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EUROPA/307: Kennzeichnung von gesundheitsgefährdenden Stoffen in Bauprodukten (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände
EU-Koordination

EU-News - Donnerstag, 13. Januar 2011 / Produkt- & Ressourcenpolitik

Neue Regeln bei der Kennzeichnung von gesundheitsgefährdenden Stoffen in Bauprodukten auf dem Weg


Bauprodukte, die gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten, sollen nach dem Votum des Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments (IMCO) als solche eindeutig gekennzeichnet und Nutzer über Ziele und Bedeutung des Labellings aufgeklärt werden.

Ziel des Verordnungsvorschlages von der EU-Kommission zur "Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten" ist es, die Gesundheit und Sicherheit für Mitarbeiter in der Baubranche zu erhöhen. Zudem ist eine Kennzeichnung für wiederverwertbare und recyclefähige Bauprodukte vorgesehen, um den Ressourcenverbrauch zu reduzieren und zum Klima- und Umweltschutz beizutragen. Darüber hinaus soll die Verordnung gezielt so gestaltet und kommuniziert sein, dass sie kleine Unternehmen erreicht und motiviert, schadfreie Produkte einzusetzen und dies nach außen zu kommunizieren.

"Ich bin zuversichtlich, dass die Verbesserungen im Labelling, bei der Transparenz und die einfachen Vorgaben für kleine Unternehmen der Baubranche gerade im derzeit schweren ökonomischen Klima zu Gute kommen werden", so die schottische Berichterstatterin Catherine Stihler (Sozialdemokraten) vom Binnenmarktausschuss. Das EU-Parlament wird am 18. Januar über den Verordnungsvorschlag entscheiden. Danach muss noch der EU-Ministerrat seine endgültige Zustimmung geben. [jgl]

Pressemitteilung IMCO
http://www.europarl.europa.eu/de/pressroom/content/20110110IPR11481/html/Construction-products-new-rules-on-labelling-of-hazardous-substances


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Quelle:
EU-News, 13.01.2011
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Januar 2011