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POLITIK/456: Gravierende Mängel im Entwurf zum CCS-Gesetz (GRÜNE LIGA)


GRÜNE LIGA e.V. - Pressemitteilung vom 26. August 2010

Gravierende Mängel im Entwurf zum CCS-Gesetz

Bundesregierung muss ihren Kurs korrigieren. Die GRÜNE LIGA fordert, keine Endlagerung von Kohlendioxid auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland zuzulassen


Berlin, 26.08.2010: Der Umweltverband GRÜNE LIGA übermittelt heute dem Bundesumweltministerium seine Stellungnahme zum Entwurf eines CCS-Gesetzes. "Der Gesetzentwurf schützt weder die Menschen, noch unseren wertvollsten Bodenschatz, das Grundwasser, mit ausreichender Sicherheit", sagt Bundesgeschäftsführerin Katrin Kusche. "Deshalb sollte Deutschland keine Endlagerung von Kohlendioxid auf seinem Hoheitsgebiet zuzulassen. Die EU-Richtlinie räumt den Mitgliedsstaaten diese Möglichkeit ausdrücklich ein. Sollte sich der Bundestag zu dieser Sichtweise nicht entschließen können, sind gravierende Mängel im bisherigen Gesetzentwurf zu korrigieren."

Dazu stellt der Verband hilfsweise 15 Forderungen auf, darunter

- Der Gesetzentwurf räumt Konzernen wie Vattenfall einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Untersuchungsgenehmigung ein (§ 7) und will die Anwendung von CCS auch über Demonstrationsvorhaben hinaus "gewährleisten" (§ 1). Damit stellt er die ergebnisoffene Prüfung in Genehmigungsverfahren und die Begrenzung auf eine Erprobungsphase in Frage.

- Die Haftungsdauer für Speicherbetreiber muss nicht nur erhöht werden. Das Gesetz sieht bisher Schlupflöcher vor, die Verantwortung auch vor Ablauf dieser Frist auf die Allgemeinheit zu übertragen. Diese Möglichkeit (§ 31 Abs. 2 Satz 2) muss gestrichen werden!

- Neben einer jährlichen Obergrenze muss auch eine absolute Obergrenze zu verpressender Gase festgelegt werden. Sonst erfolgt die Verpressung Jahrzehnte länger, als es für "Erprobung und Demonstration" nötig ist.

- Die geplanten drei Millionen Jahrestonnen Kohlendioxid (CO2) pro Anlage sind zu verringern. Vattenfall selbst plant in Brandenburg noch 1,7 Mio. t CO2 pro Jahr zu verpressen. Größere Projekte sind in Deutschland derzeit nicht bekannt, so dass höhere Mengen gesetzlich nicht vorgesehen werden müssen.

- Statt eines Versuchs, die Zustimmung der Kommunen zu kaufen, müssen die geplanten Ausgleichszahlungen eine ernstzunehmende Abgabe werden. Während das Bundesberggesetz zehn Prozent des Marktwertes eines Rohstoffes als Abgabe vorsieht, plant das CCS-Gesetz einen Dumping-Satz von zwei Prozent. Dabei sind auch CO2-Endlager ein unwiederbringlicher Ressourcenverbrauch. Neben einer Orientierung am Emissionshandel muss ein Mindestbetrag pro endgelagerte Tonne festgelegt werden. Sonst findet bei Marktschwankungen mit geringem CO2-Preis kein Ausgleich für Belastungen und Ressourcenverbrauch statt.


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Quelle:
Pressemitteilung, 09.06.2010
Herausgeber:
GRÜNE LIGA e.V. - Netzwerk Ökologischer Bewegungen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. August 2010