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EUROPA/445: Vorschläge zum wirksamen Schutz des Grundwassers vor Nitrateinträgen - Abstimmung mit Brüssel (BMU)


Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft - Berlin, 13. Juni 2019

Ministerinnen legen gemeinsam Vorschläge zum wirksamen Schutz des Grundwassers vor Nitrateinträgen vor

Verschärfungen zur Düngeverordnung werden mit Brüssel abgestimmt


Der Schutz unseres Grundwassers ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Deshalb ist es wichtig zu verhindern, dass zu viel Nitrat über das Düngen in die Böden gelangt. Die Bundesregierung hat sich nach einem breit angelegten Konsultationsprozess mit Ländern, Verbänden und Abgeordneten auf Vorschläge zur weiteren Beschränkung der Düngung verständigt. Die Länder wurden einbezogen, weil die Düngeverordnung auch der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Das Ziel ist es, den Schutz unserer Gewässer zu verbessern und damit die Anforderungen des gegen Deutschland ergangenen EuGH-Urteils zur EG-Nitratrichtlinie zukünftig zu erfüllen.

"Düngung muss bei der Pflanze und nicht im Grundwasser ankommen. Wir wollen das Grundwasser schützen. Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, der EU-Kommission einen fairen Ausgleich zwischen den strengen Grenzwerten der Nitratrichtlinie und den Anforderungen an eine nachhaltige Pflanzenproduktion vorzuschlagen. Für unsere Landwirte würden diese Maßnahmen eine erhebliche Anstrengung bedeuten. Wir wollen die Landwirte aber bei der Umsetzung durch eine Reihe von Maßnahmen unterstützen. Denn auch die landwirtschaftlichen Betriebe haben ein hohes Interesse an der Reinhaltung des Grundwassers", kommentiert Bundesministerin Julia Klöckner die Einigung.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Wir schlagen der EU-Kommission ein Regelungspaket vor, mit dem wir dem Gewässerschutz deutlich stärker Rechnung tragen. Die weitere Verschärfung der Düngeregeln ist nötig, wenn wir die Nitratwerte im Wasser auf ein akzeptables Niveau absenken, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland endlich beenden und Strafzahlungen vermeiden wollen. Mit niedrigeren Nitratwerten beugen wir steigenden Trinkwasserpreisen vor und schützen unsere Artenvielfalt. Das nützt allen."

Nitrat ist zwar ein wichtiger Pflanzennährstoff. Aber zu viel Nitrat im Grundwasser verteuert die Trinkwasseraufbereitung und schadet der Umwelt. Hinzu kommt, dass bisher übliche Gegenmaßnahmen der Wasserwirtschaft zunehmend an Grenzen stoßen, teuer sind und die privaten Haushalte und die Wirtschaft belasten.

Die Landwirtschaft hat deshalb in den vergangenen Jahren bereits umfangreiche Anstrengungen unternommen, um die Situation zu verbessern. Bereits im Jahr 2017 hat die Bundesregierung die Düngeverordnung geändert, um den Grundwasserschutz zu verbessern. Die Änderungen, die damals vorgenommen worden sind, reichten aus Sicht der Europäischen Kommission aber nicht aus, um die EG-Nitratrichtlinie zu erfüllen. Zwischenzeitlich hatte der Europäische Gerichtshof zudem Deutschland im Jahr 2018 wegen unzureichender Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie verurteilt.

Das Ergebnis:

In den Gebieten, die mit Nitrat belastet sind, schlägt die Bundesregierung der Europäischen Kommission für die Landwirte zwar einschneidende, aber im Ganzen zum Schutz des Grundwassers notwendige Maßnahmen vor. Diese umfassen:

  • die Reduzierung der Düngung in den sogenannten "Roten Gebieten" mit besonders hohen Nitratwerten um 20 % im Betriebsdurchschnitt, zusätzlich gibt es eine Mengen-Obergrenze in Höhe von 170 kg Stickstoff je Hektar und Jahr pro Schlag bzw. für Einzelflächen. Um betriebs- und anbauspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen, sollen Betriebe flexibel entscheiden können, welche Kulturen weiter nach maximalem Bedarf gedüngt werden. Im Gegenzug muss auf anderen Flächen in den besonders belasteten Gebieten weniger gedüngt werden, um die Mengen-Obergrenzen einzuhalten;
  • eine bis zu vier Wochen verlängerte Sperrzeit, in denen das Düngen in belasteten Gebieten nicht erlaubt ist;
  • größere Abstände zu Gewässern beim Düngen von 10 Metern bei einer Hangneigung über 15 % und von 2 Metern bei einer Hangneigung zwischen 5 und 10 %, um das Abschwemmen von Stickstoff in angrenzende Gewässer zu verhindern (gegenüber bislang pauschal 5 Metern in hängigem Gelände).

Für extensiv wirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe und Ökobetriebe, die so nachhaltig und ressourcenschonend düngen, dass sie nicht zur Gewässerbelastung beitragen, gelten Ausnahmen. So sollen Betriebe, die durchschnittlich auf ihren Landwirtschaftsflächen weniger als 160 kg Stickstoff je Hektar und Jahr und davon max. 80 kg mineralisch düngen, von der Reduzierung der Düngung und der Mengen-Obergrenze freigestellt werden. Auch auf Dauergrünland soll die Düngung nicht reduziert werden müssen, da hier das Auswaschungsrisiko niedriger ist. Außerdem soll eine Herbstdüngung von Raps möglich sein, wenn mit einer Bodenprobe nachgewiesen wird, dass der Düngebedarf nicht aus dem Bodenvorrat gedeckt werden kann.

Insgesamt wird die Düngung in Deutschland damit nachhaltiger und der Gewässerschutz deutlich verbessert, ohne dass landwirtschaftliche Betriebe über das erforderliche Maß hinaus eingeschränkt werden.

Die Vorschläge werden nun an die Europäische Kommission gesendet.

Sie sind die Voraussetzung dafür, eine zweite Klage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland zu vermeiden.

Die nächsten Schritte:
Frau Bundesministerin Klöckner und Frau Bundesministerin Schulze werden die Vorschläge der Kommission möglichst bald persönlich erläutern. Sofern die Kommission den Maßnahmen zustimmt, wird das offizielle Rechtssetzungsverfahren zur Änderung der Düngeverordnung eingeleitet.

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Quelle:
Pressedienst Nr. 97/19, 13.06.2019
Herausgeber: Bundesumweltministerium (BMU)
Arbeitsgruppe Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Neue Medien
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Juni 2019

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