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GENTECHNIK/134: Mexiko - Kommerzieller Anbau von Genmais bleibt untersagt (poonal)


poonal - Pressedienst lateinamerikanischer Nachrichtenagenturen

Mexiko
Genmais: Kommerzieller Anbau bleibt untersagt

Von Gerold Schmidt



(Mexiko-Stadt, 18. März 2016, ceccam) - Ein mexikanisches Bundesgericht hat am 8. März dem Agrarministerium des Landes verboten, die kommerzielle Aussaat von Genmais zu genehmigen und damit eine vor zweieinhalb Jahren getroffene Gerichtsentscheidung bestätigt. Die definitive Suspendierung der Anbaugenehmigungen gilt mindestens solange, bis die im Juli 2013 eingereichte Kollektivklage von über 50 Organisationen und Einzelpersonen gegen Genmais inhaltlich abschließend entschieden ist oder ein Beschwerdeverfahren gegen den laufenden Hauptprozess Erfolg haben sollte. Damit schob der vorsitzende Richter Benjamín Soto Sánchez den Versuchen der Multis Monsanto, Syngenta, Pioneer-Dupont und Dow sowie des Landwirtschafts- und des Umweltministeriums, trotz des nicht beendeten Hauptverfahrens mit der kommerziellen Aussaat zu beginnen, einen Riegel vor. Die Genmais-Lobbyist*innen hatten im vergangenen Jahr versucht, die definitive Suspendierung vor einem anderen Gericht auszuhebeln.

Richter Soto Sánchez sah zudem die widerrechtliche Präsenz von Transgenen in einheimischen traditionellen Maissorten als im Hauptverfahren der Kollektivklage nachgewiesen an. Die Kläger*innen werten dies als Stärkung ihrer Versicherung, dass damit sowohl mexikanische als auch internationale Gesetze verletzt wurden. Allerdings hat das Urteil auch einen leicht schalen Beigeschmack. Denn die seit 2013 ebenfalls bestehende Suspendierung des vier Jahre zuvor erstmals erlaubten Versuchsanbaus von Genmais - in Mexiko in eine Probe- und eine Experimentierphase unterteilt - hob der Richter unter bestimmten Bedingungen auf.


Versuchsanbau von Genmais zu Forschungszwecken wieder erlaubt

Das Urteil macht den Versuchsanbau zu Forschungszwecken künftig wieder möglich, wenn eine Reihe von Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden. Allerdings sollen auch die an der Kollektivklage beteiligten Wissenschaftler*innen diesen Anbau monatlich kontrollieren können. Dies ist ein qualitativer Unterschied zu der von 2009 bis 2013 geltenden Regelung, bei der die die Genehmigung erteilenden Ministerien sowie die Unternehmen sich praktisch selbst kontrollierten. Verstöße gegen die Sicherheitsvorkehrungen sollen umgehend zum richterlichen Stopp eines Versuchsanbaus führen können.

Die in der Organisation AgroBIO México zusammengeschlossene Genmais-Lobby der multinationalen Konzerne versuchte in ihrer Reaktion auf das Urteil, den Aspekt des Versuchsanbaus herauszustellen. AgroBIO-Direktor Alejandro Monteagudo sprach von einem "sehr positiven Präzedenzfall". Im Herbst 2015 hatten die Lobbyist*innen mit einer neu gegründeten "Allianz Pro Transgene", der auch große Nahrungs- und Futtermittelmultis angeschlossen sind, ein weiteres Mal versucht, die mexikanische Öffentlichkeit für sich zu gewinnen. In diesem Zusammenhang wiederholte das Bündnis seine Auffassung, von gentechnischen veränderten Organismen (GVO) ginge kein Risiko aus. Auch das bei Genmais als Pestizid eingesetzte und von der Weltgesundheitsorganisation als wahrscheinlich krebserregend eingestufte Glyphosat bedeute keine Gefährdung. Die Initiative verfing jedoch kaum. Für die Genmais-Gegner*innen in Mexiko zählt vorerst: Der kommerzielle Anbau bleibt weiterhin untersagt.


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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. März 2016

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