Informationsdienst Gentechnik
Nachrichten - 26.02.2015
Politik streitet über Weg zum "flächendeckenden Anbauverbot"
Im Bundestag verteidigte Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) gestern sein Vorhaben, über künftige Gentechnik-Anbauverbote nicht selbst zu entscheiden, sondern dies den Bundesländern zu überlassen. Ziel bleibe "auf nationaler Ebene ein flächendeckendes Anbauverbot", so der Minister. Die Opposition, aber auch die Koalitionspartnerin SPD halten Schmidts Weg für falsch. Und in Österreich wundert man sich über den deutschen Kollegen.
Wie zuvor gegenüber der Presse argumentierte Schmidt auch in der Aktuellen Stunde im Parlament mit mehr Rechtssicherheit. Man dürfe nicht vergessen, "dass Anbauverbote die Berufsausübungsfreiheit und Eigentumsgarantie sowie die Warenverkehrsfreiheit im EU-Binnenmarkt einschränken. Wir greifen damit in mehrere Grundrechte ein", so der CSU-Politiker. Deshalb müssten die Anbauverbote, die ein von Deutschland mitgetragener EU-Beschluss ermöglicht, gut begründet werden. "Je genauer ein Opt-out auf die Besonderheiten vor Ort abstellt, desto eher wahrt es die Verhältnismäßigkeit und hat damit vor Gericht Bestand", sagte Schmidt. Das könnten die Regierungen der Bundesländer besser erfüllen.
Das habe man auch im gentechnik-kritischen Österreich erkannt, erklärte Schmidt. "Gerade habe ich von meinem österreichischen Kollegen, der sich für ein nationales Anbauverbot eingesetzt hatte, gehört, dass Österreich ein auf die Bundesländer bezogenes Anbauverbot für sinnvoller hält." Beim Wiener Landwirtschaftsministerium stößt das jedoch auf Unverständnis. "Bundesminister Andrä Rupprechter will weiter ein Bundesrahmengesetz zum Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen", sagte seine Pressesprecherin Magdalena Rauscher-Weber dem Informationsdienst Gentechnik. Das "garantiert eine einheitliche Vorgangsweise in allen Bundesländern." Worauf sich der Schmidt bei seiner Aussage bezogen habe, wisse man nicht.
SPD, Grüne und Linke sprachen sich für ein bundesweites Verbot aus. Ute Vogt, als stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende für den Umweltschutz zuständig, sagte, man könne gerne über regionale Besonderheiten sprechen, mit denen sich die Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen womöglich leichter begründen lassen. Doch die SPD wolle eine "eine bundeseinheitliche Regelung". Sie erinnerte an einen Beschluss der Agrarminister der Bundesländer, die ebenfalls für ein Bundesverbot votierten.
"Das Delegieren der Anbauverbote an die Länder bedeutet in Wahrheit: Sie generieren die 16-fachen Kosten, Sie generieren das 16-fache Risiko des Scheiterns", kritisierte der Grünen-Politiker Harald Ebner. "Herr Schmidt, ich frage Sie: Wenn Sie angeblich ein flächendeckendes Anbauverbot für ganz Deutschland wollen, wie kann es dann sein, dass solch ein Gesetzentwurf, der die Zuständigkeit für ein Verbot an die Länder abschiebt, Ihr Haus verlässt?"
Die Linken-Abgeordnete Kirsten Tackmann bezeichnete Schmidts Vorschlag als "deutsche Kleinstaaterei - und zwar gegen die ausdrücklichen Beschlüsse der Landesagrarminister und des Bundesrates für eine bundesweite Lösung." Dadurch werde es zu Verunreinigungen gentechnikfreier Felder und Produkte kommen. "Das Märchen von der Koexistenz zwischen gentechnisch veränderten und konventionell gezüchteten Pflanzen ist doch längst ausgeträumt, zum Beispiel weil die Verunreinigungen bei der Ernte, beim Transport, bei der Verarbeitung und bei der Vermarktung nicht oder nur mit sehr hohen volkswirtschaftlichen Kosten verhindert werden können." Diese Kosten blieben am Ende bei den Steuerzahlern hängen, nicht bei Gentech-Konzernen wie Monsanto und Pioneer. [dh]
+++UPDATE+++: "Jeder, der diesem Entwurf zustimmt, macht sich
zum Türöffner der Gentechnik-Industrie", betonte die Landwirtin Getrud
Gafus, die der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL)
vorsitzt. "Saatgut und Ernteerzeugnisse werden bundesweit gehandelt.
Wenn ich meine Flächen ländergrenzenüberschreitend habe, gelten
womöglich je nachdem auf welchem Acker ich stehe, unterschiedliche
Anbauregelungen. Gentechnikfreie Lebensmittelerzeuger beziehen ihre
Rohstoffe aus Bundesländern mit unterschiedlichen
Gentechnikregelungen. Wer soll dann hier noch durchblicken - und wer
soll den ganzen Mehraufwand bezahlen?"
Der Bund Naturschutz appellierte an den bayerischen Ministerpräsidenten und CSU-Chef Horst Seehofer, einen Flickenteppich zu verhindern. Die Partei selbst habe sich gegen Gentechnik auf dem Acker ausgesprochen. "Es geht deshalb bei dieser Entscheidung um nationale Anbauverbote nicht nur um die Glaubwürdigkeit der Staatsregierung, sondern auch um die der gesamten Politik", so der BN-Vorsitzende Hubert Weiger.
Die Bundestagsdebatte zum Nachlesen: Protokoll vom 26.02.15
http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/18/18087.pdf
Debatte über Anbauverbote: "Schmidt stiehlt sich aus der
Verantwortung" (24.02.15)
http://www.keine-gentechnik.de/news-gentechnik/news/de/30373.html
Dossier: Opt-Out: Debatte um Änderung des EU-Gentechnikrechts und
nationale Anbauverbote
http://www.keine-gentechnik.de/dossiers/kommissions-vorschlaege-zum-eu-gentechnikrecht.html
Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
(26.02.15)
http://db.zs-intern.de/uploads/1424958502-AbL-PM-15-02-26-BMEL-Schmidt-will-Flickenteppich.pdf
Pressemitteilung des Bund Naturschutz Bayern (26.02.15)
http://db.zs-intern.de/uploads/1424964124-PM_BN_Seehofer.pdf
Link zu diesem Beitrag beim Informationsdienst Gentechnik
http://www.keine-gentechnik.de/news-gentechnik/news/de/30381.html
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05.03.2015: Sicherheitsbedenken könnten Gentech-Mais ausbremsen
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verteidigen"
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2.03.2015: Umweltbehörde für bundesweites Anbauverbot
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24.02.2015: Raps von BASF: Keine Gentechnik, aber
"unverantwortlich"
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24.02.2015: "Schmidt stiehlt sich aus der Verantwortung"
http://www.keine-gentechnik.de/news-gentechnik/news/de/30373.html
23.02.2015: Bund oder Länder? Streit um Gentechnik-Anbauverbote
http://www.keine-gentechnik.de/news-gentechnik/news/de/30364.html
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Quelle:
Nachricht, 26.02.2015
Informationsdienst Gentechnik
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Internet: www.keine-gentechnik.de
veröffentlicht im Schattenblick zum 8. März 2015
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