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CHEMIE/291: Phosphatdünger erhöhen den Urangehalt in Böden und im Grundwasser (Strahlentelex)


Strahlentelex mit ElektrosmogReport
Unabhängiger Informationsdienst zu Radioaktivität, Strahlung und Gesundheit
Nr. 610-611 / 26. Jahrgang, 7. Juni 2012

Umweltradioaktivität
Phosphatdünger erhöhen den Urangehalt in Böden und im Grundwasser

von Thomas Dersee



Die Urangehalte in handelsüblichen Urandüngern liegen bis zu 27-fach höher als der empfohlene Grenzwert. Das hatten Analysen ergeben, die das ZDF-Magazin WiSo in Auftrag gegeben hatte. Zehn von zwölf analysierten Düngemitteln überschritten den vom Bundesumweltamt (UBA) empfohlenen Grenzwert von 50 Milligramm (mg) Uran je Kilogramm (kg) Phosphat (P2O5) vielfach. Mit 1.388 mg Uran je kg P2O5 enthielt ein Gartenvolldünger der Firma Dehner das meiste Uran. Weil es keinen amtlich festgelegten Grenzwert gibt, darf er weiter verkauft und muß bisher auch nicht gekennzeichnet werden.

Die Kommission Bodenschutz beim Umweltbundesamt (KBU) schlägt in einem Positionspapier vom 20. März 2012 vor, den Urangehalt in Phosphatdüngern in der Düngemittel-Verordnung zu regeln mit einer Kennzeichnungspflicht ab 20 mg Uran je kg P2O5 und einem Grenzwert von 50 mg Uran je kg P2O5. Dies entspreche der Regelung für Cadmium. Zudem empfiehlt die Kommission des UBA, Anstrengungen zu unternehmen, um sowohl für Cadmium, als auch für Urangehalte in Düngemitteln eine europäische Regelung zu schaffen.

Die Kommission Bodenschutz beim UBA konstatiert, daß das Schwermetall Uran derzeit eine unzureichende Berücksichtigung in der Umweltgesetzgebung findet. Forschungsprojekte wiesen auf Uraneinträge in Böden, Sicker- und Grundwasser durch Phosphatdünger hin.

Uran ist ein natürlich vorkommendes Schwermetall, das biologische Systeme sowohl durch Radioaktivität, als auch durch chemische Toxizität schädigen kann. In Düngemitteln komme Uran in höheren Konzentrationen vornehmlich in Phosphaten sedimentären Ursprungs mit Konzentrationen von meist 2 bis 200 mg Uran pro/kg vor. Die deutsche Landwirtschaft habe, konservativ geschätzt, von 1951 bis 2009 allein mit mineralischen Phosphat-Düngern 1.400 bis 13.000 Tonnen Uran auf die Böden gebracht, was einer kumulativen Befrachtung der landwirtschaftlichen Nutzfläche von bis zu 0,1 bis 0,7 kg Uran pro Hektar entspreche. Bezogen auf die heutigen mittleren Urangehalte (Mediane) landwirtschaftlich genutzter Oberböden in Deutschland bedeute das, daß bis etwa ein Fünftel des heute in landwirtschaftlich genutzten Böden vorhandenen Urans bereits der Düngung entstammt.

Dennoch werde nur etwa die Hälfte des Urans aus der Düngung in den Oberböden wiedergefunden. Pflanzen nähmen Uran jedoch nur in geringem Umfang auf, es sei unter den physikochemischen Bedingungen typischer landwirtschaftlich genutzter Böden mobil, so daß als Ursache dieser Differenz primär die Verlagerung in tiefere Bodenschichten in Frage komme. Dementsprechend würden schon heute im oberflächennahen Grundwasser unter landwirtschaftlich genutzten Böden tendenziell höhere Urangehalte gefunden als unter forstlich genutzten Böden. Es bestehe die Gefahr, daß sich Uran aus Düngemitteln kontinuierlich im Grundwasser anreichert. Die derzeit im Mittel der letzten 10 Jahre mit Phosphatdüngern in Deutschland ausgebrachte jährliche Uranmenge von 167 Tonnen pro Jahr könne langfristig zu der Notwendigkeit einer kostenintensiveren Trinkwasseraufbereitung führen.

Weil die mineralische Phosphordüngung die derzeit einzige relevante Eintragsquelle für Uran in der Fläche darstelle, sei eine generell gültige Rechtswertsetzung im Bodenschutzrecht (z.B. Vorsorgewerte) nicht zielführend. Vielmehr empfehle sich eine Fracht- und Konzentrationsbegrenzung für Uran im Düngemittelrecht wie oben angegeben.

Uran-Einträge in landwirtschaftliche Böden durch Düngemittel, Positionspapier der Kommission Bodenschutz beim Umweltbundesamt v. 20.03.2012
www.umweltbundesamt.de/boden-und-altlasten/kbu/pdf-Dokumente/positionspapier_kbu_uraneintraege_in_landwirtschaftliche_boeden_durch_duengemittel.pdf

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Quelle:
Strahlentelex mit ElektrosmogReport, Juni 2012, Seite 9-10
Herausgeber und Verlag:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. August 2012