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CHEMIE/304: Was ist ein "Nanomaterial"? EU-Kommission legt erstmals gemeinsame Definition vor (KEG)


Europäische Kommission - Brüssel, den 21. September 2011

Was ist ein "Nanomaterial"?

Europäische Kommission legt erstmals gemeinsame Definition vor


Brüssel, den 18. Oktober 2011 - "Nanomaterialien" sind gemäß einer von der Europäischen Kommission heute angenommenen Empfehlung Materialien, deren Hauptbestandteile eine Größe zwischen 1 und 100 Milliardstel Metern haben. Diese Bekanntmachung ist ein wichtiger Schritt hin zu einem besseren Schutz für die Bürgerinnen und Bürger, indem klar definiert wird, welche Materialien in spezifischen Rechtsvorschriften besonders behandelt werden müssen.

EU-Umweltkommissar Janez Potocnik erklärte: "Ich freue mich, sagen zu können, dass die EU als erste eine sektorübergreifende Definition von Nanomaterialien vorgelegt hat, die für alle Regelungszwecke zu verwenden ist. Auf der Grundlage wissenschaftlicher Beiträge und einer breit angelegten Konsultation sind wir zu einer schlüssigen Definition gelangt. Die Industrie benötigt einen klaren, kohärenten Regelungsrahmen in diesem wichtigen Wirtschaftszweig, und die Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein Recht auf präzise Informationen über diese Stoffe. Diese Definition ist ein wichtiger Schritt im Hinblick auf den Umgang mit etwaigen Umwelt- und Gesundheitsrisiken. Zugleich wird sichergestellt, dass das Potenzial dieser neuen Technologie voll ausgeschöpft werden kann."

Nanomaterialien werden bereits in Hunderten von Anwendungen und Konsumgütern eingesetzt, von Zahnpasta bis zu Batterien, Farben und Kleidung. Die Entwicklung dieser innovativen Stoffe ist ein wichtiger Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit Europas; zudem können diese Stoffe zu erheblichen Fortschritten in Bereichen wie Medizin, Umweltschutz und Energieeffizienz führen. Da aber Unsicherheit über die möglichen Risiken bestehen, ist eine klare Definition erforderlich, damit geeignete Bestimmungen über die Sicherheit von Chemikalien angewendet werden können. Die Definition wird allen Interessenträgern einschließlich Industrieverbänden nützen, indem Kohärenz in die Vielzahl von Definitionen gebracht wird, die in den einzelnen Wirtschaftszweigen derzeit verwendet werden. Im Jahr 2014 wird die Definition im Lichte des technischen und wissenschaftlichen Fortschritts überprüft.

Mit dieser Empfehlung kommt die Kommission außerdem einer dem Europäischen Parlament im Jahr 2009 gemachten Zusage nach, eine einzige Definition vorzulegen, die umfassend auf alle Nanomaterialien betreffende EU-Rechtsvorschriften angewendet werden kann.

Die heute angenommene Definition basiert auf einem Ansatz, bei dem die Größe der konstituierenden Partikel und nicht etwaige Gefahren oder Risiken berücksichtigt werden. Ein Nanomaterial wird beschrieben als "ein natürliches, bei Prozessen anfallendes oder hergestelltes Material, das Partikel in ungebundenem Zustand, als Aggregat oder als Agglomerat enthält, und bei dem mindestens 50 % der Partikel in der Anzahlgrößenverteilung ein oder mehrere Außenmaße im Bereich von 1 nm bis 100 nm haben."

Die Definition stützt sich auf wissenschaftliche Gutachten des Wissenschaftlichen Ausschusses "Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken" (SCENIHR) und der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC). Ein Entwurf der Definition war Gegenstand einer öffentlichen Konsultation.


Hintergrund

Nanomaterialien werden derzeit durch verschiedene Rechtsinstrumente auf EU- und einzelstaatlicher Ebene geregelt. Die Definitionen wurden jedoch auf Einzelfallbasis ausgearbeitet und unterscheiden sich von einem Wirtschaftszweig zum anderen, was für die Industrie einen unnötigen Aufwand bedeutet und die öffentliche Debatte über die Risiken und Vorteile dieser Stoffe erschwert. Mit dieser Empfehlung erhalten die EU-Gesetzgeber eine Rechtsgrundlage für Nanomaterialien, die bei der Annahme neuer bzw. der Anwendung bestehender Rechtsvorschriften zugrunde zu legen ist.

Anlässlich der ersten Registrierungsfrist (30. November 2010) im Rahmen von REACH, der umfassenden Chemikalienpolitik der EU, wurde deutlich, dass die Unternehmen größere Klarheit über ihre Verpflichtungen im Zusammenhang mit Nanomaterialien benötigten. Eine wichtige Aufgabe von REACH besteht darin, Informationen über die Eigenschaften von Nanomaterialien als chemischen Stoffen zu sammeln. Dank der Definition wird es für die Unternehmen leichter, ihre Registrierungsdossiers zu bewerten und exakt zu bestimmen, wann sie ihre Produkte als Nanomaterialien betrachten sollten.


Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/environment/chemicals/nanotech/index.htm

MEMO/11/704
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/11/704&format=HTML&aged=0&language=EN&guiLanguage=en

Kontaktpersonen:

Joe Hennon (+32 229-53593)
Joseph.Hennon[at]ec.europa.eu

Monica Westeren (+32 229-91830)
Monica.Westeren[at]ext.ec.europa.eu


(SCENIHR) http://ec.europa.eu/health/ph_risk/committees/04_scenihr/docs/scenihr_o_010.pdf


http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/11/1202&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en



© Europäische Gemeinschaften, 1995-2011


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Quelle:
Pressemitteilung IP/11/1202, 21.09.2011
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Oktober 2011