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POLITIK/635: 30 Jahre Montrealer Abkommen zum Schutz der Ozonschicht (BMUB)


Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Berlin, 15. September 2017

Das Ozonloch ist auf dem Rückzug

Hendricks: "Internationales Umweltabkommen hat die Ozonschicht gerettet"


Am 16. September jährt sich zum 30. Mal der Abschluss des Montrealer Abkommens zum Schutz der Ozonschicht. Es steht wie kaum eine andere völkerrechtliche Vereinbarung als Beispiel dafür, dass die Staatengemeinschaft in der Lage ist, auf globale Umweltveränderungen entschlossen und erfolgreich zu reagieren. Denn in den drei Jahrzehnten seit seinem Inkrafttreten hat sich die lebenswichtige Ozonschicht um den Globus deutlich erholt. UN-Wissenschaftler erwarten, dass sie bis zur Mitte dieses Jahrhunderts wieder das Niveau von 1960 erreicht. Da die ozonschichtschädigenden Stoffe zugleich sehr klimaschädlich sind, ist mit dem Ausstieg aus den im Protokoll geregelten Stoffen auch ein großer Klimaschutzbeitrag verbunden, der weit über dem des Kyoto-Protokolls in seiner ersten Verpflichtungsperiode hinausgeht.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Ohne das Montrealer Abkommen wäre der Schutz der Ozonschicht nicht möglich gewesen. Erst vor knapp einem Jahr haben die Vertragsparteien dies in Kigali erneut unter Beweis gestellt, als sie die Vermeidung fluorierter Treibhausgase beschlossen. Dieser Beschluss kann auch die Umsetzung des Paris Abkommens beflügeln und trägt wegen der hohen Klimaschädlichkeit dieser Stoffe erheblich zur Bewältigung des Klimawandels bei."

Das Montrealer Abkommen wurde bis heute von 197 Vertragsparteien unterzeichnet. Die Produktion ozonschichtschädigender Substanzen ging infolgedessen um 99 Prozent zurück. Dies hat dazu geführt, dass sich das Ozonloch heute langsam wieder schließt. Das Protokoll trägt zudem weltweit zum Gesundheitsschutz bei. Ohne dessen Maßnahmen könnte es bis 2030 jährlich 2 Millionen mehr Hautkrebsfälle geben.

Dem Gründungsbeschluss des Montrealer Protokolls vom 16. September 1987 waren kontroverse wissenschaftliche Diskussionen vorangegangen. Bereits 1974 hatten Wissenschaftler die These vertreten, dass die FCKW geeignet seien, die Ozonschicht zu schädigenden. Für diese bahnbrechende Entdeckung wurden sie später mit dem Chemie-Nobelpreis ausgezeichnet. Diese These war zunächst von vielen Seiten angezweifelt worden. Erst im Herbst 1985 konnte erstmalig messtechnisch der Abbau der Ozonschicht belegt werden.

Recht schnell wurde erkannt, dass die ursprünglichen Regelungen, die noch keine vollständigen Verbote vorsahen, nicht ausreichten, um das rapide Schwinden der Ozonschicht zu verhindern. Das Protokoll wurde deshalb schrittweise immer weiter verstärkt. Auch immer mehr Staaten schlossen sich ihm an, so dass mittlerweile alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen das Protokoll und seine bisherigen Änderungen ratifiziert haben. Derzeit steht die im Oktober 2016 beschlossene Änderung von Kigali zur Ratifikation an, mit der die Aufnahme von vielfach als Ersatz für die ozonschichtschädigenden Stoffe eingesetzten teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) in das Protokoll geregelt wird. Deutschland hat die verfassungsrechtlichen Grundlagen hierfür bereits geschaffen.

1994 erklärte die Generalversammlung der Vereinten Nationen den 16. September, den Tag der Zeichnung des Protokolls, zum "Tag der Ozonschicht" um damit die Bedeutung des Schutzes der Ozonschicht für das Leben auf der Erde ins Bewusstsein der Menschen zu rücken. Am Vortag des 30. Jahrestages des Montrealer Protokolls zum Schutz der Ozonschicht starten die kanadische Umweltministerin Catherine McKenna und die Exekutivsekretärin des Protokolls, Tina Birmpili, in Montreal zur Feier dieses Ereignisses die weltweite Kampagne "Ozoneheroes".



Weitere Informationen:

The Montreal Protocol on Substances that deplete the Ozone Layer (Vertragstext auf Englisch):
http://ozone.unep.org/en/treaties-and-decisions/montreal-protocol- substances-deplete-ozone-layer

Erklärfilm zum Montrealer Abkommen (auf Englisch):
https://www.youtube.com/watch?v=OINKJNWtSiE

Die neuen Regeln im Montrealer Abkommen:
http://www.bmub.bund.de/pressemitteilung/einschraenkung-von-17- kaeltemitteln-kann-zusaetzliche-erderwaermung-um-05-grad-verhindern/

Fakten zum Schutz der Ozonschicht:
http://www.bmub.bund.de/themen/luft-laerm- verkehr/luftreinhaltung/ozonschicht-ozonloch/kurzinfo-schutz-der- ozonschicht/

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Quelle:
Pressedienst Nr. 308/17, 15.09.2017
Herausgeber: Bundesumweltministerium (BMUB)
Arbeitsgruppe Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Neue Medien
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Telefon: 030 18 305-0, Fax: 030/18 305-2044
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Internet: www.bmub.bund.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. September 2017

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