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ENERGIE/1545: LNG-Pläne würden Großteil des CO2-Restbudgets verbrauchen - Klimagrenze so unerreichbar (DUH)


Deutsche Umwelthilfe e.V.

Pressemitteilung - Donnerstag, 19.05.2022

Neue Berechnung der Deutschen Umwelthilfe:
LNG-Pläne der Bundesregierung würden Großteil des deutschen CO2-Restbudgets verbrauchen - Klimagrenze damit unerreichbar


  • Alleine die 7 wahrscheinlichsten LNG-Projekte würden über ihre Laufzeit insgesamt 2.130 Millionen Tonnen CO2 verursachen und damit drei Viertel des deutschen Restbudgets aufzehren
  • Gesetz sieht jetzt sogar Errichtung von bis zu 12 LNG-Terminals vor; Umweltverträglichkeitsprüfung entfällt weiterhin für schwimmende Terminals
  • Nach Beschluss im Bundestag: DUH fordert Bundesrat auf, das vorgelegte Gesetz noch zu stoppen


Berlin, 19.5.2022: Die Pläne der Bundesregierung für bis zu 12 Terminals zum Import von Flüssigerdgas (LNG) würden einen Großteil des deutschen CO2-Restbudgets verbrauchen und die deutschen Klimaziele unerreichbar machen. Das ergibt eine neue Berechnung der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Allein die aktuell wahrscheinlichsten 7 LNG-Terminals würden mit 2,1 Gigatonnen CO2 drei Viertel des Restbudgets aufzehren, das Deutschland zur Einhaltung des Pariser Klimalimits bleibt. Die geplanten Importkapazitäten sind weit höher als der Anteil russischen Gases, der - wenn überhaupt - ersetzt werden müsste. Deshalb kritisiert die DUH das LNG-Beschleunigungsgesetz von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck als vollkommen unverhältnismäßig. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband fordert den Bundesrat auf, das Gesetz noch zu stoppen, bevor irreparable Schäden angerichtet werden.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Dieses Gesetz ist der flüssige Traum der Gasindustrie und der Horror fürs Klima, wie unsere Berechnung eindeutig aufzeigt. Wir plädieren klar für Energiesicherheit, die im Einklang mit den Klimazielen auch sehr gut möglich ist. Aber die Regierung opfert mit diesen vollkommen überdimensionierten Plänen für bis zu 12 LNG-Terminals grundlos die Klimaziele. Statt den Neubau fossiler Anlagen zu beschleunigen, muss sie bei der Einsparung von fossilem Gas durch Effizienz und Erneuerbare Energien dringend das Tempo erhöhen. Der Bundesrat muss das jetzt vorliegende Gesetz ablehnen. Wir werden uns weiter gegen die überzogenen Planungen der Regierung wenden und alle Projekte genau unter die Lupe nehmen. Weitere rechtliche Schritte, um die Klimaziele zu verteidigen, behalten wir uns ausdrücklich vor."

Mit dem Gesetz wird die Voraussetzung für den vereinfachten und beschleunigten Bau von bis zu 12 LNG-Terminals geschaffen. Laut des nun vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes sollen schwimmende Anlagen weiter von einer Umweltverträglichkeitsprüfung ausgenommen sein. Die einzige Nachbesserung ist, dass die Prüfung der landseitigen Terminals doch stattfinden muss, was jedoch nur das Schlimmste verhindert. Denn die überdimensionierten Kapazitäten bleiben, ebenso das Enddatum für den Betrieb der Projekte mit fossilem Gas erst 2043. Damit wird es rechnerisch nahezu unmöglich, das deutsche Klimaneutralitätsziel bis 2045 noch zu erreichen. Die DUH kritisiert darüber hinaus, dass weiterhin alle Terminalprojekte als im "überragenden öffentlichen Interesse" eingestuft, die Zeiträume für die Öffentlichkeitsbeteiligung massiv gekürzt werden und die mögliche aufschiebende Wirkung rechtlicher Einwendungen gestrichen wird.

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH: "Mit dem Beschleunigungsgesetz gefährdet die Bundesregierung nicht nur unsere Klimaziele; sie verpasst auch die Chance, die Weichen für eine grüne Wasserstoffwirtschaft zu stellen. Trotz der immer wieder vorgetragenen Behauptung, die Terminals würden später für den Import von grünem Wasserstoff genutzt, finden sich im Gesetz keinerlei Vorgaben dafür, die Anlagen schon heute für eine spätere Nutzung mit Wasserstoff oder seinen Folgeprodukten auszulegen. Die Bundesregierung hat sich offenbar aufs Neue von der fossilen Gaslobby vor den Karren spannen lassen. Auf der anderen Seite gibt es beim Thema Effizienz und Energiesparen statt handfester Gesetze nur lose Ankündigungen und unverbindliche Beratungsangebote."


Zur Berechnung:

Mit dem nun verabschiedeten Gesetzesentwurf werden bis zu 12 Terminalprojekte an den Standorten Wilhelmshaven, Stade, Brunsbüttel, Rostock, Hamburg sowie Lubmin ermöglicht. Im Gegensatz zu den bisherigen Entwürfen ist ein weiteres schwimmendes Terminal in Wilhelmshaven ergänzt worden. Hinzu kommen die jeweils erforderlichen Erdgasleitungen. Bei der Berechnung geht die DUH sogar noch konservativ vor. Die entstehenden Emissionen aus Förderung, Verarbeitung und Transport fließen gar nicht in die Berechnung ein. Statt der 12 möglichen LNG-Terminals wird ein Szenario unterstellt, bei dem nur die 7 wahrscheinlichsten Projekte realisiert würden. Dazu zählen die vier schwimmenden Terminals, die das Bundeswirtschaftsministerium bereits gechartert hat. Dabei ist für diese Terminals eine Laufzeit von jeweils zehn Jahren unterstellt - auch dies ist keinesfalls sicher, genehmigt wären die Terminals laut Gesetz bis 2043 für mehr als 20 Jahre. Zusätzlich beinhaltet die Rechnung die stationären Anlagen in Stade, Wilhelmshaven und Brunsbüttel mit einem Betrieb von 2026 bis 2043. Damit ergeben sich bei voller Auslastung kumulierte CO2-Emissionen von 2.130 Millionen Tonnen - bei einem Restbudget Deutschlands zur Einhaltung des Pariser Klimalimits ab 2023 von 2.870 Millionen Tonnen.


Übersicht der Anlagen in der Berechnung:
  • Schwimmterminal "Höegh Giant", 7,5 Mrd. kbm/Jahr (Betrieb 2023-2032)
  • Schwimmterminal "Höegh Esperanza", 7,5 Mrd. kbm/Jahr (Betrieb 2023-2032)
  • Schwimmterminal "Transgas Force", 7,5 Mrd. kbm/Jahr (Betrieb 2024-2033)
  • Schwimmterminal "Transgas Power, 7,5 Mrd. kbm/Jahr (Betrieb 2024-2033)
  • LNG-Terminal Brunsbüttel, 8 Mrd. kbm/Jahr (Betrieb 2026-2043)
  • LNG-Terminal Wilhelmshaven, 20 Mrd. kbm/Jahr (Betrieb 2026-2043)
  • LNG-Terminal Stade, 13 Mrd. kbm/Jahr (Betrieb 2026-2043)

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Quelle:
Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
Pressemitteilung, 19.05.2022
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Tel.: 030/25 89 86-0, Fax.: 030/25 89 86-19
E-Mail: presse@duh.de
Internet: www.duh.de

veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 23. Mai 2022

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