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MELDUNG/005: Kraftwerk Datteln. BUND fordert Abbruch des Regionalplan-Änderungsverfahrens (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 17. März 2010

Kraftwerk Datteln: BUND fordert Abbruch des Regionalplan-Änderungsverfahrens

Befangenheitsantrag gegen Verfahrensleiter


Düsseldorf, 17.03.2010 - Die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Regionalplans für den Kraftwerksstandort Datteln durch den Regionalverband Ruhr (RVR) sorgt für Aufregung. Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat heute beim RVR einen Antrag auf Befangenheit gegen einen Mitarbeiter des Planänderungsverfahrens eingereicht und personelle sowie inhaltliche Konsequenzen gefordert. Hintergrund ist die Befürchtung des BUND, dass ein ergebnisoffenes Planverfahren nicht garantiert werden kann.

Anlass für den Befangenheitsantrag ist ein Interview, das der zuständige Mitarbeiter des Regionalplan-Änderungsverfahrens gegenüber dem Westdeutschen Rundfunk gab. In diesem Beitrag ist zu hören, wie der RVR-Mitarbeiter im zeitlichen Zusammenhang mit dem so genannten Scopingtermin am 02.03.2010 nach dem Umgang des RVR mit den Kritikpunkten des Datteln-Urteils bezüglich der Regionalplanung befragt, im Original-Ton aussagt: "Unser Auftrag ist - und deshalb führen wir das Verfahren -, dass wir hier die Kritikpunkte soweit ausmerzen und heilen können." Es folgt die Aussage des Journalisten: "Und Verfahrensleiter ... ist überzeugt, dass der RVR dem Kraftwerk noch zur Genehmigung verhelfen wird". Worauf dieser aussagt: "Das ist unser erklärter Wille, sonst würden wir das Verfahren nicht beginnen".

Mit diesen Aussagen dokumentiert der Behördenvertreter nach Auffassung des BUND eindeutig, dass er das Regionalplanänderungsverfahren entgegen der gesetzlichen Vorgaben nicht ergebnisoffen, sondern vielmehr mit dem vorgefassten Willen betreibt, auf der betreffenden Fläche den Standort gerade des Kohlekraftwerks von E.ON zu planen.

Fakt ist, dass im gegenwärtig gültigen Landesentwicklungsplan (LEP) auf der betreffenden Fläche kein Kraftwerkstandort als Ziel vorgegeben ist und dass die Vorgaben der Raumordnung und Landesplanung keine Festlegung auf einen bestimmten Kraftwerkstypen vorsehen. Ferner ist zu berücksichtigen, dass die gemäß Kabinettsbeschluss der Landesregierung initiierte Änderung des LEP gegenwärtig keine Ziele der Raumordnung definiert, welche dem RVR ein Planungsbedürfnis auferlegen. Der Kabinettsbeschluss ist vielmehr "nur" als sonstiger Belang im Rahmen einer Abwägung - etwa anlässlich anderweitiger Planänderungen - zu berücksichtigen. Wenn der RVR-Vertreter vor diesem rechtlichen Hintergrund die Aussage trifft, dass das Verfahren mit dem erklärten Willen betrieben wird, dem E.ON Kraftwerk noch zur Genehmigung zu verhelfen, so ist dies mit den Anforderungen an eine unbefangene Verfahrensführung nicht vereinbar.

Der BUND erwartet jetzt, dass der RVR die notwendigen personellen Konsequenzen zieht. Darüber hinaus fordert der BUND, das Änderungsverfahren einzustellen bis das Verfahren zur Änderung des LEP zum Abschluss gekommen und eine aktuelle und verlässliche Vorgabe hinsichtlich der Ziele der Landesplanung vorliegt.


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Quelle:
Presseinformation Nr. 18/10, 17. März 2010
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. März 2010