Schattenblick → INFOPOOL → UMWELT → LANDWIRTSCHAFT


EUROPA/435: Biokraftstoffe - Zu viele Ausnahmen bei Regelung zu indirekten Landnutzungsänderungen (UFOP/FOP)


Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) / Fédération française des Producteurs d'Oléagineux et de Protéagineux (FOP) - Gemeinsame Pressemitteilung, 11. März 2019

Ölsaatenerzeuger fordern Ablehnung des Delegierten Rechtsaktes zur Regelung von "low und high iLUC-risk biofuels" durch das EU-Parlament


Berlin, 11. März 2019. Am 8. Februar 2019 hat die EU-Kommission den Entwurf eines Delegierten Rechtsaktes zur Regelung von Biokraftstoff-Rohstoffen mit hohem oder niedrigem Risiko, indirekte Landnutzungsänderungen (iLUC) auszulösen, vorgelegt. Die Vorlage ist ein Ergebnis der Trilog-Verhandlungen zur Reform der Erneuerbare Energien-Richtlinie (RED II) vom Juni 2018. Aufgrund der zahlreichen, im Entwurf enthaltenen Ausnahmeregelungen halten die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) und die Fédération française des Producteurs d'Oléagineux et de Protéagineux (FOP) den Entwurf für nicht akzeptabel und fordern das EU-Parlament auf, den Delegierten Rechtsakt innerhalb der Einspruchsfrist vor Ablauf der Legislaturperiode des aktuellen Parlaments abzulehnen.

Die Neufassung der RED II ist Ende 2018 in Kraft getreten. In Art. 26 (2) ist geregelt, dass der Anteil von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen mit einem hohen Risiko einer indirekten Landnutzungsänderung (iLUC) auf Basis der verbrauchten Menge im Kalenderjahr 2019 limitiert (gedeckelt) wird. Der Anteil dieser Biokraftstoffe muss ab dem 31. Dezember 2023 bis 2030 stufenweise auf 0% reduziert werden. Im April 2017 hatte das Europäische Parlament (EP) die EU-Kommission unter politischen Handlungsdruck gesetzt, das "Problem Biokraftstoffe aus Palmöl", vielfach Auslöser einer kritischen öffentlichen Diskussion, zu lösen.

Mit dem nun vorgelegten Entwurf eines delegierten Rechtsaktes soll die Definition von high-iLUC-Risiko-Rohstoffen im EU-Recht verankert werden und - in diesem Fall - festgelegt werden, welche Biokraftstoffe als risikoarme Biokraftstoffe zertifiziert werden könnten. Er sieht jedoch "Schlupflöcher" vor, die aus Sicht von UFOP und FOP geschlossen werden müssen. Alles andere würde dem politischen Willen des EP zuwider laufen und die weitere Entwicklung der Biokraftstoffe auf der Basis von Rapsöl gefährden. Insbesondere die Regelungen für eine Sonderbehandlung für Betreiber von Kleinplantagen werden kritisch gesehen, denn dadurch werden bereits durchgeführte und zukünftige Urwaldrodungen möglicherweise legalisiert. Auch die Zulassung des Anbaus auf degradierten Flächen ist in der vorgesehenen Form zu kritisieren. Hier ist ein Nachweis zu fordern, dass mindestens zehn Jahre kein Anbau auf diesen Flächen erfolgt ist. Wir sind überzeugt davon, dass neue Kriterien vorgeschlagen werden müssen.

UFOP und FOP rufen noch einmal die Forderung des EP nach einem Ende der Anrechnung palmölbasierter Biokraftstoffe mit einem hohen iLUC-Risiko auf die Treibhausgas-Bilanz in Erinnerung. Statt Palmöl sollte der Anbau von Kulturarten gefördert werden, die einen bedeutenden Beitrag zur Tierernährung, insbesondere zur EU-Proteinversorgung, leisten. Futtermittel als Nebenprodukt der Verarbeitung von Raps zu nachhaltigen Biokraftstoffen ist derzeit die europaweit wichtigste gentechnikfreie Eiweißquelle. Nur wenn kritische Rohstoffe wie Palmöl aus der Anrechnung auf die Biokraftstoffziele entzogen werden, kann der Biokraftstoffsektor weiterhin ein wesentlicher Teil einer europäischen Proteinstrategie sein, wie sie derzeit von der EU-Kommission diskutiert wird.

Generell fordern beide Verbände mehr Mut in der europäischen Biokraftstoffstrategie in Bezug auf die Nutzung Biomasse-basierter Biokraftstoffe, insbesondere nachhaltiger Biodiesel aus Raps, die bereits heute ausreichend am Markt verfügbar sind. Damit wird gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zur Stützung der europäischen Erzeugerpreise geleistet, die infolge einer weltweiten Überschusssituation seit Jahren unter Druck stehen. Der Beitrag von Biokraftstoffen aus Reststoffen, beispielsweise aus Stroh, ist in Bezug auf das zur Verfügung stehende Biomassepotenzial sehr genau zu analysieren und darf nicht überschätzt werden. Weitere Alternativen wie die Elektromobilität oder Kraftstoffe aus erneuerbarem Strom befinden sich in der Entwicklung und werden erst in einigen Jahren eine spürbare Alternative sein.

Die Verbände erinnern daran, dass sich viele Staaten im Klimaschutzabkommen von Paris verpflichtet haben, nationale Klimaschutzpläne vorzulegen. Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse können einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten und müssen daher in diesen Plänen eine bedeutende Rolle im Verkehrsbereich einnehmen. Die Verbände erinnern daran, dass der Verkehrssektor mit Ausnahme des Einsatzes nachhaltiger Biokraftstoffe bisher praktisch nichts zur Erfüllung der Klimaschutzziele beigetragen hat.

*

Quelle:
Gemeinsame Pressemitteilung, 11.03.2019
Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP)
Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin
www.ufop.de
Fédération française des Producteurs d'Oléagineux et de Protéagineux (FOP)
11 rue de Monceau, 75008 Paris
www.fopoleopro.com


veröffentlicht im Schattenblick zum 14. März 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang