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CHEMIE/023: Nanomaterialien in der EU-Verordnung REACH - Hintergrundpapier zur deutschen Position (DNR EU)


Deutscher Naturschutzring (DNR)
Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände
EU-Koordination

EU-News - Donnerstag, 31. Januar 2013 / Chemie & Nanotechnologie

Nano und REACH: Hintergrundpapier zur deutschen Position



Verschiedene Bundesbehörden haben gemeinsam ein neues Konzept entwickelt, um Nanomaterialien mit der EU-Chemikalienverordnung REACH wirksamer zu regeln. Damit soll die Sicherheit in der lieferkette und im Lebenszyklus von Nanomaterialien gewährleistet werden.

"Nanomaterialien und REACH - Hintergrund zur Position der deutschen Bundesbehörden" - so heißt eine Broschüre von Umweltbundesamt (UBA), dem Bundesinstitut für Risikobewertung(BfR) und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA). Diese soll Grundlage für politische Entscheidungen und die Beantwortung von Fragen sein und Zusammenhänge zwischen der EU-Chemikalienverordnung und Nanotechnologien klären. Die Position soll bei Bedarf an aktuelle Diskussionen und Erkenntnisse angepasst werden.

Bisher reichten die unter REACH geforderten Informationen wegen der Besonderheiten von Nanomaterialien nicht aus. Nanostäube haben eine größere Oberfläche und veränderte chemische und physikalische Eigenschaften. Diese könnten unter Umständen beim Einatmen am Arbeitsplatz zu Erkrankungen führen, teilweise zeigen Studien, dass Nanopartiel die Blut-Hirn-Schranke überwinden können und sich in Organen anreichern. Deshalb müssten nach Ansicht von UBA, BfR und BAUA zusätzliche Informationen über die Partikeleigenschaften und die eventuell damit verbundenen Risiken eigenständig bewertet und dokumentiert werden. Dies gelte auch, wenn ein Stoff in seiner "normalen Größe" bereits registriert ist, da es eventuell relevante Unterscheidungen in den chemischen und morphologischen Parametern geben kann. Zusätzlich zu den OECD-Prüfmethoden und der Testmethodenverordnung zu Prüfungen mit wiederholter Verabreichung seien für Nanomaterialien zusätzliche Untersuchungsparameter erforderlich.

Auch die in REACH bisher vorgesehene Mengenbegrenzung bei der Jahresproduktion - die "Tonnagegrenzen für die Prüf- und Informationspflichten von Herstellern und Importeuren" - müssten gesenkt werden. Hierzu müssten die REACH-Verordnung und insbesondere die Anhänge zur Datenanforderungen für Stoffe geändert werden. Als "vorteilhaft" sehen es die drei Behörden an, einen spezifischen Anhang für Nanomaterialien sowie Fasern und Stäuben zu entwickeln und haben dafür auch schon ein konkretes Beispiel vorgelegt. In den Änderungen müssten die besonderen Prüf- und Informationsanforderungen zur Toxikologie und Ökotoxikologie von Nanomaterialien sowie eine umfassende Charakterisierung geregelt werden.

Die von der EU-Kommission vorgelegte Definition von Nanomaterialien begrüßen die Behöreden zwar, sehen es aber als problematisch an, dass bisher keine allgemein anerkannten, standardisierten Methoden zur Verfügung stehen, um die notwendigen Parameter zu bestimmen. [jg]

Pressemitteilung UBA
http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-presse/2013/pd13-006_nanomaterialien_mit_der_reach-verordnung_wirksam_regeln.htm
Broschüre Nanomaterialien und REACH (deutsch und englisch)
http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/4327.html

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Quelle:
EU-News, 31.01.2013
Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
EU-Koordination
Marienstraße 19-20, 10117 Berlin
E-Mail: eu-info@dnr.de
Internet: www.eu-koordination.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Februar 2013