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MELDUNG/412: Kohlekraftwerk Mannheim - Umweltschützer*innen fordern Stopp der Gift-Einleitungen in den Rhein (BUND BW)


BUND Landesverband Baden-Württemberg - 27. April 2020

Kohlekraftwerk Mannheim: Umweltschützer*innen fordern Stopp der Gift-Einleitungen in den Rhein

Kohlekraftwerke gefährden nicht nur das Klima, sondern auch die Umwelt durch den Ausstoß von Schwermetallen.


Stuttgart/Mannheim. Die Betreiber des Grosskraftwerks Mannheim (GKM) wollen weiterhin mit Quecksilber belastete Abwässer in den Rhein einleiten. Der BUND Baden-Württemberg hat mit Unterstützung von ClientEarth gegen den entsprechenden Antrag Einwendungen eingereicht. Die entsprechende Frist des Regierungspräsidiums Karlsruhe lief am gestrigen Sonntag (26. April 2020) ab.

"Kohlekraftwerke feuern enorm die Erderhitzung an. Gleichzeitig schaden sie der Umwelt und der menschlichen Gesundheit durch Feinstäube und Schwermetalle. Ein Teil der Giftstoffe wird aus der Abluft gefiltert und landet dann wiederum teilweise im Abwasser. Dass das Kraftwerk, das zu knapp der Hälfte der öffentlichen Hand gehört, nun - trotz Energiewende und Kohleausstieg - weiter auf Kohle setzt und weiter giftiges Quecksilber in den Rhein einleiten will, ist dreist. Richtig skandalös ist, dass die Betreiber veraltete - aber natürlich billige - Filtertechnik einsetzen wollen", erklärt Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesgeschäftsführerin des BUND Baden-Württemberg.

"Der Ausstoß von Schadstoffen in Luft und Wasser durch Kohlekraftwerke muss immer weiter reduziert werden - so fordert es die EU. Einzelne Kohlekraftwerke müssen trotz Kohleausstieg ihren Beitrag hierzu leisten. Das Kraftwerk Mannheim kann sehr viel mehr tun, um Schadstoffemissionen zu vermeiden, daher muss der Betreiber von der zuständigen Behörde auch stärker in die Pflicht genommen werden", erklärt Ida Westphal, Juristin im Energieprogramm von Client Earth.

Die Grosskraftwerk Mannheim AG hatte Ende Dezember 2019 einen Antrag auf gehobene wasserrechtliche Erlaubnis gestellt, um weiterhin Abwasser aus der Rauchgas-Entschwefelung der Kraftwerksblöcke 6, 7 und 8 in den Rhein einleiten zu dürfen. Am 26. April 2020 lief die Frist des Regierungspräsidiums Karlsruhe ab, bis zu der Umweltverbände Stellungnahmen abgeben konnten. Der BUND Baden-Württemberg hat die verlinkte Stellungnahme zusammen mit ClientEarth, dem Ingenieurbüro für Umweltschutztechnik Peter Gebhardt und dem Rechtsanwalt Tobias Kroll erarbeitet.

Die wichtigsten Punkte aus der Stellungnahme:

  • Eine Erlaubnis zur Einleitung von Giftstoffen in den Rhein durch den Betrieb eines Steinkohlekraftwerks widerspricht dem politischen Wunsch, aus der Verbrennung von Kohle auszusteigen.

- Der Quecksilbereintrag wird den Bewirtschaftungszielen für den Rhein nicht gerecht und widerspricht Art. 4 Abs. 1 lit. a i, ii und iv RL 2000/60/EG.

- Die Wasserqualität des Rheins ist nach offiziellen Angaben schlecht und widerspricht den Umweltqualitätsnormen. Dies liegt maßgeblich an hohen Quecksilberkonzentrationen. Da Quecksilber nicht biologisch abgebaut wird, führt jede weitere Einleitung des Schadstoffes zu einer Verschärfung der Situation und widerspricht dem Verschlechterungsverbot. Eine Verschlechterung der Quecksilberkonzentration in Biota ist nach bester wissenschaftlicher Erkenntnis auf jeden Fall zu vermeiden. Gegen die bisherige Haltung des Bundesverwaltungsgerichts sprechen die Schlussanträge des Generalanwaltes vom 12.11.2019, C-535/18, Rz. 39 - 47.

- Wo es mit der besten verfügbaren Technik möglich ist, deutlich bessere Emissionswerte für Quecksilber zu erreichen, als es die Abwasserverordnung vorgibt, so ist es nach 2010/75/EU (IE-RL) vorgegeben, negative Auswirkungen auf die Umwelt zu vermeiden bzw. wo dies nicht möglich ist, diese zu vermindern. Mit der vom GKM vorgeschlagenen Filtertechnik lassen sich aber nur gerade so die Grenzwerte einhalten. Mit der besten verfügbaren Technik ist es hingegen möglich, von den Kraftwerksbetreibern einzufordern, deutlich mehr Schwermetall aus dem Abwasser zu filtern.

- Die beantragte Menge an Abwasser entspricht der Menge der letzten Erlaubnis. Dabei wurden in der Zwischenzeit zwei Kraftwerksblöcke stillgelegt und die Betriebsstunden der restlichen betroffenen Kraftwerksblöcke sanken in den letzten Jahren kontinuierlich. Die genehmigte Menge muss demnach nach unten angepasst werden.



Weitere Informationen:

Stellungnahme zur beantragten wasserrechtlichen Erlaubnis:
https://www.bund-bawue.de/fileadmin/bawue/Dokumente/Themen/Klima_und_Energie/2020-04-24_GKM_BUND-Stellungnahme_Wasserrechtliche_Erlaubnis.pdf

Seite des BUND Baden-Württemberg zu Steinkohle:
https://www.bund-bawue.de/themen/mensch-umwelt/klima-und-energie/klimaschutz/kohle-ausstieg/

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Quelle:
Presseinformation, 27.04.2020
Herausgeber:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Landesverband Baden-Württemberg e.V.
Marienstraße 28, 70178 Stuttgart
Tel.: 0711 620306-17, Fax: 0711 620306-77
E-Mail: presse.bawue@bund.net
Internet: www.bund.net/bawue


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. April 2020

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