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MELDUNG/125: Trianel Kohlekraftwerk Lünen - EuGH verkündet Urteil (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 15. April 2011

Trianel Kohlekraftwerk Lünen: EuGH verkündet Urteil

BUND optimistisch: "Stärkung der Rechte von Natur und Umwelt in Sicht"
- Mehr Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Kohlekraftwerke
- Urteil auch für Datteln IV bedeutsam


Düsseldorf, 15.04.2011 - Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Klageverfahren des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen das geplante Trianel-Steinkohlenkraftwerk wird am 12. Mai verkündet. Das teilte jetzt der Kanzler des Gerichtshofs in Luxemburg mit. Der BUND sieht der Urteilsverkündung mit Optimismus entgegen. Bereits die Schlussanträge der Generalanwältin des EuGH, Eleanor Sharpston, im Dezember 2010 deuteten auf eine Stärkung der BUND-Rechte als Anwalt von Natur und Umwelt hin.

In dem vom Oberverwaltungsgericht in Münster vorgelegten so genannten Vorabentscheidungs-Ersuchen geht es um die Frage, wie weitreichend die Klagerechte von Umweltverbänden in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sind. Setzt sich der BUND mit seiner Rechtsauffassung durch, können Umweltverbände in Deutschland ebenso wie überall sonst in Europa eine umfassende gerichtliche Kontrolle der Rechtmäßigkeit von umweltrelevanten Bauvorhaben und Industrieanlagen bewirken. Nach dem deutschen Recht sind die Klagerechte bislang begrenzt. Diese Regelung befindet sich im Widerspruch zum europäischen Recht, dass eine Klagerecht auf alle Vorschriften vorsieht, die den Interessen der Allgemeinheit dienen. Insofern ist das Urteil von weit reichender Bedeutung.

Ganz konkrete Auswirkungen hat das EuGH-Verfahren aber vor allem auch auf die laufenden BUND-Klagen gegen die geplanten Kohlekraftwerke in Lünen und Datteln. Bestätigt der EuGH, dass der BUND die Verletzung aller für die Zulassung der Vorhaben maßgeblichen Umweltvorschriften geltend machen kann, wird die Realisierung der Vorhaben immer unwahrscheinlicher.

Unabhängig vom Ausgang des EuGH-Verfahrens sieht der BUND die Politik und Verwaltung in der Pflicht, für rechtswidrig erkannte Vorhaben aus eigener Verantwortung zu stoppen. Der Umgang mit massiven Rechtsverstößen dürfe nicht davon abhängig sein, ob der BUND eine Klage einreichen kann oder nicht. Wie sich Politik und Verwaltung in den Verfahren zu Trianel Lünen und E.ON Datteln aus der Verantwortung stehlen und den Umwelt- und Naturschutz allein in die Obhut des BUND und der Gerichte stellen würden, sei rechtsstaatsunwürdig.

(Rechtssache C-115/09)

Alle Infos zum Kraftwerk Lünen unter
http://www.bund-nrw.de/themen_und_projekte/energie_klima/kohlekraftwerke/kraftwerksplanungen_nrw/luenen_trianel/


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Quelle:
Presseinformation, 15. April 2011
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. April 2011