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AUTO/326: Umwelthilfe setzt sich vor Gericht durch. Porsche verstößt gegen Klimaschutzvorschrift (DUH)


Deutsche Umwelthilfe e.V. - 12. Oktober 2010

Deutsche Umwelthilfe setzt sich vor Gericht durch: Porsche verstößt gegen Klimaschutzvorschrift

Oberlandesgericht Stuttgart verurteilt Porsche AG zu korrekten Spritverbrauchs- und Klimagasangaben in eigenem Christophorus-Magazin - Sportwagenhersteller zu 20.000 Euro Konventionalstrafe wegen fortgesetzter Verstöße gegen Kennzeichnungspflichten verurteilt - Neue Abmahnung der DUH gegen das Stuttgarter Unternehmen


Berlin/Stuttgart, 12. Oktober: Der Sportwagenhersteller Porsche muss seine potenziellen Kunden auch dann über den horrenden Spritdurst und die daraus resultierenden enormen Treibhausgasemissionen seiner Luxuslimousinen informieren, wenn er diese in Werbeschriften anpreist, die sich als journalistische Beiträge tarnen. Das entschied das Oberlandesgericht Stuttgart und gab damit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) statt. Das Urteil vom 30. September 2010 (2 U 45/10) liegt jetzt mit seiner Begründung schriftlich vor und belegt die Porsche AG wegen fortgesetzter Verstöße gegen die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung für Pkw (Pkw-EnVKV) mit einer Konventionalstrafe von 20.000 Euro.

Auslöser des Rechtsstreits zwischen der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation und dem Sportwagenhersteller war das firmeneigene "Christophorus-Magazin", in dem die Porsche AG auch technische Details seiner neuen Modelle in Gestalt journalistischer Beiträge vorstellen lässt und dabei die Offenbarung der Verbräuche der abnormen Spritschlucker penibel vermeidet. "Die Abneigung von Porsche gegen eine öffentliche Darstellung der CO2-Emissionen von Vorstadtpanzern wie dem 500 PS Cayenne mit innerstädtisch 16,2 Litern Verbrauch und 270 Gramm CO2 pro 100 Kilometer ist ebenso nachvollziehbar wie gesetzeswidrig. In Zeiten des Klimawandels wirken derartige Werte anachronistisch, peinlich und letztlich asozial", kommentiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch das Urteil. "Ein Pkw-Hersteller wie Porsche muss lernen, dass staatliche Regeln zum Schutz der Umwelt auch für Hersteller von Luxusfahrzeugen gelten. Alles andere wäre Verbrauchertäuschung".

Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen Autokunden in die Lage versetzt werden, vor jeder Anschaffung eines Pkw, den Klimaschutz in ihre Kaufentscheidung einzubeziehen. Dazu dient die in der Pkw-EnVKV festgeschriebene Pflicht zur Nennung von Kraftstoffverbrauch und Treibhausgasemissionen. Die wiederholte Weigerung von Porsche, in eigenen Werbeschriften diese Angaben korrekt vorzunehmen, ist nach Ansicht der DUH ein klares Zeichen für die Wirksamkeit dieser Verbraucher- und Klimaschutzvorschrift. "Die Kennzeichnungspflicht für Pkw soll mittelfristig zu einem verringerten Kraftstoffverbrauch und einer Entlastung der Atmosphäre von Treibhausgasen führen. Die DUH setzt sich auch mit juristischen Mitteln dafür ein, dass die Verordnung eingehalten wird" so Agnes Sauter, die Leiterin Verbraucherschutz der DUH.

Die Richter des OLG Stuttgart bewerten die von der DUH kritisierten Artikel im von der Porsche AG herausgegebenen "Christophorus-Magazin" als Werbeschrift im Sinne der Pkw-EnVKV, da diese Artikel der Absatzförderung neuer Porsche-Modelle dienen. Die Porsche AG hatte sich bereits im Jahr 2007 gegenüber der DUH in einer mit einer Vertragsstrafe gesicherten Unterlassungserklärung verpflichten müssen, künftig nicht mehr gegen die Vorgaben der Pkw-EnVKV zu verstoßen. In der aktuellen Auseinandersetzung vertrat das Unternehmen aber die Auffassung, dass diese Verpflichtung nicht für ihr Magazin Christophorus gelte. Dieses sei keine Werbeschrift zur Absatzförderung, sondern ein Presseerzeugnis, das die Pressefreiheit für sich in Anspruch nehmen könne. Die DUH klagte daraufhin gegen die Porsche AG auf Zahlung der entstandenen Vertragsstrafe.

Das OLG Stuttgart gab der DUH nunmehr Recht. Entscheidend sei der mit der Veröffentlichung der im Streit stehenden Vorstellung neuer Porsche-Pkw im Magazin Christophorus verfolgte Zweck. Das von der Porsche AG herausgegebene Magazin diene dabei zumindest auch dazu, den Produktabsatz von Porsche zu fördern. Die Gestaltung sei in Text und Bild darauf angelegt, dem Leser Produkte der Beklagten auch mit ihren technischen Details bekannt zu machen. Dies sei kein Selbstzweck, sondern vernünftigerweise dahin zu interpretieren, dass beim Leser Interesse am Besitz eines solchen Fahrzeugs geweckt oder gestärkt werden soll.

"Mit seinem Urteil in Sachen Porsche Christophorus-Magazin stärkt das Oberlandesgericht Stuttgart die Interessen der Verbraucher und der Umwelt. Es stellt unmissverständlich klar, dass auch der Förderung des Absatzes dienende Berichte in einem von einem Automobilhersteller selbst herausgegebenen Magazin Werbeschriften im Sinne der Pkw-EnVKV sind. Die Hersteller müssen also auch in solchen Werbeschriften die Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen der darin beworbenen Neufahrzeuge offenbaren", unterstrich Rechtsanwalt Roland Demleitner, Limburg an der Lahn, der die DUH in dem Rechtsstreit gegen die Porsche AG vertrat. Automobilhersteller könnten sich nicht damit herausreden, von ihnen in Aufmachung einer Zeitschrift herausgegebene Werbungen würden nicht die zur Information des Verbrauchers geschaffenen Pflichten zur Angabe des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen der von ihnen darin beworbenen neuen Pkw auslösen, weil ein unabhängiger und neutraler journalistischer Beitrag im Vordergrund stehe.

Doch entgegen mehrmaliger Zusagen seitens des Stuttgarter Autobauers, zukünftig die Verbrauchs- und Klimagasangaben korrekt vorzunehmen, gehen die Verstöße weiter. Zwischenzeitlich hat die DUH vier weitere Verstöße von Porsche gegen die Verbraucherschutzverordnung Pkw-EnVKV entdeckt.


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Quelle:
DUH-Pressemitteilung, 12.10.2010
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Fritz-Reichle-Ring 4, 78315 Radolfzell
Tel.: 0 77 32/99 95-0, Fax: 0 77 32/99 95-77
E-Mail: info@duh.de
Internet: www.duh.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Oktober 2010