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CHEMIE/279: EU-Chemikaliensicherheit - Erste Phase der REACH-Registrierung abgeschlossen (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 1. Dezember 2010

Erste Phase der REACH-Registrierung abgeschlossen: ein weiterer Fortschritt für die Chemikaliensicherheit in der EU


Der heutige Tag ist ein großer Fortschritt für die sichere Handhabung und Verwendung von Chemikalien in ganz Europa. Ein großer Teil aller in der EU produzierten und eingesetzten Chemikalien sowie die gefährlichsten Chemikalien sind jetzt bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registriert. Der 30. November ist als Frist für die Registrierung von häufig eingesetzten Chemikalien in der REACH-Verordnung festgelegt (Verordnung für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe). Dank REACH erhält die europäische Industrie genauere Kenntnisse über die Gefahren, die von den Chemikalien, mit denen sie arbeitet, ausgehen können. Dies führt zu einem sichereren Einsatz von Chemikalien, zu größerer Wettbewerbsfähigkeit und zu einer saubereren Umwelt. Nach dem REACH-System können Unternehmen chemische Stoffe, die sie herstellen oder einführen, nur dann in der EU auf den Markt bringen, wenn diese innerhalb der geltenden Frist bei der ECHA registriert wurden.

Der Vizepräsident der Europäischen Kommission, Antonio Tajani, Kommissar für Industrie und Unternehmertum, erklärte dazu: "Wir freuen uns darüber, dass die Industrie mit uns zusammengearbeitet und REACH so zum Erfolg geführt hat. REACH ist ein hervorragendes Beispiel für unsere Leitinitiative für eine integrierte Industriepolitik im Rahmen der Strategie Europa 2020, in der Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltige Entwicklung an vorderster Stelle stehen."

Umweltkommissar Janez Potocnik äußerte sich wie folgt: "Das Wissen, das wir durch REACH gewinnen, wird in den kommenden Jahren zu weiteren sicherheitstechnischen Verbesserungen führen: weniger chemische Verschmutzung, umweltverträglicheres Handeln der Verbraucher und der Industrie und eine sauberere Umwelt."

Die erste Registrierungsfrist, die am 30. November 2010 abgelaufen ist, ist ein Meilenstein der neuen Chemikalienpolitik der EU. Diese Frist galt für die gefährlichsten Stoffe (z. B. krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe), die pro Unternehmen in Mengen von einer Tonne oder mehr pro Jahr hergestellt oder importiert werden, ferner für Stoffe mit hochtoxischen Auswirkungen auf die aquatische Umwelt, die pro Unternehmen in Mengen von 100 Tonnen oder mehr pro Jahr hergestellt oder importiert werden, sowie für Stoffe, die in Mengen von über 1 000 Tonnen pro Jahr hergestellt oder importiert werden.

24675 Dossiers wurden der ECHA zum Ablauf der Registrierungsfrist am 30. November vorgelegt. Die Industrie ist für die enormen Anstrengungen zu loben, die sie unternommen hat, damit die Stoffsicherheitsbeurteilungen rechtzeitig fertig gestellt werden. Die ECHA wird nun die Dossiers prüfen, damit sichergestellt ist, dass alle Anforderungen erfüllt sind. Geert Dancet, Direktor der ECHA, sagte dazu: "Wir bei der ECHA sind sehr stolz darauf, dass wir bei diesem Riesenfortschritt für die Chemikaliensicherheit in Europa mitgewirkt haben."

Der Industrie zufolge haben viele Unternehmen aufgrund des Registrierungsverfahrens bereits ihre Sicherheitsstandards angehoben. Dies führt zu einem sichereren Einsatz von Chemikalien, die in großen Mengen produziert oder importiert werden oder spezifische Gefahren aufweisen, wie z. B. für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt. Obwohl die Frist in erster Linie für in besonders großen Mengen produzierte oder importierte Chemikalien galt, haben sich durchaus auch kleine und mittlere Unternehmen an der Registrierung beteiligt: Ihr Anteil lag bei rund 10%. Da auch KMU Chemikalien einsetzen, werden sie ebenfalls von den jüngst zusammengetragenen Sicherheitsinformationen profitieren.

Durch die Weitergabe der auf diesem Weg gewonnenen Informationen in der Lieferkette wird sich die Situation stetig verbessern. Die Vorteile von REACH kommen den Unternehmen und den Verbrauchern gleichermaßen zugute, weil durch das gesammelte Wissen der Industrie die Sicherheitsstandards sowohl hinsichtlich der Arbeitsbedingungen als auch der Produkte erhöht werden. Auch die Umwelt wird durch eine geringere chemische Verschmutzung profitieren.

Und dies ist nur der Anfang eines Prozesses: 2013 und 2018 enden zwei weitere Registrierungsfristen für in kleineren Mengen produzierte oder importierte Chemikalien. Die Kommission wird die in der ersten Registrierungsphase gemachten Erfahrungen auswerten, um einen möglichst reibungslosen Ablauf des Verfahrens bei künftigen Registrierungsfristen zu ermöglichen.


Hintergrund

Mit der REACH-Verordnung Nr. 1907/2006 (*), die 2007 in Kraft trat, soll ein hoher Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Gefahren, die von Chemikalien ausgehen, gewährleistet werden. Ferner sollen alternative Prüfverfahren und der freie Verkehr von Stoffen im Binnenmarkt gefördert sowie Wettbewerbsfähigkeit und Innovation gestärkt werden.

Mit REACH wird die Industrie für die Bewertung und Beherrschung der von Chemikalien ausgehenden Gefahren und für die Bereitstellung entsprechender Sicherheitsinformationen für die Verwender dieser Stoffe in die Pflicht genommen. Parallel dazu kann die Europäische Union zusätzliche Maßnahmen zu hochgefährlichen Stoffen ergreifen, wenn auf EU-Ebene ergänzend gehandelt werden muss.

Die Registrierung spielt in der REACH-Verordnung eine besondere Rolle für das Risikomanagement. Der damit verbundene Prozess wurde am 1. Juni 2008 in Gang gesetzt und ist in drei Fristen gestaffelt: 2010, 2013 und 2018. Einem der Grundsätze von REACH zufolge dürfen Unternehmen, die die Stoffe nicht registrieren lassen, die sie herstellen oder einführen, diese nicht in der EU in Verkehr bringen.


Weitere Informationen:

MEMO/10/631: http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/10/631&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en

DG Enterprise: http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/chemicals/index_de.htm

DG Environment: http://ec.europa.eu/environment/chemicals/index.htm

ECHA - European Chemicals Agency: http://echa.europa.eu/ REACH http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/chemicals/reach/index_de.htm

(*) http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=oj:l:2006:396:0001:0849:de:pdf



© Europäische Gemeinschaften, 1995-2010


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Quelle:
Pressemitteilung IP/10/1632, 01.12.2010
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Dezember 2010