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RECHT/199: Trianel Kohlekraftwerk Lünen - Bundesverwaltungsgericht folgt BUND-Beschwerde (BUND NRW)


BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - 9. August 2017

Trianel Kohlekraftwerk Lünen:

Bundesverwaltungsgericht folgt BUND-Beschwerde / Revision gegen OVG-Urteil zugelassen


Düsseldorf, 09.08.2017 | Der langjährige Rechtsstreit um das umstrittene Trianel Kohlekraftwerk Lünen geht weiter. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat jetzt der Beschwerde des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes NRW vom 16. Juni 2016 stattgegeben. Mit dieser Entscheidung folgt das Bundesverwaltungsgericht der BUND-Argumentation, wonach das OVG-Urteil im Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht.

"In dem nun anstehenden Revisionsverfahren wird das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des OVG überprüfen", sagte der stellvertretende BUND-Landesvorsitzende Thomas Krämerkämper. "Jetzt besteht die begründete Hoffnung, dass das Urteil aufgehoben oder zumindest zur erneuten Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen wird."

Wenn das BVerwG der Argumentation des BUND im Revisionsverfahren folgt, wird dies in jedem Fall erhebliche Auswirkungen auf die FFH-Verträglichkeitsprüfungen für sämtliche Vorhaben im Umfeld der FFH-Gebiete haben. Dies gilt insbesondere auch für das ebenfalls vom BUND beklagte Uniper Kraftwerk Datteln 4.

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Quelle:
Presseinformation, 09.08.2017
Herausgeber: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen
Merowingerstr. 88, 40225 Düsseldorf
Tel.: 0211/30 20 05-22, Fax: 0211/30 20 05-26
Redaktion: Dirk Jansen, Pressesprecher
E-Mail: dirk.jansen@bund.net
Internet: www.bund-nrw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. August 2017

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