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CHEMIE/333: REACH - EU-Bestimmungen für Cadmium und Blei geändert (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände
EU-Koordination

EU-News - Dienstag, 25. September 2012 / Chemie & Nanotechnologie

REACH: Bestimmungen für Cadmium und Blei geändert



Die EU-Kommission hat Änderungen des Anhangs XVII der EU-Chemikalienverordnung REACH beschlossen und im Amtsblatt veröffentlicht. Es handelt sich um die Registrierung, Zulassung und Beschränkung von Blei und Cadmium in bestimmten Kunststoffen.

Rückwirkend seit 10 Dezember 2011 ist die Verwendung des Schwermetalls Cadmium in verschiedenen Kunststoffen verboten, darunter Alltagsplastik wie Polystyrol, Polypropylen oder Polyurethan, das beispielsweise bei Joghurtbechern benutzt wird. Die Europäische Chemikalienagentur hat zudem den Auftrag erhalten, bis 19. November 2012 zu überprüfen, ob in noch anderen als den aufgeführten Kunststoffen ein Verbot bestehen sollte.

Für Blei gibt es ebenfalls Änderungen, die ab dem 18. September 2012 verbindlich in allen EU-Mitgliedstaaten gelten. Beispielsweise ist in Schmuckwaren der Anteil von Blei im verwendeten Metall unter 0,05 Prozent des Gewichts zu halten. Das Verbot gilt nicht für Schmuckwaren, die vor dem 9. Oktober 2013 erstmals in Verkehr gebracht, und Schmuckwaren, die vor dem 10. Dezember 1961 hergestellt wurden. Ausgenommen sind auch "verbraucherferne" Teile, also zum Beispiel Knopfzellen in Armbanduhren. Bis Oktober 2017 soll es eine Neubewertung durch die EU-Kommission geben und gegebenenfalls wird der Eintrag dann noch einmal verändert. [jg]

Der Text im Amtsblatt: L252
http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:L:2012:252:SOM:DE:HTML

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Quelle:
EU-News, 25.09.2012
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
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E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Oktober 2012