Europäisches Parlament
Pressemitteilung - Plenartagung / AGRI - 16. Dezember 2025
Einfachere Regeln und mehr Hilfen für Landwirte
Die Abgeordneten haben neue Vorschriften verabschiedet, die Landwirten mehr Flexibilität und Unterstützung bei der Einhaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU bieten.
Die vorläufige Vereinbarung, die am 10. November 2025 von Parlament und Rat ausgehandelt wurde, wurde mit 629 Stimmen zu 17 bei 16 Enthaltungen angenommen.
Parlament und Rat einigten sich darauf, dass kleine landwirtschaftliche Betriebe mit bis zu 3.000 EUR jährlicher finanzieller Unterstützung gefördert werden können, statt der ursprünglich von der Kommission vorgeschlagenen 2.500 EUR.
Zusätzlich ist eine einmalige Investitionshilfe von bis zu 75.000 EUR vorgesehen, statt der bisher vorgeschlagenen 50.000 EUR.
Die neuen Vorschriften sollen auch helfen, die Biodiversität zu erhalten und landwirtschaftlichen Betrieben die kosten- und arbeitsintensive Pflugarbeit zu ersparen. Deshalb werden Flächen, die als Ackerland klassifizierte sind, ab dem 1. Januar 2026 diese Bezeichnung beibehalten, auch wenn sie länger nicht gepflügt, bebaut oder neu eingesät wurden.
Landwirtschaftliche Betriebe mit Bio-Zertifizierung erfüllen automatisch die Anforderungen an einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) [1] für jene Teile ihres Betriebs, die bereits ökologisch bewirtschaftet werden oder derzeit auf ökologischen Landbau umgestellt werden. Mitgliedstaaten können diese Vereinfachung aber begrenzen, wenn dafür notwendige Kontrollen einen zu hohen Verwaltungsaufwand verursachen würden.
Inspektionen erfolgen nach dem sogenannten "Once-only"-Prinzip, sodass landwirtschaftliche Betriebe nicht mehr als eine offizielle Vor-Ort-Kontrolle pro Jahr durchlaufen müssen.
Berichterstatter André Rodrigues (S&D, PT) sagte: "Landwirte brauchen klare Regeln, weniger Bürokratie und verlässliche Zahlungen. Was wir heute beschlossen haben, beweist, was wir von Anfang an verteidigt haben: Wir können einfachere Regeln und bessere Hilfen haben, ohne Umwelt- und Sozialstandards zu schwächen."
Die Vereinbarung muss nun auch vom Rat förmlich gebilligt werden.
Danach kann sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und tritt einen
Tag später in Kraft.
Weitere Informationen
Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
https://www.europarl.europa.eu/committees/de/agri/home.html
'At a glance'
https://www.europarl.europa.eu/committees/de/agri/home.html
Video der Plenardebatte
https://multimedia.europarl.europa.eu/en/webstreaming/plenary-session_20251215-0900-PLENARY
REF: 20251211IPR32163
[1] https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Glossary:Good_agricultural_and_environmental_conditions_(GAEC)
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Quelle:
Europäisches Parlament
Pressemitteilung - 16. Dezember 2025
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E-Mail: envi-press@europarl.europa.eu
Internet: www.europarl.europa.eu
veröffentlicht in der Online-Ausgabe des Schattenblick am 19. Dezember 2025
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