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MELDUNG/162: BUND legt in Sachen Kohlekraftwerk Mannheim Revision ein (BUND BW)


BUND Landesverband Baden-Württemberg - 4. November 2011

BUND: GKM Mannheim muss gestoppt werden

BUND legt in Sachen Kohlekraftwerk Mannheim Revision zum Bundesverwaltungsgericht ein.


Im Streit um das geplante Kohlekraftwerk der Grosskraftwerk Mannheim AG (GKM) hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Baden-Württemberg am Freitag Revision gegen das Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs eingelegt.

Mannheim. "Die Revision bietet uns die Möglichkeit, bundesweit ein Zeichen für die Interessen der von umwelt- und gesundheitsschädlichen Kraftwerken betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu setzen", so BUND-Landesvorsitzende Dr. Brigitte Dahlbender. Bereits im Juli 2011 hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Klage des BUND gegen die Genehmigung des Kraftwerksblocks 9 abgewiesen. Allerdings kommt dem Fall nach Auffassung des VGH grundsätzliche Bedeutung zu. Die Entscheidung über die Genehmigung des Steinkohle-Kraftwerksblocks hängt von der Beantwortung umstrittener Rechtsfragen ab, die einer höchstrichterlichen Überprüfung und Entscheidung bedürfen. Vor diesem Hintergrund entschied sich der BUND für die Revision.

Die Genehmigung für das Kraftwerk gründet im Wesentlichen darauf, dass nach Ansicht des Gerichtes keine vollständige Betrachtung der Umweltauswirkungen des Gesamtkraftwerks, sondern nur derjenigen des geplanten neuen Blocks 9 zu Grunde zu legen sei. Soweit gesetzliche Grenzwerte der Immissionsbelastung überschritten würden, sei dies aufgrund der hohen Vorbelastung und der im Verhältnis dazu geringen Neubelastung "irrelevant".

Nach dem Verbandsklage-Urteil des EuGH vom 12. Mai 2011 im Verfahren BUND Nordrhein-Westfalen gegen das Kohlekraftwerk Trianel Lünen können Umweltverbände wesentlich weitergehend als bislang eine gerichtliche Überprüfung von Anlagengenehmigungen erreichen. Hierauf baut die Revision des BUND Baden-Württemberg bei der Klage gegen GKM-Block 9.

Rechtsanwalt Dirk Teßmer, der den BUND in der Angelegenheit vertritt, erläutert: "Der im Falle des Blocks 9 praktizierten Anlagengenehmigung stehen verbindliche Vorgaben des Europarechts entgegen. Die Klage des BUND gegen das Kohlekraftwerk ist für die dringend benötigte höchstrichterliche Klärung dieser Fragen bestens geeignet. Das Revisionsurteil des Bundesverwaltungsgericht wird weit über diesen Fall hinaus Bedeutung haben." Es sei zudem fraglich, ob die Irrelevanzschwellen der TA Luft mit den Vorgaben an einen vorsorgenden Umweltschutz nach Bundesemissionsschutzgesetz vereinbar ist.


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Quelle:
Presseinformation, 04.11.2011
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. November 2011