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KONTROLLE/030: Gabriel für bessere Überwachung des Stromgroßhandels (BMU)


Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Berlin, 6. August 2009 - Energiepolitik/Strompreise

Gabriel für bessere Überwachung des Stromgroßhandels

Gutachten zur Bildung fairer Strompreise


Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat das Konzept der Monopolkommission zur Förderung des Wettbewerbs auf dem Strommarkt begrüßt. "Strom zu fairen Preisen sollte selbstverständlich sein. Wir müssen über eine stärkere Regulierung der Strombörse nachdenken. Ich unterstütze die Vorschläge der Monopolkommission", sagte Gabriel. Die Monopolkommission bescheinigt in ihrem Sondergutachten vom 4. August 2009 den deutschen Energiemärkten erhebliche Wettbewerbsdefizite. Zur Förderung des Wettbewerbs schlägt das unabhängige Beratergremium unter anderem eine verbesserte Wettbewerbsaufsicht, die Einrichtung einer Marktüberwachungsstelle und die Zusammenlegung der Regelzonen vor. Zu ähnlichen Empfehlungen kommt eine aktuelle Studie des Berliner InfraCOMP-Instituts im Auftrag des Bundesumweltministeriums.

Das Gutachten untersucht die Preisbildung im Strommarkt und das Zustandekommen der Endkundenpreise. Dabei zeigt sich, dass die Strompreise an der Börse anfällig sind für Manipulation durch Unternehmen, die den Stromerzeugungsmarkt dominieren. In Deutschland sind dies die Unternehmen, die gleichzeitig die Stromübertragungsnetze betreiben.

Die Gutachter nennen im Wesentlichen zwei Lösungen für die Bildung fairer Strompreise. Zum einen müsse die Börsenaufsicht mit einem gesetzlichen Verbot von Insidergeschäften auf dem Stromspotmarkt verbessert werden - also dort, wo kurzfristige Geschäfte abgewickelt werden. Ohne ein solches Verbot könne die Börsenaufsicht nicht gegen den Missbrauch mit Insiderinformationen vorgehen. Damit die Börsenaufsicht lückenlos funktionieren kann, werden entsprechende Verbotsvorschriften gefordert. Empfohlen wird auch, die kartellrechtliche Prüfung zu verbessern.

Zum anderen spricht sich das Gutachten für die Gründung einer von den Energieversorgungsunternehmen unabhängigen Netz-Gesellschaft aus. Interessenkonflikte, die darauf beruhen, dass die derzeitigen Netzbetreiber auch Energieerzeuger sind, könnten so beseitigt werden. Wenn das Übertragungsnetz allen Anbietern zu gleichen und fairen Bedingungen zur Verfügung stehe, verbessere sich der Wettbewerb auf dem Erzeugungsmarkt. Dafür müssten die Netze auch bedarfsgerecht ausgebaut werden. Die Anreizregulierung, nach der sich die Rendite des Netzbetriebs bestimmt, solle dafür mittelfristig den rechtzeitigen Netzausbau stärker belohnen und den unterlassenen Netzausbau bestrafen.

Bundesumweltminister Gabriel: "Auch die Monopolkommission hat sich klar für eine Zusammenlegung der Regelzonen unter einer zentralen Instanz ausgesprochen. Aus meiner Sicht ist der beste Weg dafür, die Netze in eine bundesweite Netz-AG mit staatlicher Beteiligung zu überführen. Hier muss jetzt endlich gehandelt werden! Denn damit werden nicht nur Kosten gespart, sondern auch das öffentliche Interesse an einer verbraucherfreundlichen, nachhaltigen und sicheren Energieversorgung gewährleistet."

Das Gutachten von InfraCOMP mit dem Titel "Faire Strompreise: Grundlagen und Handlungsbedarf" kann von der Internetseite des BMU abgeladen werden: www.bmu.de.


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Quelle:
BMU-Pressedienst Nr. 258/09, 6. August 2009
Herausgeber: Bundesumweltministerium (BMU)
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Redaktion: Michael Schroeren (verantwortlich)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. August 2009