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MELDUNG/135: EU schafft Klarheit bei Klimaschutz durch Wälder und Böden (BMUB)


Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Berlin, 19. Dezember 2017

EU schafft Klarheit bei Klimaschutz durch Wälder und Böden

Neue Verordnung setzt Anreize, Kohlenstoffsenken zu schützen und zu stärken


Der Rat der EU-Mitgliedstaaten und das EU-Parlament haben sich auf eine Reform der Anrechnungsregeln für die CO2-Einbindung und den Treibhausgasaustoß von Wäldern und Böden geeinigt. Wälder und Böden, zusammengefasst als sogenannter Landnutzungssektor, spielen eine zentrale Rolle für das Ziel des Paris-Abkommens, in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts die Treibhausgasneutralität zu erreichen. Die neuen Regeln gelten ab 2021.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Wälder und Böden können erheblich zum Klimaschutz beitragen, wenn sie CO2 binden. Daher freue ich mich, dass wir auf EU-Ebene nun robuste Regeln für die Anrechnung von Wäldern und Böden für den Klimaschutz gefunden haben. Diese setzen neue Anreize für zusätzliche Anstrengungen im Bereich der Landnutzung und verhindern, dass über kreative Buchhaltung heiße Luft ins System kommt."

Mit der Einigung über die so genannte Verordnung zur Integration von Emissionen und Senken aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft - kurz LULUCF - wird der menschliche Einfluss auf ausgestoßene und abgebaute Treibhausgasmengen von Wäldern und Böden ab 2021 in den EU-Klimarahmen integriert. Die Verordnung legt für den Zeitraum 2021 bis 2030 erstmalig ein Klimaschutzziel für den Landnutzungssektor fest. Zudem werden Anrechnungsregeln definiert, die den natürlichen Schwankungen dieses Sektors Rechnung tragen und den menschlichen Einfluss und die Wirkung von Klimaschutzmaßnahmen von natürlichen Effekten abgrenzen. Für die einzelnen Landkategorien werden einheitliche Vergleichsmaßstäbe für alle EU-Mitgliedstaaten zur Bestimmung von Fort- oder Rückschritten im Klimaschutz eingeführt.

Jeder EU Mitgliedstaat vergleicht die reale CO2-Einbindung von Wäldern und Böden mit Vergleichsmaßstäben, die in der Verordnung festgelegt werden. Eine Abnahme der CO2-Einbindung gegenüber dem Vergleichsmaßstab resultiert in Lastschriften, eine Zunahme in Gutschriften. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass sie im Saldo nicht mehr Last-als Gutschriften auf dem Konto haben. Ein Überschuss an Lastschriften muss durch zusätzlichen Klimaschutz innerhalb des Landnutzungssektors oder in den anderen Sektoren außerhalb des Emissionshandels ausgeglichen werden. Gleichzeitig dürfen Gutschriften in begrenztem Umfang in andere Sektoren übertragen werden.

Deutschland konnte zusammen mit anderen Mitgliedstaaten wichtige Prinzipien für die Integrität des Legislativvorschlages sicherstellen. Dies betrifft vor allem die Anrechnung der CO2-Einbindung von Wäldern. Es ist zudem ein großer Fortschritt, dass ab 2026 auch die Klimabilanz von Feuchtgebieten verpflichtend angerechnet werden muss, denn Moore sind ein besonders großer Kohlenstoffspeicher. Hierfür hatte sich die Bundesregierung bereits in den Verhandlungen im Rat eingesetzt.

Das Verhandlungsergebnis muss nun nur noch formal vom EU-Ministerrat und vom EU-Parlament bestätigt werden. Gestern Abend wurde es vom Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten angenommen.

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Quelle:
Pressedienst Nr. 389/17, 21.12.2017
Herausgeber: Bundesumweltministerium (BMUB)
Arbeitsgruppe Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Neue Medien
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Telefon: 030 18 305-0, Fax: 030/18 305-2044
E-Mail: service@bmub.bund.de
Internet: www.bmub.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Dezember 2017

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