.europa.eu/environment/air/index_en.htm
http://ec.europa.eu/environment/air/review_air_policy.htm

Kontaktpersonen:
Joe Hennon (+32 229-53593)
Monica Westeren (+32 229-91830)



© Europäische Gemeinschaften, 1995-2011


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Quelle:
Pressemitteilung IP/11/888, 15.07.2011
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juli 2011