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EUROPA/392: Insektenschädigende Neonikotinoide verbieten - Blühstreifenvorschlag nur Ablenkungsmanöver (NABU)


Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. - Pressedienst, 22. März 2018

Umweltverbände fordern sofortiges Verbot insektenschädigender Neonikotinoide

Blühstreifenvorschläge von Ministerin Klöckner sind nur
Ablenkungsmanöver


Berlin/Brüssel, 22.3.2018 - Anlässlich der heutigen Beratungen im Fachausschuss der EU-Kommission über ein Verbot besonders insektenschädigender Pestizide aus der Wirkstoffgruppe der Neonikotinoide fordern die Umweltverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Naturschutzbund Deutschland (NABU) und der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner auf, sich bedingungslos für ein EU-weites Verbot einzusetzen.

"Die neue Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, die Lebensbedingungen für Insekten in der laufenden Legislaturperiode deutlich zu verbessern. Sie steht nun in der Pflicht, ihren Versprechen Taten folgen zu lassen", sagt DNR-Generalsekretär Florian Schöne. Zudem gelte nach wie vor die Zusage des früheren Bundesagrarministers Schmidt, dass Deutschland einem EU-weiten Verbot zustimmen werde, wenn die Risikobewertung der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA diese Notwendigkeit bestätigt.

Diese Bestätigung liegt seit einem Monat vor. Sie lässt keinen Zweifel daran, dass das seit 2015 bestehende Teilverbot nicht ausreicht und ein vollständiges Anwendungsverbot im Interesse des Arten- und Biodiversitätsschutzes unumgänglich ist. "Die Ergebnisse der EFSA zeigen, dass sich die Wirkstoffe über vielerlei Wege verbreiten, über lange Zeit im Boden bleiben und mehrere Insektenarten schädigen. Wer das von der Hand weist, ignoriert wissenschaftliche Tatsachen", so Till-David Schade, Biodiversitätsexperte des NABU.

Trotz Teilverbot sind die Einsatzmengen für Neonikotinoide in den letzten Jahren nicht zurückgegangen. Zugleich bestätigen immer mehr Studien, in welchem Maß die Wirkstoffgruppe zum Insektensterben beiträgt. Ein Verbot besonders gefährlicher Insektizide ist daher eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit der neuen Bundesregierung. "Die Bienen liegen uns am Herzen - das ist im Koalitionsvertrag zu lesen. Glaubwürdig ist das nur, wenn die Bundesregierung jetzt zügig Maßnahmen zum Bienenschutz ergreift. Ein erster und wichtiger Schritt wäre das Verbot der Neonikotinoide, denn diese Insektenvernichter schädigen nachweislich Orientierung, Fruchtbarkeit und das Immunsystem von Honigbienen und Wildbienen," sagt Corinna Hölzel, Pestizidexpertin vom BUND.

Von einem "vorschnellen Verbot", so die Aussage der neuen Ministerin Klöckner, das gründlich zu prüfen sei, kann daher keine Rede sein. Blühstreifenprogramme sind durchaus sinnvolle Maßnahmen, können ein Verbot aber keinesfalls ersetzen. Im Gegenteil: Da Neonikotinoide auch über den Boden ausgewaschen werden, könnten auf benachbarten Flächen wachsende Wildkräuter ebenfalls kontaminiert und die Stoffe über den Pollen und Nektar von Insekten aufgenommen werden. Die Folge wäre eine regelrechte ökologische Falle.

Die Verbände erwarten von der neuen Bundesregierung, dass sie auf europäischer Ebene das geplante Verbot bedingungslos unterstützt und sich darüber hinaus für ein Verbot der gesamten Wirkstoffgruppe einsetzt. Denn vom derzeit diskutierten Verbot wären lediglich drei Neonikotinoide betroffen, zugelassen sind jedoch viele weitere.

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Quelle:
NABU Pressedienst, Nr. 033/18, 22.03.2018
Herausgeber:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. März 2018

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