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FINANZEN/061: Schlesw.-Holst. - Biolandbauförderung nur bei Grundwassergefährdung (BBU WASSER-RUNDBRIEF)


BBU-WASSER-RUNDBRIEF Nr. 955 vom 2. Oktober 2010 - 29. Jahrgang

regioWASSER e.V. - Freiburger Arbeitskreis Wasser im Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. (BBU)

S-H: Biolandbauförderung nur noch bei Grundwassergefährdung


Angesichts der desolaten Finanzlage in Schleswig-Holstein fährt das Kieler Landwirtschaftsministerium auch die Förderung des Biolandbaus zurück. Den landwirtschaftlichen Betrieben in Schleswig-Holstein wurde bisher in der Phase der Umstellung von konventionellem auf ökologischen Anbau eine so genannte Umstellungsförderung und danach dauerhaft eine so genannte Beibehaltungsförderung gezahlt. Wie die Kieler Landwirtschaftsministerin, Dr. JULIANE RUMPF, am 8. Sept. 2010 mitteilte, soll es künftig nur noch in grundwassergefährdeten Regionen eine Umstellungsförderung geben. Die "Beibehaltungsförderung" wird ganz gestrichen. Mit dieser Änderung der Förderpolitik könne das Land 800.000 Euro ab dem Jahr 2013 jährlich einsparen. Die Umstellungsförderung solle nur noch in den Gebieten weiterhin gezahlt werden, in denen das Grundwasser durch Nährstoffeinträge aus der landwirtschaftlichen Düngung gefährdet sei. Das betreffe etwa 60 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche Schleswig-Holsteins. Um dort den guten chemischen Zustand in den gefährdeten "Grundwasserkörpern" nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen, soll in diesen Regionen die Umstellung auf den kontrolliert biologischen Landbau während der heiklen Umstellungsphase auch weiterhin finanziell honoriert werden.


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Quelle:
BBU-WASSER-RUNDBRIEF - Nr. 955/2010
Herausgeber:
regioWASSER e.V. - Freiburger Arbeitskreis Wasser
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© Freiburger Ak Wasser im BBU


veröffentlicht im Schattenblick zum 18. November 2010