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FISCHEREI/131: EU-Kommission dezentralisiert und vereinfacht technische Bestandserhaltungsmaßnahmen (KEG)


Europäische Kommission
Pressemitteilung - Brüssel, den 11. März 2016

Fischerei: Kommission dezentralisiert und vereinfacht technische Bestandserhaltungsmaßnahmen

Kommission wendet die Agenda für eine bessere Rechtsetzung auf die Fischerei an.


Heute hat die Europäische Kommission im Rahmen ihrer ständigen Bemühung um eine bessere Rechtsetzung [1] einen Vorschlag [2] angenommen, der neue Erhaltungsmaßnahmen für die Fischereien in den europäischen Meeren zum Gegenstand hat. Geregelt wird, wie, wo und wann gefischt werden darf, welche Fanggeräte verwendet werden dürfen, wie sich die Fänge zusammensetzen und wie mit Beifängen zu verfahren ist. Bisher wurden solche Vorschriften auf EU-Ebene in einem langwierigen Verfahren beschlossen, so dass im Laufe der Zeit ein äußerst kompliziertes Regelwerk entstanden ist.

Hierzu erklärte Karmenu Vella, EU-Kommissar für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei: "Mit diesem Vorschlag sorgen wir dafür, dass unsere Ziele für nachhaltige Fischereien und den Schutz der Meereslebensräume EU-weit verwirklicht werden. Mit diesem regionalisierten Konzept werden die Vorschriften im Einklang mit unserer Agenda für eine bessere Rechtsetzung vereinfacht. Hierdurch wird es möglich, Maßnahmen zum Fischereimanagement vor Ort, also näher an den Interessenträgern, zu beschließen."

Im Zuge der neuen Gemeinsamen Fischereipolitik und der Berücksichtigung des Grundsatzes der Agenda für eine bessere Rechtsetzung wurde ein neues, vereinfachtes Konzept vorgeschlagen. Deshalb legt die Kommission eine flexiblere Regelung vor, die den lokalen Akteuren, die die örtlichen Gegebenheiten am besten kennen, die Möglichkeit gibt, die technischen Bestandserhaltungsmaßnahmen an ihr jeweiliges Meeresgebiet anzupassen. Außerdem sind in dem Vorschlag eine Reihe unterschiedlicher Verordnungen zu einem einzigen Rechtstext zusammengefasst, was die Auslegung und die Einhaltung vereinfachen dürfte.

Die EU wird künftig die allgemeinen Grundsätze und die übergeordneten Ziele der Fischerei festlegen: So wird es weiterhin eine Reihe von grundlegenden Vorschriften etwa zum Verbot bestimmter Fanggeräte oder zum Schutz bestimmter Arten oder Lebensräume geben. Was jedoch die technischen Maßnahmen in Bezug auf ein bestimmtes Meeresgebiet betrifft, so werden die nationalen Regierungen und Marktteilnehmer die vorgeschlagenen Vorschriften an die Gegebenheiten vor Ort anpassen können, um die angestrebten Ergebnisse zu erzielen.

Für den Fall, dass z. B. ein bestimmtes Fanggebiet zum Schutz eines bestimmten Lebensraums wie etwa eines empfindlichen Korallenriffs geschlossen werden muss oder bestimmte Abweichungen für spezielle Fischereifahrzeuge, die keine Auswirkungen auf den Meeresboden haben, genehmigt werden müssen, können die an diesem Meeresbecken liegenden Mitgliedstaaten in Abstimmung mit den jeweiligen Interessenträgern entsprechende technische Maßnahmen beschließen.

Der Vorschlag enthält Maßnahmen zum Schutz des Meeresökosystems und der Lebensräume im Meer sowie zur Vermeidung von Beifängen nichtkommerzieller und gefährdeter Arten wie z. B. Seevögeln oder Meeressäugetieren.


Weitere Informationen

Fragen und Antworten: Kommission dezentralisiert und vereinfacht technische Bestandserhaltungsmaßnahmen in der Fischerei
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-722_en.htm

Kontakt für die Öffentlichkeit:
Europe Direct - telefonisch unter 00 800 67 89 10 11
oder per E-Mail
http://europa.eu/contact/write-to-us/index_de.htm
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[1] http://ec.europa.eu/smart-regulation/index_de.htm
[2] http://ec.europa.eu/fisheries/cfp/fishing_rules/technical_measures/index_de.htm



http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-721_de.htm
© Europäische Gemeinschaften, 1995-2016

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Quelle:
Pressemitteilung IP/16/721, 11.03.2016
Europäische Kommission (KEG), Brüssel
Internet: www.ec.europa.eu, www.europa.eu/rapid/


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. März 2016

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