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ARTENSCHUTZ/214: NABU zieht gemischte Bilanz zur CITES-Konferenz (NABU)


Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. - Pressedienst, 5. Okrober 2016

NABU zieht Bilanz zur CITES-Konferenz

Besserer Schutz für Haie, Rochen, Schuppentiere und Perlboote - Verlierer sind Löwen und Elefanten


Johannesburg - Insgesamt bewertet der NABU die Ergebnisse der am heutigen Dienstag in Johannesburg zu Ende gegangenen 17. CITES-Konferenz positiv, für den Löwen und Afrikanischen Elefanten hätte sich der NABU jedoch noch strengere Handelsbeschränkungen gewünscht. Viele Arten wie der kaukasische Steinbock, die Pangoline, der Berberaffe, der Graupapagei, verschiedene Chamäleon- und Gecko-Arten sowie Seiden-, Fuchshai, Mobularochen und Perlboote können sich ab jetzt über einen besseren Schutzstatus freuen. Auch der Wanderfalke darf, genauso wie das Horn des Rhinozeros, künftig nicht gehandelt werden. Aber es gibt auch Verlierer in Johannesburg: Die vom NABU erhoffte Hochstufung für Löwen auf Anhang I des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES) ist genauso ausgeblieben wie der höchste Schutzstatus für die Afrikanischen Elefanten.

Pangoline, auch Schuppen- oder Tannenzapfentiere genannt, sind die am häufigsten illegal gehandelten Säugetiere der Welt. Um die vier asiatischen und die vier afrikanischen Arten steht es schlecht - ihre Schuppen und ihr Fleisch werden in der traditionellen chinesischen Medizin eingesetzt. Mit der Anhang-I-Listung haben die Delegierten der CITES-Konferenz jetzt einen internationalen Handelstopp für diese scheuen Tiere verhängt. Auch der Graupapagei kann sich über eine bessere Zukunft freuen: Der wegen seines Sprachtalents auch bei deutschen Haltern sehr beliebte Vogel darf nicht mehr international gehandelt werden. "Eine der größten Bedrohungen für diese Art waren die Wildentnahmen. Diese Vögel sind extrem sensibel, bis zu 60 Prozent sterben, noch bevor sie die Reise in ferne Länder antreten. Damit ist Schluss. Ab jetzt können Graupapagei-Liebhaber nur noch Tiere aus Nachzuchten kaufen", so Heike Finke, NABU-Präsidiumsmitglied und Expertin für internationalen Artenschutz im NABU in Johannesburg.

Anlass zur Freude gab auch das weiterhin bestehende internationale Handelsverbot des Wanderfalken. Kanada hatte einen Antrag gestellt, den Wanderfalken, der 1971 der erste vom NABU ausgerufene "Vogel des Jahres" war, von Anhang I auf Anhang II des Washingtoner Artenschutzabkommens herabzustufen. Der NABU hatte diese Entwicklung mit Sorge beobachtet, denn die illegalen Entnahmen aus Nestern und der internationale Schmuggel mit Eiern und Jungtieren ist nach wie vor ein Problem. Mit ihrem "Nein" zu diesem Antrag haben die Delegierten des Washingtoner Artenschutzübereinkommens ein klares Zeichen gesetzt. Wie auch beim Handel mit Rhinozeros-Horn. Swasiland hatte den Antrag gestellt, den Handel mit Lagerbeständen und Horn aus Enthornung wiederaufnehmen zu dürfen und hat eine deutliche Absage bekommen. "Wir sind sehr glücklich über diese Entscheidung. Wäre der Handel wieder erlaubt worden, hätte das die Nashorn-Wilderei nur noch weiter befeuert, was der Todesstoß für die so bedrohten Nashörner hätte sein können", so Finke weiter. Weltweit gibt es nur noch knapp 30.000 Tiere.

Mehr Schutz gibt es künftig auch für den Seidenhai, die Fuchshaie und die Teufelsrochen - sie alle sind auf der Konferenz auf Anhang-II von CITES geschwommen. Ab jetzt wird es strenge Handelskontrollen für diese Fische geben. Schon auf der letzten Konferenz in Bangkok 2013 haben sich die Mitglieder der CITES-Konferenz für fünf Hai- und eine Rochenart stark gemacht. "Es sieht beinahe so aus, als würde sich hier die so dringend notwendige Trendwende abzeichnen. Die Plünderung der Meere muss ein Ende haben - das sehen wohl mittlerweile auch immer mehr Delegierte des Washingtoner Artenschutzübereinkommens so. Das stimmt uns sehr zuversichtlich ", so Claudia Praxmayer, internationale Artenschutzexpertin im NABU.

Doch es gibt nicht nur Gewinner in Johannesburg. Den Afrikanischen Löwen und den Afrikanischen Elefanten wurde eine Anhang-I-Listung unter CITES verwehrt. Bei den Löwen hat sich die Konferenz zu einem Kompromiss durchgerungen. Satt eines vollständigen Handelsverbotes wurde nur der kommerzielle Handel mit Löwenknochen, die von freilebenden Tieren stammen, verboten. Für gezüchtete Löwen muss Südafrika dafür nur eine Exportquote festlegen. Woher die Knochen stammen? Aus sogenannten "Captive Breeding Farms", die Löwen oft nur zum Zweck des "canned huntings" (Gatterjagd) züchten.

Die Ergebnisse bei den Verhandlungen zu den Elefanten hätten deutlicher ausgehen können. Zwar wurde der Antrag von Namibia und Zimbabwe, wieder mit Elfenbein handeln zu dürfen, abgeschmettert, aber die Hochlistung aller Elefantenpopulationen Afrikas auf Anhang I scheiterte. Leider hat hier die EU eine unrühmliche Rolle gespielt und den Antrag der afrikanischen Länder nicht unterstützt. "Es wäre so wichtig gewesen mit der höchsten Schutzkategorie für alle afrikanischen Elefanten ein starkes Signal in die Welt und vor allem an die Wilderer, Schmuggler und Käufer da draußen zu schicken. Vor allem, nachdem der neueste Zensus enthüllt hat, wie schlecht es tatsächlich um die grauen Riesen steht. Nur noch 350.000 Elefanten ziehen durch Afrika und damit deutlich weniger, als bisher angenommen wurde", so Finke. Ein kleiner Trost bleibt: Die CITES-Konferenz hat aufgerufen, alle nationalen Elfenbeinmärkte zu schließen.



Weitere Informationen zu CITES:
www.NABU.de/cites

Aktuelle NABU-Studie zum weltweiten Handel mit Nashorn und Nashorn-Wilderei:
https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/internationalerartenschutz/160922-nabu-nashornstudie.pdf

Aus Johannesburg berichtet Claudia Praxmayer im Blog:
https://blogs.nabu.de/naturschaetze-retten/category/weltweit

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Quelle:
NABU Pressedienst, Nr. 118, 05.10.2016
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Pressestelle
Charitéstraße 3, 10117 Berlin
Tel.: 030/284 984-1510, -1520, Fax: 030/284 984-84
E-Mail: presse@NABU.de
Internet: www.NABU.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Oktober 2016

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