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ATOM/1342: Transporte bestrahlter Brennelemente nach Neckarwestheim genehmigt (BfE)


Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit - 16. Mai 2017

Transporte bestrahlter Brennelemente nach Neckarwestheim genehmigt


Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) hat am 16.05.2017 die Beförderung von 15 Behältern mit insgesamt 342 bestrahlten Brennelementen vom stillgelegten Kernkraftwerk Obrigheim in das Standort-Zwischenlager Neckarwestheim genehmigt. Den Antrag auf Beförderung hatte die Firma DAHER im Auftrag der EnBW Kernkraft GmbH am 27.03.2014 gestellt. Gestattet wurden maximal acht Transporte mit einem Binnenschiff über den Neckar.

Bei der vorliegenden Genehmigung handelt es sich um eine sogenannte gebundene Entscheidung nach Paragraf 4 des Atomgesetzes. Das heißt: Wenn alle gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt sind, besteht ein Rechtsanspruch auf Genehmigung. Dies beinhaltet unter anderem den Nachweis, dass die Transporte ausreichend gegen Einwirkungen Dritter, wie zum Beispiel Terror- und Sabotageakte, geschützt sind. Außerdem sind Vorkehrungen verpflichtend, die für den konkreten Fall einer Havarie des Transportschiffes die Sicherheit des Transports gewährleisten. Für die Beförderung radioaktiver Abfälle mit einem Binnenschiff gilt das gleiche Sicherheitsniveau wie bei einem Straßen- oder Schienentransport. Die Beförderungsgenehmigung ist befristet bis zum 13.11.2018.

Der verantwortliche Transporteur ist die Firma DAHER im Auftrag der EnBW Kernkraft GmbH. Die Überwachung des Transports obliegt der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg. Bei den genehmigten Transporten werden Behälter vom Typ CASTOR© 440/84 mvK eingesetzt.

Fragen zu den genehmigten Transporten und der Zwischenlagerung der Behälter am Standort Neckarwestheim beantwortet das BfE auf seiner Internetseite: [1]

Hintergrundinformation zum Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE):

Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) ist die Regulierungs- und Genehmigungsbehörde des Bundes in der Endlagerung sowie für den Umgang und Transport von radioaktiven Abfällen. Daneben unterstützt es das Bundesumweltministerium in Fragen der nuklearen Entsorgung sowie der kerntechnischen Sicherheit. Das BfE ist eine junge Behörde, die 2014 im Zuge der Neuorganisation im Endlagerbereich gegründet wurde. Eine wichtige Aufgabe des Amtes wird es außerdem sein, das Standortauswahlverfahren für die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle zu beaufsichtigen und dabei die Öffentlichkeitsbeteiligung zu organisieren.


[1] www.bfe.bund.de/DE/ne/transporte/transporte-gkn/transporte-gkn.html

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Quelle:
Pressemitteilung 3/17, 16.05.2017
Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE)
Pressereferat
Krausenstraße 17-18, 10117 Berlin
Telefon: +49 30 18333 -1130
E-Mail: presse@bfe.bund.de
Internet: www.bfe.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 17. Mai 2017

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